11 Im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren: Über den Bauantrag wird innerhalb eines Monats, nachdem alle vollständigen Unterlagen und Stellungnahmen eingegangen sind, entschieden. Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen müssen gesondert beantragt werden. Im Kenntnisgabeverfahren: Innerhalb von fünf Arbeitstagen hat die Gemeinde zu prüfen, ob die eingereichten Bauvorlagen vollständig sind, die Erschließung gesichert ist, eine hindernde Baulast besteht oder ob das Vorhaben in einem Sanierungsgebiet, Entwicklungsbereich, Stadtumbaugebiet oder innerhalb dem Gebiet einer Erhaltungssatzung liegt (hierfür sind gesonderte Genehmigungen erforderlich). Nach dieser Prüfung muss die Gemeinde dem Bauherrn den Zeitpunkt des Eingangs der vollständigen Bauvorlagen schriftlich bestätigen oder ihm mitteilen, dass einer der oben genannten Prüfungspunkte nicht erfüllt ist. 2.9 Entwurfsverfasser Wenn Ihre Bauvorstellungen gereift sind, sollten Sie frühzeitig mit einem Planer Kontakt aufzunehmen, der Sie bereits beim Grundstückskauf beraten kann. Prädestiniert für alle Planungsleistungen sind Architekten und Bauingenieure, die bei der Architektenkammer, bzw. in der Liste der Entwurfsverfasser eingetragen sind. Für die Planung und Errichtung von Wohngebäuden mit nur einem Vollgeschoss bis 150 m² Grundfläche, für eingeschossige Gewerbebauten und für landwirtschaftlich genutzte Gebäude bis zu 250 m² Grundfläche dürfen auch – nach abgeschlossenem Studium – Angehörige der Fachrichtungen Architektur, Innenarchitektur, Hochbau oder Bauingenieurwesen als Entwurfsverfasser bestellt werden. Dafür ebenfalls als Entwurfsverfasser zugelassen sind: Staatlich geprüfte Bautechniker, Meister des Maurer-, Betonbauer-, Stahlbetonbauer- oder Zimmererhandwerks. Wie findet man den richtigen Architekten? Der schnellste Weg führt immer über Bekannte oder Bauobjekte, die einem besonders zusagen. Die jeweiligen Besitzer sind sicher gerne bereit, den für sie planenden Architekten zu benennen. Oder man verabredet sich mit einem ortsansässigen Architekten zu einem Gespräch und lässt sich dessen Arbeiten zeigen. Unter www.architektenprofile.de können Sie nach einem Architekturbüro suchen, das zu Ihrem Vorhaben passt – auch anhand von Stichwörtern, wie z. B. Altbausanierung. Der Bauherr sollte sich darüber informieren, welche Beratungen und Leistungen der Architekt erbringen kann. Bevor es zum Vertragsabschluss kommt, muss der Architekt erst einmal die Vorstellungen, Wünsche und Lebensgewohnheiten des Bauherrn kennenlernen, sowie neben dem augenblicklichen Raumbedarf auch die zu erwartenden Entwicklungen in der Zukunft, sowie die finanziellen und zeitlichen Vorstellungen.
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