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emeindeorgane
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usschüsse
Sozialausschuss
Der Sozialausschuss ist als beratender Ausschuss zuständig
für die folgenden Bereiche:
• Soziales
• Familie
• Jugend
• Gesundheit
Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungs­
verbands Voralb
Die Verbandsversammlung wählt den Vorstand und dessen
Vorsitzenden.
Sie ist insbesondere auch zuständig für:
• die Änderung der Verbandssatzung
• die Entscheidung über die Beschaffung, Errichtung,
wesent­liche Erweiterung und Aufhebung gemeinsamer
Einrichtungen des Verbandes und der Verbandsverwaltung
• den Erlass und die Änderung von Satzungen des Verban-
des einschließlich der Haushaltssatzung
• die Feststellung der Jahresrechnung
• die Aufstellung des Flächennutzungsplans
• die Beschlussfassung über Maßnahmen, die sich erheblich
auf den Haushalt des Verbands auswirken oder die kom-
munalpolitisch besonders bedeutsam sind
Gutachterausschuss
Im Einzelnen leistet der Gutachterausschuss folgende
Aufgaben:
• Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung
• Ermittlung von Bodenrichtwerten und sonstigen für die
Wertermittlung erforderlichen Daten
• Erteilung von Auskünften aus der Kaufpreissammlung, über
Bodenrichtwerte und über vereinbarte Nutzungs­entgelte
• Erstellung von Gutachten
Gemeinderat
Der Gemeinderat stellt die politische Vertretung der Bürger ei-
ner Gemeinde dar. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung der
Gemeinde fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der
Gemeinde, soweit nicht der Gemeinderat dem Bürgermeister
bestimmte Angelegenheiten übertragen hat oder der Bürger-
meister kraft Gesetzes zuständig ist.
Er setzt sich aus dem Vorsitzenden Bürgermeister Norbert Auf-
recht und 18 ehrenamtlichen Mitgliedern aus derzeit fünf ver-
schiedenen Listen und Parteien zusammen. Er tagt in der Regel
in vierwöchigem Rhythmus montags um 19.00 Uhr im Sitzungs-
saal des Rathauses.
Der Bürgermeister und einzelne Ratsmitglieder sind zudem in
verschiedenen Ausschüssen und Gremien vertreten.
Ausschüsse
Technischer Ausschuss
Der Technische Ausschuss ist ein beschließender Ausschuss,
das heißt, er entscheidet im Rahmen seiner Zuständigkeit
selbstständig anstelle des Gemeinderates. Die Zuständigkeit
des Technischen Ausschusses umfasst folgende Aufgabenge-
biete:
• Bauleitplanung und Bauwesen (Hoch- und Tiefbau, Vermes-
sung)
• Versorgung und Entsorgung
• Straßenbeleuchtung, technische Verwaltung der Straßen ein-
schließlich Unterhaltung von Feld- und Waldwegen
• Verkehrswesen
• Feuerlöschwesen und Zivilschutz
• Friedhofs- und Bestattungsangelegenheiten
• technische Verwaltung gemeindeeigener Gebäude
• Sport-, Spiel-, Freizeiteinrichtungen, Park- und Gartenanlagen
• Umweltschutz, Landschaftspflege und Gewässerunterhaltung