Seniorenwegweiser 47 Hattingen Sonstiges Die testamentarischen Verfügungen werden dann häufig angefochten und ein gerichtliches Verfahren wird unter Umständen unvermeidbar. Ein erstes anwaltliches Beratungsgespräch kostet für Verbraucher höchstens 190 € zzgl. Mehrwertsteuer. In diesem Gespräch kann dann auch die Frage nach den voraussichtlichen Kosten der Errichtung eines Testaments oder Erbvertrages besprochen werden. Dies bietet Ihnen die erforderliche Aufklärung und Sicherheit. 7.3 Übernahme von Bestattungskosten Soweit ein Nachlass des Verstorbenen zur Deckung der Beerdigungskosten nicht ausreichend vorhanden ist, besteht die Möglichkeit, eine entsprechende Beihilfe beim Ennepe-Ruhr-Kreis, Fachbereich Soziales und Gesundheit, 58317 Schwelm, zu beantragen. Auch ist die Leistungsgewährung abhängig vom Einkommen und Vermögen des Verpflichteten. Ansprechpartnerinnen für die Antragstellung beim Fachbereich Soziales und Gesundheit sind: Frau Gorholt (Buchstabe A – M) Telefon: 02336 93-2743 E-Mail: l.gorholt@en-kreis.de Frau Bucher (Buchstabe N – Z) Telefon: 02336 93-2662 E-Mail: s.bucher@en-kreis.de oder einfach auf der folgenden Internetseite nachschauen: www.enkreis.de/gesundheit-soziales/soziales/ hilfen-bei-pflegebeduerftigkeit-und-bestattung 7.4 Palliativnetz EN-Süd & Hattingen Erstkontakt – Der Weg ins Netz – Palliativmedizinischer Konsiliardienst Ennepe-Ruhr Sekretariat: Brüderstraße 4, 58285 Gevelsberg Telefon: 02332 5513052, Fax: 02332 5513050 E-Mail: sekretariat@palliativnetz-en.de www.palliativnetz-en-sued.de als eigenhändiges gemeinschaftliches Testament errichtet werden. Für Letzteres werden die Formvorschriften insofern erleichtert, als dass es genügt, wenn ein Ehepartner das Testament eigenhändig schreibt und unterschreibt und der andere Partner die geschriebenen Teile bloß mitunterzeichnet. Bei getrenntem Testieren in Form zweier privatschriftlicher Einzeltestamente muss jeder Testierende seine Verfügung zur Gänze eigenhändig schreiben und unterschreiben. Oft findet sich das gemeinschaftliche Testament in der Form des „Berliner Testaments“, wobei sich die Ehegatten gegenseitig als Erbe einsetzen und das Vermögen erst nach beider Tod an einen Dritten übergeht. Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament, die nicht wechselbezüglich sind, können jederzeit frei widerrufen werden. Eine wechselbezügliche Verfügung liegt vor, wenn die Verfügung des einen Ehegatten in ihrer Wirksamkeit von der Verfügung des anderen abhängt. Die beiden Verfügungen sind also so eng miteinander verknüpft, dass die eine mit der anderen stehen oder fallen soll. Zu Lebzeiten können wechselbezügliche Verfügungen nach der für den Rücktritt von einem Erbvertrag geltenden Vorschrift widerrufen werden. Verstirbt einer der Ehegatten, so erlischt das Recht des anderen Ehegatten, seine wechselbezüglichen Verfügungen zu widerrufen. Ist der überlebende Ehegatte beim ersten Erbfall selbst bedacht, so kann er seine Widerrufsfreiheit zurückgewinnen, wenn er das ihm Zugewendete ausschlägt. Fazit Da es vielfältige Möglichkeiten gibt, die Erbfolge zu regeln, sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen, mit welchen rechtlichen Mitteln Sie Ihre individuellen Vorstellungen verwirklichen können. Dies reicht von der Frage, wer Sie beerbt, über die Grabpflege bis zur Betreuung Ihrer Haustiere. Die Hinzuziehung eines Fachanwalts für Erbrecht oder eines Notars ist der sicherste Weg, Ihre Wünsche für die Zeit nach dem Tod festzuhalten. Oftmals kommt es bei eigenhändigen Testamenten zum Streit, zwar selten aus Bosheit oder Habgier der Erben, sondern vielmehr aufgrund von unterschiedlichen Auffassungen über den Inhalt des Testaments.
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