Maßnahmen zur Wohnanpassung im Rhein-Neckar-Kreis

42 Hilfe und Unterstützung Alle Leistungen im Überblick Gemäß dem am 25. Juni 2021 vom Bundesrat zugestimmten Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung erfolgt eine fünfprozentige Erhöhung der ambulanten Pflegesachleistungen für die Pflegegrade 2 bis 5 zum 1. Januar 2022. Die Leistungen der Kurzzeitpflege steigen um 10 Prozent von 1.612 Euro pro Kalenderjahr auf 1.774 Euro pro Kalenderjahr. Begrenzung des pflegebedingten Eigenanteils in der vollstationären Pflege Ab dem 1. Januar 2022 wird eine Zuschussregelung für pflegebedingte Eigenanteile eingeführt. Je länger eine pflegebedürftige Person in einem Pflegeheim lebt, desto geringer soll sein pflegebedingter Eigenanteil in der stationären Langzeitpflege sein. So erhalten Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad von 2 bis 5 einen Leistungszuschlag in Höhe von 5 Prozent. Pflegebedürftige, die seit mehr als 12 Monaten vollstationäre Leistungen beziehen, werden einen Leistungszuschlag in Höhe von 25 Prozent bekommen (siehe Tabelle). Bereits vorhandene Versorgungszeiten werden angerechnet. Pflegebedürftige mit vollstationärer Pflege Entlastung durch Reform in Prozent ab dem 1. Monat 5 mit mehr als 12 Monaten 25 mit mehr als 24 Monaten 45 mit mehr als 36 Monaten 70 Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Pflegegrade Entlastungsbetrag (zweckgebunden) Pflegegeld Pflegesachleistung ab 01.01.2022 Kurzzeitpflege Vollstationäre Pflege Verhinderungspflege teilstationäre Pflege Pflegegrad 1 125 Euro – 125 Euro 1.612 Euro – Pflegegrad 2 125 Euro 316 Euro 724 Euro 1.774 Euro 770 Euro 1.612 Euro 689 Euro Pflegegrad 3 125 Euro 545 Euro 1.363 Euro 1.774 Euro 1.262 Euro 1.612 Euro 1.298 Euro Pflegegrad 4 125 Euro 728 Euro 1.693 Euro 1.774 Euro 1.775 Euro 1.612 Euro 1.612 Euro Pflegegrad 5 125 Euro 901 Euro 2.095 Euro 1.774 Euro 2.005 Euro 1.612 Euro 1.995 Euro Angaben ohne Gewähr © ©DedMityay - stock.adobe.com Pflegearten Nicht nur Unfälle und Krankheiten, sondern auch altersbedingte körperliche und psychische Beeinträchtigungen, können zu erheblichen Problemen bei der Alltagsbewältigung führen. Ganz im Interesse der Betroffenen gibt es verschiedene Pflegearten, die zu Hause oder in einer professionellen Einrichtung genutzt werden können. Ob Sie als pflegebedürftige Person in den eigenen vier Wänden von einem Angehörigen oder einer ausgebildeten Pflegekraft versorgt werden oder ob Sie eine stationäre Einrichtung besuchen, hängt in erster Linie von Ihrer Entscheidung ab. Dabei kommen verschiedene Faktoren ins Spiel, wie der Grad der Pflegebedürftigkeit, die Höhe der Pflegekosten und die bauliche Beschaffenheit der eigenen Wohnung. Deshalb ist es sehr wichtig, dass Sie sich über die unterschiedlichen Möglichkeiten informieren und beraten lassen. Durch die Pflegeberater und Pflegeberaterinnen Ihrer Krankenkasse und in den örtlichen Pflegestützpunkten erfahren Sie, welche Art der Pflege für Sie am geeignetsten ist.

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