Fit und Aktiv - Stadt Heiligenhaus

21 6. Alles rund um die Pflege Alle Leistungen im Überblick Pflegegrade Entlastungsbetrag (zweck- gebunden) Pflegegeld Pflegesach- leistung ab 01. Januar 2022 Kurzzeitpflege (pro Jahr) Alles Vollstationäre Pflege Pflegegrad 1 125 Euro – – – 125 Euro Pflegegrad 2 125 Euro 316 Euro 724 Euro 1.774 Euro 770 Euro Pflegegrad 3 125 Euro 545 Euro 1.363 Euro 1.774 Euro 1.262 Euro Pflegegrad 4 125 Euro 728 Euro 1.693 Euro 1.774 Euro 1.775 Euro Pflegegrad 5 125 Euro 901 Euro 2.095 Euro 1.774 Euro 2.005 Euro Bundesministerium für Gesundheit Stand 01. Januar 2022 6.3 Pflegearten Nicht nur Unfälle und Krankheiten, sondern auch altersbedingte körperliche und psychische Beeinträchtigungen können zu erheblichen Problemen bei der Alltagsbewältigung führen. Ganz im Interesse der Betroffenen gibt es verschiedene Pflegearten, die zu Hause oder in einer professionellen Einrichtung genutzt werden können. Deshalb ist es sehr wichtig, dass Sie sich über die unterschiedlichen Möglichkeiten informieren und beraten lassen. Durch die Pflegeberater und Pflegeberaterinnen Ihrer Krankenkasse und in den örtlichen Pflegestützpunkten erfahren Sie, welche Art der Pflege für Sie am geeignetsten ist. • Nachbarschaftshilfe • Ambulante Pflege • Tagespflege • Kurzzeitpflege • Stationäre Pflegeeinrichtung • Wohngemeinschaften • „Essen auf Rädern” Ob Sie als pflegebedürftige Person in den eigenen vier Wänden, von einem Angehörigen oder einer ausgebildeten Pflegekraft versorgt werden oder ob Sie eine stationäre Einrichtung besuchen, hängt in erster Linie von Ihrer Entscheidung ab. Neben der Kurzeitpflege steht Pflegebedürftigen eine Verhinderungspflege zu. Die Verhinderungspflege ist eine zeitweise Vertretung der Hauptpflegeperson. In der Pflege ist sie daher auch geläufig unter den Begriffen Ersatzpflege oder Pflege-, Urlaubs- oder Krankheitsvertretung. Die Pflegeversicherung kann Sie in vielerlei Hinsicht unterstützen. Sie ist an die gesetzliche Krankenkasse des Versicherten angegliedert. Privat Krankenversicherte sind in der privaten Pflegeversicherung – auch Pflegepflichtversicherung genannt – versichert. Informieren Sie sich dort sorgfältig, welche Betreuungsmaßnahmen für Sie geeignet sind. Wichtig ist außerdem, welche Voraussetzungen für entsprechende Maßnahmen vorliegen müssen. Auch die Frage, welche sonstigen Finanz- und Sachdienstleistungen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen beanspruchen können, sollten Sie ausführlich mit einem Pflegeberater besprechen. © Stadt Heiligenhaus © Ingo Bartussek / AdobeStock

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