Bau-Informationsbroschüre der Stadt Hechingen

22 6.1 Staatliche Förderungen Staatliche Förderprogramme werden allgemein durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und durch die L-Bank (Staatsbank für Baden-Württemberg) umgesetzt. Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Im Vorfeld der Baufinanzierung sollten die möglichen Förderprogramme der KfW-Bank ermittelt werden. Die Förderprogramme sind oft zeitlich limitiert oder nach dem „Windhundprinzip“ aufgelegt. In der Regel handelt es sich dabei um zinsgünstige Darlehen in begrenzter Höhe oder prozentuelle Zuschüsse mit Maximalbeträgen. Informationen können unter www.kfw.de abgerufen werden. Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Das Ministerium legt Energetische Förderprogramme für Gebäude auf, die unter Energetische Förderprogramme für Gebäude: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (baden-wuerttemberg.de) aufgeführt sind. Vom Ministerium wird verwiesen auf die L-Bank mit Förderprogrammen zur Finanzierung. Förderprogramme der L-Bank (Staatsbank Baden-Württemberg) Die Basisförderung erfolgt in Form eines langfristigen „Z 15-Darlehens“ mit 15-jähriger Zinsbindung und Zinsverbilligung. Weitere zinsgünstige Darlehen sind unter Förderung von A–Z | L-Bank abrufbar. 6.2 Fördermaßnahme Innenentwicklung Es ist zunehmend zu verfolgen, dass ältere Gebäude im Ortskern der Stadtteile aber auch in der Kernstadt leer stehen und keine neuen Nutzer mehr finden. Die Anforderungen junger Familien an Wohnraum lassen sich mit der bestehenden Bausubstanz bisweilen nicht vereinen. Auch fehlt den Eigentümern dieser Gebäude ein Anreiz, die Immobilien zu sanieren und dem Wohnungsmarkt zuzuführen. Dem gegenüber steht ein zunehmender Bedarf an bezahlbarem Wohnraum. Mietwohnungen sind auf dem freien Markt nur schwer zu bekommen und wenn, dann sind diese Mieten vor allem in neuen Gebäuden hoch. Dies führt dazu, dass in der Ortsmitte leer stehende Gebäude in ihrer Bausubstanz vernachlässigt werden und dem Verfall ausgesetzt sind. Die Stadt Hechingen möchte den Weg zum eigenen Heim erleichtern und gleichzeitig das Bauen in den alten Siedlungskernen attraktiver machen. Um dieses Ziel zu erreichen, hat der Gemeinderat ein Förderprogramm zur Innenentwicklung beschlossen: Bezuschusst werden, abhängig von der Haushaltslage, entsprechende Bau- oder Abbruchvorhaben in den Siedlungskernen: 1. Zuschuss für die Realisierung von Bauvorhaben Bauherren, die im alten Orts- bzw. Stadtkern ein Bauvorhaben planen (z. B. Abbruch eines Altgebäudes mit anschließendem Neubau, Umnutzung eines ehemaligen landwirtschaftlich genutzten Gebäudes, Sanierung eines leerstehenden Gebäudes), können zu den nachgewiesenen Baukosten einen Zuschuss erhalten. 2. Zuschuss für den Abbruch leer stehender Gebäude Gebäudeeigentümer, die ein leer stehendes Gebäude im alten Orts- bzw. Stadtkern abbrechen wollen, ohne dass eine Neubebauung ansteht, können ebenfalls einen Zuschuss erhalten. VI. Förderung des Wohnungsbaus

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