Leben und Älter werden im Rhein-Neckar-Kreis

Ambulante und teilstationäre Angebote lant auch stundenweise in Anspruch genommen werden. Daneben gibt es Angebote für einen gemeinsamen Erholungsaufenthalt von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen mit Unterstützung professioneller Pf legekräf te, welche über die Verhinderungspflege bezuschusst werden können. Auch besteht die Möglichkeit, Kurzzeit- und Verhinderungspflege miteinander zu kombinieren. So kann der Anspruch auf Verhinderungspflege für eine zusätzliche Kurzzeitpflege im Heim oder ein Teil der Kurzzeitpflege auch für die häusliche Unterstützung verwendet werden. Tagespflege Als sinnvolle Alternative zum Umzug in eine vollstationäre Pflegeeinrichtung und zur Entlastung des privaten Pflegehaushaltes gibt es Tagespf legeeinr ichtungen. Sie bieten tagsüber die umfassende Versorgung einer vollstationären Einrichtung: Die Mahlzeiten werden gemeinsam eingenommen, für Freizeitbeschäftigung wird gesorgt und zudem gibt es meist Angebote zur Ergotherapie. Der Abend und die Nacht wird dann wieder im Kreis der Familie verbracht. Wenn keine Angehörigen den Bring- und Holdienst übernehmen können, wird ein entsprechender Fahrdienst vermittelt oder auch von der jeweiligen Einrichtung angeboten. Bei Hochbetagten, Demenzkranken und Singles lässt sich die Nutzung der Tagespflege gut mit der Grundversorgung durch einen ambulanten Pflegedienst kombinieren. Mit dem Pflegestärkungsgesetz hat sich die Finanzierung dieser kombinierten Leistungen wesentlich verbessert. Die Tagespflege kann sowohl nur an einzelnen Tagen als auch an allen Werktagen genutzt werden. Kurzzeit- und Verhinderungspflege Eine weitere Mögl ichkeit, um pf legenden Angehörigen ein paar Wochen Erholung von der Pflege zu ermöglichen oder eine vorübergehende Schwierigkeit in der häuslichen Versorgung zu bewältigen, ist die Kurzzeitpflege in einer Pflegeeinrichtung. Das Angebot einer qualifizierten Pflege in einer vollstationären Einrichtung kann dabei bis zu 8 Wochen genutzt werden. Jährlich besteht zudem ein Anspruch auf Verhinderungspflege für längstens 6 Wochen, wenn die Angehörigen wegen Urlaubs oder Erkrankung die Pflege vorübergehend nicht mehr übernehmen können. Die Verhinderungspflege kann z. B. durch eine Einrichtung oder einen Pflegedienst erbracht und ambu- © colourbox.de 62

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