Ratgeber für Menschen mit Behinderung Stadt Herne

20 1. Beratung und Information Beratung und Information Gesetzliche Ansprüche Wenn es zu Hause alleine nicht mehr geht Wohnen im Alter Gesundheit Gemeinsames Handeln Begegnung, Bildung Kultur, Sport & Freizeit Notfall- Telefonnummern Den letzten Weg in Würde gehen © VRD / Fotolia und das Behandlungsteam ergänzen. Zudem kann es sinnvoll sein, auch persönliche Wertvorstellungen, Einstellungen zum eigenen Leben und Sterben und religiöse Anschauungen als Ergänzung und Auslegungshilfe Ihrer Patientenverfügung zu schildern. Auf diese Weise können Sie Einfluss auf eine spätere ärztliche Behandlung nehmen und damit Ihr Selbstbestimmungsrecht wahren, auch wenn Sie zum Zeitpunkt der Behandlung nicht mehr ansprechbar und nicht mehr einwilligungsfähig sind. Es wird empfohlen ärztliche und notarielle Beratung in Anspruch zu nehmen. Bitte bedenken Sie, dass diese Beratung mit Gebühren belegt seien kann. Bitte erkundigen Sie sich vor der Beratung über die ggfs. anfallenden Gebühren. Nähere Auskünfte über die genannten Vollmachten und Verfügungen erhalten Sie auch beim Fachbereich Kinder, Jugend und Familie – Abteilung Betreuungsstelle für Erwachsene – der Stadt Herne. Stadt Herne – Fachbereich Kinder, Jugend und Familie Betreuungsstelle für Erwachsene Rathausstraße 6 (Rathaus Wanne), 44649 Herne Telefon: 02323 16-4671, 4691, 3757 E-Mail: betreuungsstelle@herne.de 1.17.3 Patientenverfügung In einer Patientenverfügung können Sie schriftlich für den Fall Ihrer Entscheidungsunfähigkeit im Voraus festlegen, ob und wie Sie in bestimmten Situationen ärztlich behandelt werden möchten. Das Gesetz definiert die Patientenverfügung als schriftliche Festlegung einer volljährigen Person, ob sie in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen ihres Gesundheitszustands, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt (§ 1901a Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs – BGB). Sie können die Patientenverfügung auch um Bitten oder bloße Richtlinien für eine Vertreterin oder einen Vertreter sowie für die behandelnden Ärztinnen und Ärzte

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