Fit und Aktiv - Stadt Heiligenhaus

15 4. Gesetzliche Ansprüche 4.3 Pflegeversicherung/Pflegegeld Wussten Sie, das Pflegegeld bei den Pflegekassen, also den Krankenkassen, beantragt wird? Diese beauftragt den medizinischen Dienst zur Begutachtung des persönlichen Bedarfs an pflegerischer und hauswirtschaftlicher Versorgung. Um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten, muss man als pflegebedürftig eingestuft werden. Die jeweilige Pflegegeldpauschale richtet sich nach dem Pflegegrad. Sie wird als Sachleistung an den beauftragten Pflegedienst, an die Pflegeeinrichtung oder zur Sicherstellung der privaten häuslichen Pflege an den Pflegegebedürftigen gezahlt. Wer nicht versichert ist oder aus sonstigen Gründen keine Ansprüche auf Pflegegeld hat, ist auf die sogenannte „Hilfe in besonderen Lebenslagen” angewiesen. 4.4 Grundsicherung im Alter Wussten Sie, dass die Grundsicherung im Alter gewährt wird, wenn kein ausreichendes Vermögen und Einkommen vorhanden ist? Scheuen Sie sich nicht und lassen Sie Ihren Anspruch prüfen. Ansprechpartner bei der Stadtverwaltung Heiligenhaus, Hauptstraße 157 Herr Griebl für die Buchstaben A – G und U – Z, Raum 111 Telefon: 02056 13-329 Frau Unverricht für die Buchstaben H – N und T, Raum 110 Telefon: 02056 13-354 Frau Boismard für die Buchstaben O – S, Raum 109 Telefon: 02056 13-337 4.5 Wohngeld und Wohnberechtigungsschein Vielen Haushalten in Heiligenhaus fällt es schwer, angemessenen und familiengerechten Wohnraum zu finanzieren. Für diese Haushalte wird Wohngeld als Zuschuss gewährt. Anspruch auf Wohngeld bzw. Lastenzuschuss haben Mieter, aber auch Eigentümer von selbstgenutzten Wohnraum. Bei der Berechnung des Wohngelds werden die Miete, die Anzahl der in der Wohnung lebenden Personen und deren Einkünfte berücksichtigt. Darüber hinaus werden bei der Berechnung Freibeträge, wie zum Beispiel für Schwerbehinderungen berücksichtigt. Vermögen bleibt bis zu einem bestimmten Betrag anrechnungsfrei. Für den Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung benötigen Sie einen gültigen Wohnberechtigungs- schein. Diesen erhalten Sie, wenn das Einkommen von allen Personen, die in die Wohnung einziehen möchten, die Einkommensgrenze des sozialen Wohnungsbaus nicht überschreitet und die Wohnung eine für Ihre Familie angemessene Größe aufweist. Ansprechpartner bei der Stadtverwaltung Heiligenhaus, Hauptstraße 157 Frau Becker für die Buchstaben A – I, Raum 114 Telefon: 02056 13-347 Frau Boll für die Buchstaben J – Z, Raum 115 Telefon: 02056 13-365 4.6 Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren Wussten Sie, dass die GEZ (Gebührenzentrale) selbst über Ihren Antrag auf Befreiung von der Rundfunkund Fernsehgebühr entscheidet? Diesen Antrag und alle anderen Formulare (An-/Abmeldung, Änderung) erhalten Sie im Bürgerbüro. Zentrale Telefonnummer Bürgerbüro: 02056 13-0 © Stadt Heiligenhaus HAUSHALTSAUFLÖSUNGEN i n f o@ f a i r - au f ge l oes t . de Thomas Mayer 0176 616 503 24 HöselerStraße151 Heiligenhaus

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