Seniorenwegweiser der Stadt Herne

2. Gesetzliche Ansprüche 2. Gesetzliche Ansprüche 18 2.2 Hilfen für Behinderte Von einer Behinderung spricht man, wenn gesundheitliche Schäden einen Menschen dauerhaft beeinträchtigen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der gesundheitliche Schaden angeboren, Folge eines Unfalls oder einer Krankheit ist. Alterstypische Beeinträchtigungen werden aber nicht berücksichtigt. Ausgedrückt wird die Schwere der Einschränkung im „Grad der Behinderung“ („GdB“) in Zehnergraden von 10 bis 100 (ausgedrückt in Prozent). Personen mit einem Grad der Behinderung ab 50 Prozent gelten als Schwerbehinderte nach dem Schwerbehindertengesetz. Die Behinderung, der Grad der Behinderung und das Vorliegen gesundheitlicher Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen werden seit dem 01. Januar 2008 von dem Referat Soziales der Stadt Gelsenkirchen (für Herne) festgestellt. Liegen mehrere Behinderungen vor, so wird der Grad der Behinderung in seiner Gesamtheit festgestellt. Ein Schwerbehindertenausweis wird auf Antrag vom Referat Soziales der Stadt Gelsenkirchen ausgestellt, wenn der Grad der Behinderung mindestens 50 Prozent beträgt. Anträge auf die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises erhalten Sie auch beim Fachbereich Soziales der Stadt Herne. Stadt Gelsenkirchen – Referat Soziales Vattmannstraße 2 – 8, 45879 Gelsenkirchen Telefon: 0209 1690 Stadt Herne – Fachbereich Soziales Hauptstraße 241, 44649 Herne Telefon: 02323 16-3519 Fax: 02323 16-31233 3519 E-Mail: baerbel.schulte@herne.de 2.3 Kriegsopferfürsorge Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz erhalten Beschädigte und Hinterbliebene, die infolge des Krieges eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben und die zu gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen geführt hat. Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem BVG werden auf Antrag gewährt. Diese Leistungen sind vermögens- und einkommensabhängig und setzen einen Erstanerkennungsbescheid voraus. Anträge auf die Gewährung von Kriegsopferfürsorge können Sie beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe – LWL-Versorgungsamt Westfalen in Münster stellen. Landschaftsverband Westfalen-Lippe LWL-Amt für Soziales Entschädigungsrecht Von-Vincke-Straße 23 – 25, 48143 Münster Telefon: 0251 591-01 E-Mail: ser@lwl.org Internet: www.lwl-soziales-entschaedigungsrecht.de/de/ Kriegsopfer/ 2.4 Pflegeversicherung Die Pflegeversicherung wurde am 1. Januar 1995 als eigenständiger Zweig der Sozialversicherung eingeführt. Seitdem besteht eine umfassende Versicherungspflicht für alle gesetzlich und privat Versicherten. Mit dem Pflegeneuausrichtungsgesetz und den Pflegestärkungsgesetzen hat die Bundesregierung mittlerweile die Pflege auf ein völlig neues Fundament gestellt. Demenzerkrankte, dauerhaft psychisch Erkrankte oder Menschen mit geistiger Behinderung erhalten dadurch seit Januar 2017 alle Pflegeleistungen, die körperlich Kranken schon lange zustanden. Unterstützung gibt es in besonderem Maße für die Pflege zu Hause und die pflegenden Angehörigen. Seit Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs zum 01. Januar 2017 ersetzen fünf Pflegegrade die vorher gültigen drei Pflegestufen. So wurden die Leistungen der Pflegeversicherung bei ambulanter Pflege erheblich ausgeweitet und flexibler und passgenauer gestaltet. Alle pflegebedürftigen Personen haben nun einen umfassenden Anspruch auf Pflegeberatung durch Kassen, Pflegestützpunkte und ambulante Pflegedienste. Personen, die nicht pflegeversichert sind, oder bei denen die Leistungen der Pflegeversicherung zur Sicherstellung der Pflege nicht ausreichen, können im Fachbereich Soziales (ergänzende) Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII beantragen. Pflegeeinsätze werden z. B. durch ambulante Pflegedienste und Sozialstationen als Sachleistung erbracht oder es wird ein Pflegegeld für selbstorganisierte Pflege – zum Beispiel durch Angehörige – gezahlt. Die Pflegeversicherung übernimmt nach den Vorschriften des SGB XI je nach Pflegegrad die pflegebedingten Aufwendungen bis zu den dort genannten Höchstbeträgen (die exakten Beträge – nach Leistungsart gestaffelt – finden Sie in den nachfolgend aufgeführten Tabellen).

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