Ratgeber für Menschen mit Behinderung Stadt Herne

17 1. Beratung und Information Beratung und Information Gesetzliche Ansprüche Gemeinsames Handeln Begegnung, Bildung Kultur, Sport & Freizeit Notfall- Telefonnummern Den letzten Weg in Würde gehen Wenn es zu Hause alleine nicht mehr geht Wohnen im Alter Gesundheit • bei Fragen, die sich aus Partnervermittlungen ergeben (speziell Seniorenvermittlung), • bei Geschäften, die an der Haustür und auf sogenannten Freizeitveranstaltungen (Kaffeefahrten u. a.) geschlossen wurden, • bei Fragen zu Versicherungsverträgen, • bei Problemen mit Mietneben- und Heizkostenabrechnungen sowie vielem anderen. • Zu zahlreichen Fragen liegen bei der Verbraucher- Zentrale Ratgeber bereit (Reiserecht, Partnervermittlung, Möbelkauf). Verbraucherzentrale NRW Beratungsstelle Herne Freiligrathstraße 12, 44623 Herne Telefon: 02323 960425 Internet: www.verbraucherzentrale.nrw/Herne Öffnungs- und Beratungszeiten: Mo 09.00 – 13.00 Uhr Di 09.00 – 13.00 Uhr, 14.00 – 17.30 Uhr Do 09.00 – 13.00 Uhr, 14.00 – 17.30 Uhr Fr 09.00 – 13.00 Uhr 1.15 Beratung durch die Aufsichtsbehörde für Betreuungseinrichtungen Die Aufsichtsbehörde für Betreuungseinrichtungen (ehemals Heimaufsicht) ist zuständig für die Beratung und die Durchführung der Qualitätssicherung nach den gesetzlichen Vorgaben des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG NRW). Das Wohn- und Teilhabegesetz hat 2008 für Nordrhein-Westfalen das bisherige Heimgesetz auf Bundesebene ersetzt. Seit Oktober 2014 gibt es eine neue Fassung dieses Gesetzes. Es enthält u.a. die ordnungsrechtlichen Standards für die Gestaltung von Wohn- und Betreuungsangeboten für ältere Menschen und Menschen mit Behinderung. Dabei geht es zum Beispiel um die bauliche Gestaltung (Einzelzimmerquote, Raumgrößen etc.), aber auch um personelle Mindeststandards und Mitwirkungsmöglichkeiten (Bewohnerbeiräte etc.). Ziel des Gesetzes ist es, die Würde, die Rechte, die Interessen und Bedürfnisse der Menschen, die entsprechende Wohn- und Betreuungsangebote nutzen, vor Beeinträchtigungen zu schützen und die Einhaltung der den Leistungsanbieterinnen und Leistungsanbietern obliegenden Pflichten zu sichern. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben wird regelmäßig durch die zuständige Aufsichtsbehörde kontrolliert. Die Aufsichtsbehörde berät und informiert außerdem über die Rechte und Pflichten der Nutzerinnen und Nutzer von Betreuungsangeboten sowie der Einrichtungsbetreiber und ist Ansprechpartner für Anregungen und Beschwerden. © Jean-Paul Chassenet Photographe / Fotolia

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