Seniorenwegweiser für den Landkreis Dithmarschen

36 Pflegestützpunkt im Kreis Dithmarschen Esmarchstraße 50, 25746 Heide Tel.: 0481 785-1112 Fax: 0481 785-1017 E-Mail: Pflegestuetzpunkt-dithmarschen@dithmarschen.de www.pflegestuetzpunkt-dithmarschen.de Sprechzeiten: Montag bis Freitag: 9:00 – 11:00 Uhr Dienstag: 15:00 – 17:00 Uhr Außenstelle Brunsbüttel: In den Räumlichkeiten des Jobcenters Albert-Schweitzer-Straße 24-28, 25541 Brunsbüttel Tel.: 0481 97-4327 Weitere Termine und Hausbesuche nach Absprache. Träger: Kreis Dithmarschen und die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen Pflegebedürftigkeit Bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit werden so- wohl körperliche als auch geistige und psychische Faktoren berücksichtigt. Ob jemand pflegebedürftig ist, bestimmt der Grad der Selbstständigkeit. Demenzkranke und körperlich Pflegebedürftige erhalten den gleichen Pflegegrad und haben Anspruch auf die glei- chen Leistungen der Pflegekasse. Es gibt fünf Pflegegrade. Um Leistungen aus der Pflegever- sicherung zu erhalten, muss die Einstufung in einen Pflege- grad bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden. Dieser Antrag ist formlos möglich. Zu beachten ist jedoch, dass Leistungen aus der Pflegeversicherung nicht rück- wirkend erbracht werden. Der Leistungsanspruch beginnt frühestens ab dem Monat der Antragstellung. Anstelle eines schriftlichen Antrags kann auch ein Pflegestützpunkt aufge- sucht oder ein Hausbesuch eingefordert werden. In diesen Fällen kümmert sich der Pflegeberater um die weitere Antragstellung. Der Antragsteller wird von einem Gutachter des Medizi- nischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) anhand eines Fragebogens überprüft, um den Grad der Selbststän- digkeit zu ermitteln. Krankenhaus und danach

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