Fit und Aktiv - Stadt Heiligenhaus

30 10. Vorsorge, Testament und Todesfall 10. Vorsorge, Testament und Todesfall Über den Tod zu reden ist heute kein Tabu mehr. Sich mit dem Thema Tod und Sterben zu beschäftigen, sich bewusst zu sein, dass der Tod genauso selbstverständlich zu unserem Leben gehört wie die Geburt, muss uns nicht die Lust am Leben nehmen. Im Gegenteil. Vielleicht wissen wir erst dann, wie kostbar jede Minute und jede Stunde unseres Lebens ist und wie wichtig es ist, die Zeit, die uns geschenkt ist, zu nutzen und auszukosten. 10.1 Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung Eine Krankheit oder ein Unfall können jeden in eine Situation bringen, in der er außerstande ist für sich selbst zu entscheiden, Wünsche zu äußern und selbstbestimmt zu handeln. Auch wenn Angehörige und andere Vertrauenspersonen um die Wünsche des jeweils anderen wissen, können sie nicht rechtsverbindlich entscheiden und tätig werden. Dafür benötigen sie eine Vollmacht. Die Betreuungsverfügung Die Betreuungsverfügung dient dem Zweck, eine Person des eigenen Vertrauens zu benennen, die für den Fall, dass eine Betreuung notwendig werden sollte, vom Vormundschaftsgericht bestellt werden soll. Nähere Informationen zur rechtlichen Betreuung bei Volljährige erhalten Sie bei der Betreuungsstelle Kreis Mettmann: Frau Mania Telefon: 02104 99-2370 E-Mail: betreuungsstelle@kreis-mettmann.de Stadt Heiligenhaus, Seniorenbetreuung: Frau Leser-te Poel Telefon: 02056 13-270 E-Mail: a.leser-tepoel@heiligenhaus.de Die Vorsorgevollmacht Anstelle der Betreuungsverfügung kann eine Vorsorgevollmacht ausgestellt werden, in der eine Person oder mehrere Personen des eigenen Vertrauens als Bevollmächtigte eingesetzt werden können. Im Unterschied zum Betreuer muss der Bevollmächtigte nicht vom Vormundschaftsgericht © nmann77 / AdobeStock Wir sind für sie vor ort in HeiligenHaus & umgebung bestattungen KuHs leandra engel Jahnstraße 1 42579 Heiligenhaus Telefon 02056 / 6209 bestattungkuhs@t-online.de

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