26 Alle anderen Umnutzungen bedürfen der Genehmigung, vor allem dann, wenn auch bauliche Änderungen an tragenden Teilen geplant sind. Dies ist dann der Fall, wenn z. B. in einer an ein Wohnhaus angebauten Scheune oder Garage eine Wohnung geschaffen, oder in einer Wohnung eine Arztpraxis eingebaut werden soll. 8.5 Genehmigungspflichtige Vorhaben Wer eine Baumaßnahme ohne die erforderliche Genehmigung durchführt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert eine Geldbuße, bzw. kann dazu gezwungen werden, den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen. Oft genügt schon ein Anruf bei der Baurechtsbehörde, um zu erfahren, ob die geplante Baumaßnahme genehmigungsfrei ist oder nicht. 8.6 Steuerliche Vergünstigungen Auch bezüglich finanzieller Zuschüsse rentiert sich eine Anfrage bei den zuständigen Behörden. Daneben gibt es eine Reihe steuerlicher Vergünstigungen oder günstige, speziell für Altbauten vorgesehene Finanzierungen. In § 82a der Einkommensteuerdurchführungsverordnung ist im Einzelnen geregelt, welche Maßnahmen steuerlich begünstigt abgeschrieben werden können. Ob man allerdings mit einem Altbau finanziell günstiger wegkommt als bei einem Neubau, hängt ganz wesentlich vom Zustand des alten Hauses ab. Wer einen Altbau erwerben will, sollte deshalb immer Sachverständige (Adresse über die Architekten- und Handelskammer) zu Rate ziehen. Wenn die Erneuerungsarbeiten in den Bereich der Sanierung fallen, ist größte Vorsicht geboten. Der Zeitaufwand für die baulichen Maßnahmen, wie auch die finanziellen Opfer können dann wesentlich höher sein als beim Neubau. Allerdings repräsentieren solche Objekte im sanierten Zustand einen meist auch unvergleichbaren Wert. Saniert man eine denkmalgeschützte Immobilie, kann man diese Modernisierungskosten mit einem höheren Abschreibungssatz von der Steuer absetzen. Des Weiteren können Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungskosten im Eigenheim die tarifliche Steuer mindern. Begünstigt sind nur die Arbeitskosten, nicht das Material laut § 35a Einkommensteuergesetz. Das Finanzamt erkennt nur die Aufwendungen an, die mit einem Kontoauszug nachgewiesen werden können, bzw. die nicht bar bezahlt wurden. Bei staatlicher Förderung (wie z. B. KfW-Darlehen) ist kein Steuerabzug möglich. Feuerwehr Hechingen
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