Seniorenwegweiser 37 Hattingen Sonstige Dienstleistungen und finanzielle Unterstützung 5.6 Rentenberatung Auskunft und Beratung bei Fragen zur gesetzlichen Rentenversicherung (ohne Berechnung der Rentenhöhe) • Aufnahme von Rentenanträgen (z. B. Altersrente, Hinterbliebenenrente, Erwerbsminderungsrente) • Anträge auf Klärung des Versicherungskontos • Anträge auf Anerkennung von Kindererziehungs-/ Berücksichtigungszeiten • Anträge auf Anerkennung von Zeiten im Beitrittsgebiet und Ausland • Anträge auf Zahlung von freiwilligen Beiträgen • Anträge betreffend den Versorgungsausgleich in der gesetzlichen Rentenversicherung (jedoch nicht zur Rentenhöhe) • Anträge auf Gewährung von Maßnahmen zur beruflichen oder medizinischen Rehabilitation (Umschulungen, Kurmaßnahmen), soweit diese über die Rentenversicherung finanziert werden sollen • Annahme und Weiterleitung von weiteren Unterlagen an verschiedene Rententräger Auskunft erhalten Sie hier: Das Rentenbüro der Stadt Hattingen Öffnungszeiten: nur nach Terminvereinbarung Ansprechpartnerin: Frau Gargari Bahnhofstraße 48, Telefon: 204-4039 5.7 Prozesskostenbeihilfe Personen, die nur über ein geringes Einkommen verfügen, können bei Bedarf Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen. Für alle rechtlichen Fragen und Probleme stehen Ihnen die Rechtspfleger beim Amtsgericht zur Verfügung. Dort können Anträge gestellt und rechtsrelevante Äußerungen zu Protokoll gegeben werden. Auskünfte erteilt das Amtsgericht Hattingen Bahnhofstraße 9, 45525 Hattingen Telefon: 5050 5.4 Telefongebührenermäßigung Sollten Sie von den Rundfunk- und Fernsehgebühren befreit sein, haben Sie die Möglichkeit, eine Ermäßigung der Telefongebühren zu beantragen. Allerdings bietet derzeit lediglich die Telekom als einziger Dienstleister in der Telekommunikation freiwillig einen Sozialtarif an. Kunden im Festnetz müssen dann zwar die volle Grundgebühr ihres Tarifs zahlen, erhalten aber eine Vergünstigung auf die geführten Telefonate. Ein entsprechender Nachweis muss vorgelegt werden. Der Antrag lohnt sich jedoch nicht für jeden. Ein Flatrate-Tarif bei der Telekom oder einem anderen Anbieter kann günstiger sein als ein Telefonvertrag bei der Telekom mit Sozialtarif. Das gilt insbesondere dann, wenn Sie viel telefonieren. 5.5 Weitere Hilfen Das Sozialgesetzbuch XII bietet für die verschiedensten Lebensbereiche besondere Hilfen an. Diese Hilfen sind in der Regel abhängig vom Einkommen und Vermögen der Hilfesuchenden. Das Einkommen ist im Rahmen bestimmter Einkommensgrenzen einzusetzen. Das Einkommen, unterhalb der im Einzelfall anzuwendenden Einkommensgrenze, bleibt in der Regel anrechnungsfrei, das die Einkommensgrenze übersteigende Einkommen ist in angemessenem Umfang einzusetzen. Die Hilfe in besonderen Lebenslagen unterscheidet sich in viele verschiedene Arten: • Eingliederungshilfe für behinderte Menschen • Hilfe zur Pflege • Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes • Altenhilfe • Blindenhilfe • Hilfe in sonstigen Lebenslagen • Bestattungskosten Nähere Informationen zum Thema Hilfe in besonderen Lebenslagen und deren Zuständigkeiten erteilt auf Anfrage Ihr Fachbereich Soziales und Wohnen. Frau Schuster, Telefon: 204-5522 Frau Steenmann, Telefon: 204-5533
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