Seniorenwegweiser für die Stadt Heide

2. Informationen in Einzelfragen ist von der Höhe des Einkommens und der Ersparnisse abhän- gig. Die Unterhaltungspflicht von Kindern und Eltern bleibt un- berücksichtigt, wenn diese nicht über ein Einkommen von über 100.000 Euro jährlich verfügen. Auskunft und Beratung erhalten Sie beim Kreis Dithmarschen, Stettiner Straße 30, Heide Telefon: 0481 97-0 2.8. Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung Befreiungen von der Rundfunkgebührenpflicht werden aus- schließlich auf Antrag gewährt. Befreit werden können der Haus- haltsvorstand, dessen Ehegatte oder ein Haushaltsangehöriger für von ihm selbst bereitgehaltene Geräte, wenn mindestens eine der Befreiungsvoraussetzungen erfüllt wird. Diese können Sie in den Informationen der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) www.rundfunkbeitrag.de ei nsehen. Einen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht/Antrag auf Ermäßigung des Rundfunkbeitrags können Sie im Bürgerbüro der Stadt Heide er- halten. 2.9. Schwerbehinderung Personen, die dauerhaft körperlich, geistig oder seelisch beein- trächtigt sind, erhalten auf Antrag einen Schwerbehinderten- ausweis, der je nach Grad der Behinderung Nachteils-Ausglei- che gewährt. Der Schwerbehindertenausweis wird beim Landesamt für soziale Dienste (früher Versorgungsamt), beantragt. Anschrift: Neue Anlage 9, Heide Telefon: 0481 6960 E-Mail: post.hei@lasd.landsh.de 2.6. Wohnungsangelegenheiten Wohnberechtigungsschein Wer in eine Wohnung des sozialen Wohnungsbaus einziehen möchte, benötigt einen Wohnberechtigungsschein. Dieser ist von einer bestimmten Einkommensgrenze abhängig. Den Antrag können Sie beim Kommunal-Diakonischen-Wohnungsverband Heide beantragen. Anschrift: Rathaus, Postelweg 1, Heide Telefon: 0481 6850501 E-Mail: wohnungsverband.heide@stadt-heide.de Wohngeld Kann die Miete für eine angemessene Wohnung nicht oder nicht mehr bezahlt werden, besteht Anspruch auf Wohngeld. An- spruch und Höhe hängen vom Einkommen ab. Auch im Heim oder als Haus- oder Wohnungseigentümer kann ein Anspruch bestehen. Wer die sogenannte Grundsicherung im Alter bezieht, erhält diese Leistung automatisch. Anträge werden im Bürgerbü- ro der Stadt Heide gestellt. Anschrift: Postelweg 1, Heide Telefon: 0481 6850-520, -521 E-Mail: postoffice@stadt-heide.de Wohnraumanpassung/Wohnraumberatung Siehe Ziffer 4.1 Seite 17 / Pflegestützpunkt 2.7. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Ziel dieser Leistung ist es, den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt sicherzustellen. Leistungen kann erhalten, der das 65. Lebensjahr vollendet hat oder nach Vollendung des 18. Lebensjahres dauerhaft voll erwerbsgemindert ist. Die Hilfe 10

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