Maßnahmen zur Wohnanpassung im Rhein-Neckar-Kreis

30 Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten Dies ist auch imHinblick auf die Bezuschussung der baulichen Maßnahmen wichtig. Denn Pflegekassen unterstützen im Rahmen der Pflegeleistungen eine Maßnahme zur individuellen Verbesserung des Wohnumfeldes für Pflegebedürftige (gemäß § 40 SGB XI) mit maximal 4.000 Euro einmalig für alle Maßnahmen der Barrierefreiheit. Falls später weitere Umbauten benötigt werden sollten, kann die Pflegekasse unter Umständen erneut Zuschüsse gewähren. Voraussetzung für einen Zuschuss ist, dass die baulichen Maßnahmen die häusliche Pflege entweder überhaupt erst ermöglichen oder erheblich erleichtern oder die Belastung für den Pflegebedürftigen beziehungsweise die Pflegeperson verringern. Wenn sogar der beste Umbau nicht zu mehr Barrierefreiheit und Selbstständigkeit führt, sollten Sie über eine neue Wohnung nachdenken. Die Pflegeversicherung bezuschusst auch den Seniorenumzug in eine barrierefreie Wohnung als Maßnahme der „Wohnanpassung für Senioren“. Einige Kommunen bieten ihren älteren Bürgerinnen und Bürgern ein eigenes Förderprogramm. Finanzielle Fördermöglichkeiten in der Übersicht In den einzelnen Bundesländern gibt es unterschiedliche Förderprogramme und Bewilligungskriterien. Deshalb sollten Sie sich unbedingt vor Baubeginn nach einer Förderung durch Ihr Bundesland oder durch Ihre Kommune erkundigen und beantragen. Weitere Informationen bzw. kostenlose Beratung erhalten Sie direkt bei der Beratungsstelle der L-Bank – Staatsbank für Baden-Württemberg, Telefon: 0721 150-1621, -1836 oder unter www.l-bank.de. Programme Leistungen Quellenverweis / Bemerkung / weitere Informationen KfW Altersgerecht Umbauen – Kredit Ab 0,75 % effektiver Jahreszins, bis zu 50.000 € Kreditbetrag pro Wohneinheit www.kfw.de/inlandsfoerderung/ Privatpersonen/Bestandsimmobilien/ Barrierereduzierung/ Hotline: 0800 539 9002 Für Eigentümer, Mieter und Vermieter KfW Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz sowie zur Barrierereduzierung (10 % der förderfähigen Investitionskosten) und für den Standard Altersgerechtes Haus (12,5 % der förderfähigen Investitionskosten) in Höhe von mindestens 2.000 Euro und maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit. (Zuschuss) Förderprogramm Wohnungsbau – Sozialorientierte Modernisierungsförderung im Mietwohnungsbestand Das Land Baden-Württemberg unterstützt die energetische Sanierung und den barrierereduzierenden Umbau bestehender Mietwohnungen. Die Förderung erfolgt gemäß dem KfW Altersgerecht Umbauen – Kredit. Mitfinanziert werden u. a. Modernisierungsmaßnahmen zum Abbau von Barrieren und zur Verbesserung des Wohnkomforts. (Darlehen) L-Bank Staatsbank für Baden-Württemberg Schlossplatz 10 76113 Karlsruhe Hotline: 0721 150-3875 Tel:. 0721 150-0 Fax: 0721 150-3829 E-Mail: mietwohnungsbau@l-bank.de www.l-bank.de Bevor Sie Umbaumaßnahmen einleiten, sollten Sie eine fachkundige Beratung hinzuziehen. Mit einem Wohnberater können Sie sich einen Überblick über die Veränderungsmöglichkeiten verschaffen und mit der Planung beginnen. Beachten Sie, dass jegliche Art von Zuschuss oder Finanzierungshilfe immer erst beantragt und genehmigt werden muss, bevor irgendeine Art der baulichen Veränderung begonnen wird.

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