Bau-Informationsbroschüre der Stadt Hechingen

25 Je knapper der Bestand an Bauland wird und je weniger sich die Chance für Neubauten bietet, desto mehr gewinnen die bestehenden Gebäude wieder an Bedeutung. Bereits über die Hälfte aller Baumaßnahmen betrifft heute den Altbaubereich. Immer mehr Architekten, Handwerker und Baustoffhersteller schließen sich diesem Trend an. In besonderer Weise nimmt sich auch die ständig wachsende Zahl der Heimwerker den Altbauten an, denn wenn die Grundsubstanz noch intakt ist, lassen sich oft schon mit kleinen Renovierungsarbeiten beachtliche Erfolge erzielen. Zudem lockt viele Bauherren die besondere Atmosphäre von Altbauten. 8.1 Renovierung Oft bleibt es aber nicht mehr bei vergleichsweise harmlosen Renovierungsarbeiten, wie einem neuen Farbanstrich oder neuen Tapeten. Wird eine regelrechte Instandsetzung fällig, dann wird der Aufwand an Kosten und Zeit schon erheblicher. Dann gilt es bauliche Mängel und Schäden zu beseitigen, die durch Alterungs- und Witterungseinflüsse oder Einwirkungen Dritter entstanden sind. 8.2 Modernisierung Meist ist die Instandsetzung gleichzeitig mit einer Modernisierung des Gebäudes verbunden. Zu diesen Modernisierungsmaßnahmen zählt die Erneuerung von Fenstern und Türen, neue Sanitär-, Elektro oder Heizungsinstallation, sowie eine Verbesserung des Wärmeschutzes. Besonderes Kennzeichen der Modernisierung im juristischen Sinne ist, dass der Gebrauchswert einer Wohnung nachhaltig erhöht wird. Modernisierungsarbeiten gehören nicht in die Hände von Heimwerkern, sondern müssen Fachfirmen überlassen werden. Die Verbesserung des Wärmeschutzes auch bei älteren Wohngebäuden ist dem Gesetzgeber ein besonderes Anliegen. Daher werden i. d. R. jährlich neue Förderprogramme aufgelegt, bei denen über ein zinsverbilligtes Darlehen durch die L-Bank oder die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes oder Heizungsanlagen eine Förderung erfolgen kann. 8.3 Sanierung Die schwierigste Stufe baulicher Maßnahmen an Altbauten ist die Sanierung. Sie wird dann erforderlich, wenn ein Gebäude bereits erhebliche Schäden durch Alterungs- und Witterungseinflüsse aufweist. Feuchte, windschiefe oder rissige Mauern, stark durchhängende Decken, mürbe Fundamente oder zerstörte Holzkonstruktionen gehören zu den häufigsten Schadensbildern. Neben den ausführenden Fachfirmen müssen in aller Regel auch Sachverständige, z. B. Architekten und Statiker, hinzugezogen werden. Dies gilt umso mehr, wenn denkmalschützerische Belange eine Rolle spielen. Dann muss die Sanierung in enger Zusammenarbeit mit der Denkmalschutzbehörde durchgeführt werden. Listen über Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen, sind beim Fachbereich 3, SG Bauordnung, Denkmalschutz, einzusehen. 8.4 Umnutzung/Nutzungsänderung Wenn bestehende Gebäude oder Teile eines Gebäudes anderweitig genutzt werden sollen, ist die Nutzungsänderung verfahrensfrei, wenn 1. für die neue Nutzung keine anderen oder weitergehenden Anforderungen gelten als für die bisherige Nutzung oder 2. durch die neue Nutzung zusätzlicher Wohnraum in Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3 im Innenbereich geschaffen wird. VIII. Renovierung, Modernisierung, Sanierung Grundschule Hechingen

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