Seniorenwegweiser der Stadt Herne

1. Beratung und Information 13 1. Beratung und Information 1.15 Beratung durch die Aufsichtsbehörde für Betreuungseinrichtungen Die Aufsichtsbehörde für Betreuungseinrichtungen (ehemals Heimaufsicht) ist zuständig für die Beratung und die Durchführung der Qualitätssicherung nach den gesetzlichen Vorgaben des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG NRW). Das Wohn- und Teilhabegesetz hat 2008 für Nordrhein-Westfalen das bisherige Heimgesetz auf Bundesebene ersetzt. Seit Oktober 2014 gibt es eine neue Fassung dieses Gesetzes. Es enthält u.a. die ordnungsrechtlichen Standards für die Gestaltung von Wohn- und Betreuungsangeboten für ältere Menschen und Menschen mit Behinderung. Dabei geht es zum Beispiel um die bauliche Gestaltung (Einzelzimmerquote, Raumgrößen etc.), aber auch um personelle Mindeststandards und Mitwirkungsmöglichkeiten (Bewohnerbeiräte etc.). Ziel des Gesetzes ist es, die Würde, die Rechte, die Interessen und Bedürfnisse der Menschen, die entsprechende Wohn- und Betreuungsangebote nutzen, vor Beeinträchtigungen zu schützen und die Einhaltung der den Leistungsanbieter*innen obliegenden Pflichten zu sichern. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben wird regelmäßig durch die zuständige Aufsichtsbehörde kontrolliert. Die Aufsichtsbehörde berät und informiert außerdem über die Rechte und Pflichten der Nutzer*innen von Betreuungsangeboten sowie der Einrichtungsbetreiber und ist Ansprechpartner für Anregungen und Beschwerden. Stadt Herne Fachbereich Soziales Aufsichtsbehörde für Betreuungseinrichtungen Rathausstraße 6, 44649 Herne Telefon: 02323 16-3268 oder 02323 16-3203 Telefax: 02323 16-1233 9205 1.16 Soforthilfe-Herne Sie suchen Hilfe. Die Mitarbeiter*innen der SoforthilfeHerne helfen gerne! Sofort und ohne Umwege. Die Not bei Pflege oder Krankheit kommt plötzlich und richtet sich schon gar nicht nach den Details unübersichtlicher Öffnungszeiten. Seit bereits 10 Jahren unterstützen sie Menschen in Herne, die in einer schwierigen Lebenslage stecken. Innerhalb weniger Stunden organisieren sie konkrete Hilfen in Form von Vermittlung und Unterstützung bei Formalitäten. Sie bieten u. a. Unterstützung in schwierigen Lebenslagen, bei der Versorgung von Senioren und Pflegebedürftigen sowie Hilfe bei psychosozialen Problemen. Bei Bedarf kommen die Mitarbeiter*innen auch zu Ihnen nach Hause, um sich ein genaueres Bild über Ihren Hilfebedarf oder den Ihres Angehörigen zu machen. Innerhalb der letzten 10 Jahre wurde ein starkes Netzwerk mit anderen Anbietern gebildet, um ihnen schnell und effizient helfen zu können. So wird z. B. eng mit allen Beratungsstellen und sonstigen Trägern der Stadt Herne zusammengearbeitet. Die Soforthilfe-Herne organisiert innerhalb von 24 Stunden konkrete und professionelle Hilfe und ist zudem „rund um die Uhr“ unter der kostenlosen Nummer 0800 678 4000 erreichbar. Selbstverständlich entstehen Ihnen durch die Tätigkeit der Mitarbeiter*innen keinerlei Kosten. 1.17 Vorbeugende Verfügungen und Vollmachten Der Notfall sollte – auch in rechtlicher Hinsicht – niemanden unvorbereitet treffen. Eine plötzliche oder altersbedingte Krankheit oder ein Unfall können nicht nur zu wesentlichen Veränderungen in der allgemeinen persönlichen Lebensgestaltung führen. Krankheit und Unfall können auch zur Folge haben, dass man seine persönlichen Dinge (rechtlich) nicht mehr selbst regeln kann und auf die Mitwirkung anderer angewiesen ist. © nmann77/AdobeStock

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=