Seniorenwegweiser der Stadt Herne

2. Gesetzliche Ansprüche 2. Gesetzliche Ansprüche 21 Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen Wenn Pflegebedürftige zu Hause gepflegt und betreut werden, kann es hilfreich sein, das Wohnumfeld an ihre besonderen Belange anzupassen (z. B. Einbau eines Treppenlifts). Der Zuschuss der Pflegekassen für solche Maßnahmen beträgt bis zu 4.000 Euro je Maßnahme. Leben mehrere Pflegebedürftige in einer gemeinsamen Wohnung, so ist der Zuschuss je Maßnahme auf 16.000 Euro begrenzt. Der Anspruch besteht für die Pflegegrade 1 – 5. Erweiterte Wahlmöglichkeiten bei Pflegeleistungen Pflegebedürftige können neben den heutigen Leistungskomplexen der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung auch bestimmte Betreuungs- und Entlastungsleistungen nutzen und diese niederschwelligen Angebote mit Pflegesachleistungen kombinieren. Mit Ihrem Pflegedienst und Ihrer Pflegekasse können Sie absprechen, welche Leistungen für Sie in Frage kommen. Der in allen Pflegegraden vorgesehene Entlastungsbetrag von 125 Euro kann dafür eingesetzt werden. Nähere Informationen zur Pflegeversicherung erhalten Sie bei Ihren Kranken-/Pflegekassen (Anschriften und Rufnummern finden sie im Kapitel 1.1 „Beratung durch Pflegekassen und Krankenkassen“) sowie beim Fachbereich Soziales der Stadt Herne. Stadt Herne – Fachbereich Soziales Abteilung Sozialhilfe, Grundsicherung Hauptstraße 241, 44649 Herne Telefon: 02323 16-3256 Fax: 02323 16-3687 E-Mail: soziales@herne.de 2.5 Rentenversicherung Das Recht der gesetzlichen Rentenversicherung ist sehr kompliziert. Ohne fachliche Beratung findet sich ein Laie hier kaum zurecht. Erheben Sie Anspruch auf eine Rente? Prüfen Sie, ob Sie als Versicherter oder Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung oder als Hinterbliebene oder Hinterbliebener eines Versicherten oder einer Versicherten einen Anspruch auf Rente haben. Die meisten älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger haben Anspruch auf Rentenzahlungen aus der Deutschen Rentenversicherung. Diesen Anspruch können Sie bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung durch einen Antrag bei dem jeweiligen Rentenversicherungsträger sichern. Auf jeden Fall sollten Sie den Antrag rechtzeitig stellen – möglichst drei Monate vor Erreichen der Altersgrenze. Die zur Antragsaufnahme erforderlichen Unterlagen können Sie am Servicetelefon erfragen oder der Internetseite der Stadt Herne – Bürgerservice – unter Eingabe des Suchwortes (Altersrente) ersehen. Auf Ihren Wunsch hin kann vorab eine Kontenklärung durchgeführt werden. Nähere Auskünfte zu Ihren Rentenversicherungsangelegenheiten können Ihnen neben Ihrem jeweiligen Rentenversicherungsträger auch die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Versicherungsamtes der Stadt Herne geben. Stadt Herne – Fachbereich Bürgerdienste Abteilung Versicherungsamt Freiligrathstraße 12, Herne-Verwaltungsgebäude, 6. Etage Öffnungszeiten: montags bis donnerstags 08:00 bis 12:00 Uhr Terminvereinbarungen sind erwünscht und auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich. Service-Telefon: 02323 16-1635 Fax: 02323 16-2932 E-Mail: versicherungsamt@herne.de Internet: www.herne.de 2.6 Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung; Telefon-Sozialtarif der Telekom Schwerbehinderte Menschen, Auszubildende, Studenten, Hilfebedürftige und Heimbewohner zahlen unter bestimmten Voraussetzungen keinen oder einen ermäßigten Rundfunkbeitrag (früher: Rundfunkgebühr). Die Befreiung oder Ermäßigung muss beantragt werden. Grundsätzliches Seit dem 1. Januar 2013 ersetzt ein geräteunabhängiger Rundfunkbeitrag die bisherige geräteabhängige Rundfunkgebühr. Das bedeutet, dass für jede Wohnung, unabhängig davon, ob Radios, Fernseher oder Computer vorhanden sind, der Rundfunkbeitrag zu zahlen ist. Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 20. Juli 2021 entschieden, dass die Höhe des Rundfunkbeitrags auf 18,36 Euro pro Monat angepasst wird. Der Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen RF hat Anspruch auf eine Rundfunkbeitragsermäßigung und eine Telefongebührenermäßigung bei der Deutschen Telekom. In einigen Kommunen wird auch die Hundesteuer für ausgebildete Assistenzhunde, z. B. Blindenhunde, ermäßigt oder erlassen.

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