Seniorenwegweiser der Stadt Hattingen

Hattingen 50 Seniorenwegweiser 7.8 Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen Der Ennepe-Ruhr-Kreis hat als Leistungsangebot der Eingliederungshilfe zur Sozialen Teilhabe einen Fahrdienst für Menschen mit Behinderung eingerichtet (§ 113 Abs. 2 Nr. 7 i. V. m. § 83 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX). Der Behindertenfahrdienst soll von Rollstuhlfahrerinnen und -fahrern und anderen Menschen mit Behinderung, denen die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel aufgrund von Art und Schwere der Behinderung nicht zumutbar ist und die weder über ein eigenes Kfz verfügen noch ein Kfz eines Familien- oder Haushaltsangehörigen tatsächlich nutzen können, in Anspruch genommen werden dürfen. Art und Schwere der Behinderung der anspruchsberechtigten Personen müssen kausal sein für die Unzumutbarkeit der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Durch Vorlage des Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen „aG“ ist die Unzumutbarkeit in jedem Fall bereits nachgewiesen. Sie kann auch anhand einer ärztlichen Bescheinigung nachgewiesen werden. Die Leistung wird einkommens- und vermögensabhängig gewährt. Für die Menschen mit Behinderung, die die vorgenannten Voraussetzungen nicht in Gänze erfüllen, jedoch ständig auf die Benutzung eines Rollstuhls angewiesen sind und aufgrund der Schwere oder Art ihrer körperlichen Behinderung keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzen können, wird der Fahrdienst zudem vom Ennepe-Ruhr-Kreis als freiwillige Leistung im Sinne der Daseinsvorsorge angeboten. Für die Hilfegewährung des Fahrdienstes als Daseinsvorsorge gelten die mit Kreistagsbeschluss getroffenen Regelungen. Unter anderem darf auf den Antragsteller oder die Antragstellerin kein eigenes Fahrzeug angemeldet sein. Weitere Voraussetzungen sind die Merkzeichen „aG“ und/ oder „B“ im Schwerbehindertenausweis. Zudem wird eine Zuzahlung in Höhe von 1,50 € für jede angefangene 10 Kilometer fällig. Der Fahrdienst kann für alle Fahrten des täglichen Lebens genutzt werden. Den Berechtigten soll damit der Kontakt mit der Umwelt und die Beteiligung 7.6 Onkolotsinnen und Onkolotsen – Begleitung in besonderer Lebenssituation Onkolotsinnen und Onkolotsen betreuen und begleiten an Krebs erkrankte Menschen und ihre Angehörigen und engen Freunde auf ihrem Weg durch die Versorgungsangebote und das Gesundheitssystem. Christiane Düllmann, Onkolotsin Telefon: 0176 32319458 E-Mail: duellmann@onkolotse-en.de www.onkolotse-en.de Raum für Gespräche: Praxis Stefan Drechsler Wittener Straße 7 – 9, 58285 Gevelsberg oder nach Vereinbarung vor Ort Abrechenbar ab Pflegegrad 1 ais – an ihrer Seite Ulrike Kathriner Siepen 2, 45549 Sprockhövel Telefon: 0178 2069156 E-Mail: ukathriner@gmx.de 7.7 Trauerarbeit Zentrum für Trauerarbeit Hattingen-Welper Sabine Waschik Telefon: 0151 25240212 E-Mail: sabine.waschik@freenet.de E-Mail: info@traurig-mutig-stark.de Das Trauercafé Hattingen-Blankenstein findet jeden ersten Mittwoch im Monat von 16.00 bis 17.30 Uhr im Küsterhaus der Kirchengemeinde Welper-Blankenstein, Burgstraße 3, statt (außer an Feiertagen und in der Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr). Das Trauercafé wird von der Trauerbegleiterin Sabine Waschik und Ehrenamtlichen geleitet. Im Haus befindet sich auch der Küsterladen. Hier erhalten Sie, neben Kerzen und Postkarten, Bücher zum Thema Trauer.

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