Bau-Informationsbroschüre der Stadt Hechingen

4.1 Ver- und Entsorgungsleitungen Ver- und Entsorgungsleitungen dürfen nicht überbaut und nicht mit Bäumen oder Sträuchern bepflanzt werden. Ihre Freilegung muss stets möglich sein. Daher gilt für jedes Bauwerk, ob Schuppen, Carport, Wohnhaus oder Industrieanlage, dass die Stadt vom Vorhaben unterrichtet wird, indem ein aussagekräftiger maßstäblicher Lageplan des vorgesehenen Bauwerkes vorgelegt wird, auch wenn zu dem zu errichtenden Bauwerk weder Gas, Wasser noch ein Anschluss an die Kanalisation benötigt werden sollte. Ist eine Leitung von der vorgesehenen Baumaßnahme tangiert, muss diese vor Baubeginn auf eine andere Trasse verlegt werden oder das Bauwerk muss an einem anderen Ort errichtet werden. Die Kosten für die Verlegung einer Leitung hat in der Regel der Verursacher zu tragen. Soll ein Bauwerk abgebrochen werden, müssen die Städtischen Werke ebenfalls bereits bei der Planung verständigt werden. Im Interesse einer sicheren Versorgung und um Unfälle zu vermeiden, müssen grundsätzlich alle Verbindungsleitungen zu den Versorgungsnetzen (Gas und Wasser) abgetrennt werden, bevor mit den Abbrucharbeiten begonnen wird. Die Städtischen Werke nehmen alle Bauwerke und alle in ihrem Besitz befindlichen Ver- und Entsorgungsleitungen einschließlich der Hausanschlüsse für Gas und Wasser in ihre Rohrnetzpläne auf. Diese bilden die Grundlage für eine sichere Ver- und Entsorgung und für sichere Arbeiten aller an Bauwerken beteiligter Personen. Es ist daher auch erforderlich, dass die Städtischen Werke darüber informiert werden, wo neue Bauwerke erstellt und wo Bauwerke beseitigt werden. 4.2 Telefon- und Kabelanschluss Von Seiten der Anbieter wird darauf hingewiesen, dass bei der Planung des Gebäudes genügend Leerrohre zur Verkabelung geplanter Telekommunikationsanlagen eingeplant werden. Jeder Bauherr sollte seine geplante Baumaßnahme rechtzeitig den Anbietern melden; interessant ist hierbei der Umfang der Baumaßnahme mit der entsprechenden Anzahl der Wohneinheiten etc.. 4.3 Hausanschlüsse bei Neubauten Die Anschlüsse an die Wasser- und ggf. Gasversorgung bedürfen unabhängig vom Baugenehmigungs- bzw. Kenntnisgabeverfahren einer gesonderten Genehmigung durch die Stadtwerke Hechingen. Nach Klärung der grundsätzlichen Voraussetzungen erteilen die Städtischen Werke die schriftliche Genehmigung zum Anschluss an die Ver- und Entsorgungsleitungen und informieren den Bauherrn über die vorgesehene Lage der Grundstücks- bzw. Hausanschlüsse, sowie über die weiteren Arbeiten, die mit der Errichtung der Hausanschlüsse zusammenhängen. Weitere Informationen zum Thema Bauen und Planauskunft erhalten Sie unter www.stadtwerke-hechingen.de. 14 Hallen-Freibad Hechingen IV. Ver- und Entsorgungseinrichtungen

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