Informationsbroschüre der Gemeinde Heiningen

17 Gemeinderat Der Gemeinderat stellt die politische Vertretung der Bürger einer Gemeinde dar. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Gemeinde, soweit nicht der Gemeinderat dem Bürgermeister bestimmte Angelegenheiten übertragen hat oder der Bürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist. Er setzt sich aus dem Vorsitzenden Bürgermeister Norbert Aufrecht und 18 ehrenamtlichen Mitgliedern aus derzeit vier verschiedenen Listen und Parteien zusammen. Er tagt in der Regel in vierwöchigem Rhythmus montags um 18:30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses. Der Bürgermeister und einzelne Ratsmitglieder sind zudem in verschiedenen Ausschüssen und Gremien vertreten. Ausschüsse Technischer Ausschuss Der Technische Ausschuss ist ein beschließender Ausschuss, das heißt, er entscheidet im Rahmen seiner Zuständigkeit selbstständig anstelle des Gemeinderates. Die Zuständigkeit des Technischen Ausschusses umfasst folgende Aufgabengebiete: • Bauleitplanung und Bauwesen (Hoch- und Tiefbau, Vermessung) • Versorgung und Entsorgung • Straßenbeleuchtung, technische Verwaltung der Straßen einschließlich Unterhaltung von Feld- und Waldwegen • Verkehrswesen • Feuerlöschwesen und Zivilschutz • Friedhofs- und Bestattungsangelegenheiten • technische Verwaltung gemeindeeigener Gebäude • Sport-, Spiel-, Freizeiteinrichtungen, Park- und Gartenanlagen • Umweltschutz, Landschaftspflege und Gewässerunterhaltung Sozialausschuss Der Sozialausschuss ist ebenfalls als beschließender Ausschuss zuständig für die folgenden Bereiche: • Jugend • Soziales • Familie • Gesundheit Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Voralb Die Verbandsversammlung wählt den Vorstand und dessen Vorsitzenden. Sie ist insbesondere auch zuständig für: • die Änderung der Verbandssatzung • die Entscheidung über die Beschaffung, Errichtung, wesentliche Erweiterung und Aufhebung gemeinsamer Einrichtungen des Verbandes und der Verbandsverwaltung • den Erlass und die Änderung von Satzungen des Verbandes einschließlich der Haushaltssatzung • die Feststellung der Jahresrechnung • die Aufstellung des Flächennutzungsplans • die Beschlussfassung über Maßnahmen, die sich erheblich auf den Haushalt des Verbands auswirken oder die kommunalpolitisch besonders bedeutsam sind Gremium zur Vergabe der Wohnungen im Haus in der Breite Das Gremium zur Vergabe der Wohnungen im Haus in der Breite besteht aus Mitgliedern des Gemeinderats, der Verwaltung und der evangelischen und katholischen Kirche. Das Gremium entscheidet anhand der vom Gemeinderat beschlossenen Vergaberichtlinien über die Vergabe von freien Wohnungen im betreuten Wohnen für Senioren. Gemeindeorgane und Ausschüsse

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