Leben und Älter werden im Rhein-Neckar-Kreis

tuelle Änderungen in Ihrer Lebenssituation berücksichtigen. Denn wer schon frühzeitig sein Vermögen verschenkt, läuft Gefahr, später zu verarmen. Für die eigene Alterssicherung und pflegerische Versorgung lassen sich zum Beispiel Nießbrauchs- und Sonderrechte sowie Versorgungsleistungen wie eine Leibrente im Schenkungs- oder Erbvertrag vereinbaren. In jedem Falle ist eine frühzeitige Beratung über geltendes Steuer- und Erbrecht beim Steuerberater, Notar oder Fachanwalt und die notarielle Beurkundung der Regelung nicht verkehrt. Hospizarbeit im Rhein-Neckar-Kreis Obwohl die meisten Menschen ihre letzte Lebenszeit in vertrauter Umgebung mit engsten Angehörigen und Freunden verbringen möchten, sterben immer mehr Menschen vereinsamt und isolier t. Die Hospizbewegung hat sich das Ziel gesetzt, Hospizdienste zur Begleitung Schwerkranker und Sterbender aufzubauen und entsprechende Schulungen für Mitwirkende durchzuführen. Dadurch sollen Helfende befähigt werden, qualifiziert Familien und Alleinstehende in der Begleitung Sterbender und Trauernder zu unterstützen und zu ermutigen. » » Ambulante Hospizarbeit Hospizverein Eberbach und Schönbrunn Schulstraße 2, 69412 Eberbach Tel.: 0176 99056060 www.hospizarbeit-in-eberbach.de lierungen und lassen Sie sich im Zweifelsfall von Ihrem Arzt beraten. Es empf iehlt sich zudem, sie einmal jährlich mit einem neuen Datum zu versehen und zu unterschreiben. Wichtig ist außerdem, zusätzlich zur Patientenverfügung eine Vorsorgevollmacht auszustellen. Darin legen Sie fest, welcher Angehörige als Bevollmächtigter dafür sorgen soll, dass Ihrem Willen entsprochen wird. Ohne eine solche Vollmacht dar f weder Ihr Ehepartner noch andere Angehörige eine solche Entscheidung treffen. Testament Im Testament fixiert sind die Wünsche des Erblassers zu seinem Erbe. Einige formale Regeln für die Gültigkeit bzw. Verbindlichkeit müssen eingehalten werden. Wem es unangenehm ist, seinen letzten Willen mündlich mit einem Notar zu besprechen, kann sein Testament auch eigenhändig aufsetzen und es mit Vor- und Zunamen sowie Datum der Abfassung versehen. Die Hinterlegung beim Nachlassgericht ist empfehlenswert. Verschenken statt Vererben Manche Nachlässe bereiten Kopfzerbrechen, da sie entweder nur schwer unter den Erben aufzutei len sind oder zu konf l iktträchtigen Erbengemeinschaf ten führen könnten. Für solche Fäl le gibt es eine erwähnenswer te Alternative: Immobilien und individuell wertvolle Nachlässe können schon zu Lebzeiten zum gleichen Steuersatz verschenkt werden, gegebenenfalls auch in mehreren Etappen. Falls Sie ein solches Verfahren in Erwägung ziehen, sollten Sie jedoch unbedingt even95

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