Maßnahmen zur Wohnanpassung im Rhein-Neckar-Kreis

7 Allgemeine Einführung In der Wohnung oder dem Haus sollten alle Räume ungehindert erreichbar sein. Alltagsgegenstände sollten ohne Einschränkungen nutzbar sein. Bei Bedarf kann die Wohnung oder das Haus mit gezielten Anpassungsmaßnahmen barrierearm umgestaltet werden. Ziel der bedarfsgerechten Wohnanpassung ist der Erhalt oder die Wiedergewinnung der eigenständigen Lebensführung sowie die Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität. Barrierearmes Wohnen Das Prinzip der barrierearmen Wohnanpassung zielt darauf, dass bauliche und sonstige Anlagen von jeder Person mit oder ohne Beeinträchtigung in der allgemein üblichen Weise ohne besondere Erschwernis zugänglich und nutzbar sind. Das können Personen mit Kleinkindern, ältere Menschen oder Menschen mit körperlichen Einschränkungen sein. Der Gesetzgeber hat in der Bauordnung vorgeschrieben, dass bei Neubauten mit mehr als zwei Wohneinheiten zukünftig mindestens eine Wohneinheit barrierefrei gebaut werden muss. © mopsgrafik - stock.adobe.com Nun werden nicht so viele Wohnungen neu gebaut, dass der Bedarf an barrierefreiem Wohnraum gedeckt werden könnte. Daher gibt es die Möglichkeit, Wohnraum im Bestand dem Standard der Barrierefreiheit weitgehend anzupassen. Der Begriff dafür lautet barrierearm. Darum soll es in dieser Broschüre gehen. Wohnanpassung Ziel der Wohnberatung ist es, Lösungen und Ideen aufzuzeigen, wie das selbstständige Leben zu Hause so lange wie möglich geführt werden kann. Informationen zu Finanzierungsmöglichkeiten siehe Seite 30.

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