Ratgeber für Menschen mit Behinderung Stadt Herne

55 3. Wenn es zu Hause alleine nicht mehr geht Wenn es zu Hause alleine nicht mehr geht Gesetzliche Ansprüche Gemeinsames Handeln Begegnung, Bildung Kultur, Sport & Freizeit Notfall- Telefonnummern Den letzten Weg in Würde gehen Beratung und Information Wohnen im Alter Gesundheit kombiniert werden. Im Gegensatz zur Verhinderungspflege ist eine Kurzzeitpflege zu Hause jedoch nicht möglich, da die Kurzzeitpflege laut Definition nur in einer entsprechenden Pflegeeinrichtung durchgeführt werden kann. Wenn nicht die gesamten sechs Wochen der Verhinderungspflege aufgebraucht sind, kann die verbleibende Zeit für eine Ausdehnung der Kurzzeitpflege genutzt werden. Die Kurzzeitpflege kann mit solchen Restkontingenten auf bis zu acht Wochen ausgeweitet werden, so dass für die verlängerte Pflege 3.224 Euro zur Verfügung stehen. Im Umkehrschluss können ungenutzte Kurzzeit-Pflegezeiten auch für Verhinderungspflege verwendet werden. Allerdings kann hier nur der halbe Betrag aus der Kurzzeitpflege angesetzt werden. Es ergibt sich also ein Höchstbetrag von 2.418 Euro. Es kann sich durchaus lohnen, diese beiden Formen der Pflege zu kombinieren. Nachfolgend werden die Pflegeeinrichtungen in Herne aufgeführt, die Kurzzeitpflegeplätze als solitäre Pflegeform anbieten. Gästehaus St. Elisabeth Laurentiusstraße 10, 44649 Herne 24 Kurzzeitpflegeplätze Telefon: 02325 9126-0 Fax: 02325 9126-99 Alten- und Pflegeheim St. Elisabeth Stift Sodinger Straße 11, 44623 Herne 11 Kurzzeitpflegeplätze (+ 16 befristet bis 31.07.2021) Telefon: 02323 175-346 Fax: 02323 175-557 Senioreneinrichtungen Widumer Höfe Kurzzeitpflege im Haus 2 24 Kurzzeitpflegeplätze Widumer Straße 8, 44627 Herne Telefon: 02323 36457-6510 Fax: 02323 36457-6718 In der Regel bieten alle vollstationären Pflegeeinrichtungen ebenfalls sogenannte eingestreute Kurzzeitpflegeplätze an. Diese können von den Pflegeeinrichtungen nach Bedarf sowohl für die Kurzzeitpflege als auch für die Dauerpflege verwendet werden. Die vollstationären Pflegeeinrichtungen finden Sie im Kapitel 3.2.1 3.2.4 Tagespflege Tagespflege ist ein Betreuungsangebot, dass an Werk-, Sonn- und Feiertagen von morgens bis nachmittags alten, kranken und pflegebedürftigen Menschen offensteht, deren Versorgung während der übrigen Tageszeiten und am Wochenende in der eigenen Häuslichkeit sichergestellt ist. Die Tagespflege kann dazu beitragen, dass ältere Menschen möglichst lange selbständig zu Hause leben können, ohne auf eine ihrem Zustand angemessene Betreuung und Pflege verzichten zu müssen. Einrichtungen der Tagespflege fallen unter den Begriff „Gasteinrichtungen“. Die Inanspruchnahme der Tagespflege durch pflegebedürftige Senioren kann für diejenigen in Frage kommen, • die so lange wie möglich in der eigenen Wohnung leben möchten, • die sich nicht mehr alleine versorgen können oder alleine sind,

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