Stadt Hechingen Bauen und Sanieren

3.1 Grundstücksmarkt / Grundstückskauf Sowohl in der Kernstadt, als auch in den Stadtteilen bietet die Stadt Hechingen regelmäßig Bauplatzgrundstücke zur Erstellung von Einfami­ lienhäusern, Reihenhäusern oder Geschossbauten an. Anfragen und Bewerbungen sind dabei an den Fachbereich 1, SG Liegenschaften / Grundstücke, zu richten. Für Bauplätze in den Stadtteilen stehen auch die jeweiligen Ortschaftsverwaltungen für Auskünfte zur Verfügung. Beim Erwerb eines städtischen Bauplatzes wird dem Erwerber eine zeitliche Bauverpflichtung auferlegt. Daneben besteht auch die Möglichkeit, sich ein geeignetes Baugrundstück auf dem privaten Markt zu beschaffen. Dies kann unter Einschaltung eines Immobilienmaklers, der Immobilienabteilungen bei Banken und Sparkassen, den Bausparkassen, im Internet oder aber auch durch ein ent­ sprechendes Zeitungsinserat erfolgen. Bevor man sich endgültig für einen Bauplatz entscheidet, ist es empfeh­ lenswert, unter Hinzuziehung eines Planers die Beschaffenheit und die Lage des Grundstückes vorab einer näheren Prüfung zu unterziehen. Der Interessent sollte sich auch darüber erkundigen, ob evtl. Rechte Dritter (Geh- und Fahrrechte, Leitungsrechte, Miet- und Pachtverträge usw.) vor­ handen sind, die ggf. bei einem Erwerb bestehen bleiben müssen. Der Erwerb eines Grundstückes bedarf grundsätzlich eines notariell be­ urkundeten Kaufvertrages. Das Eigentum an dem Kaufgrundstück geht erst mit der Eintragung im Grundbuch auf den Erwerber über und diese kann erst nach Vorliegen aller hierzu erforderlichen behördlichen Geneh­ migungen, nach Bezahlung der Grunderwerbsteuer und nach Auflassung erfolgen. Sofern eine Vermessung des Grundstückes erforderlich ist, bedarf es hierzu einer amtlichen Vermessungsurkunde. Üblicherweise wird beim Kauf eines Grundstückes der vereinbarte Kaufpreis in einem Betrag sofort zur Zahlung fällig. Der Verkäufer hat dabei zuvor nachzuweisen, ob und in welcher Höhe in dem vereinbarten Kaufpreis bereits angefallene Anlieger­ beiträge enthalten sind bzw. ob solche Beiträge für das Kaufgrundstück zukünftig noch anfallen. Es sei auch noch darauf hingewiesen, dass vor der 13 III. Baugrundstück Eugen Schetter GmbH & Co. KG Bauunternehmen In den Seelenäckern 16 72379 Hechingen-Stein Telefon: 07471/5724 Telefax: 07471/6499 info@e-schetter.de www.e-schetter.de Peter und Lochner Büros in Stuttgart Beratende Ingenieure Reichenau für Bauwesen GmbH Balingen Dipl.-Ing. Peter Bock Prüfingenieur für Bautechnik VBI, VPI Obere Rheinstraße 7c · 78479 Reichenau · Tel.: 0 75 34 /92 08-0 Fax: 0 75 34 /92 08-30 · E-Mail: R@PuL.ingenieure.de Internet: www.PuL.ingenieure.de un d www.PeterBock-online.de

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