Seniorenwegweiser der Stadt Herne

2. Gesetzliche Ansprüche 2. Gesetzliche Ansprüche 22 Das Merkzeichen RF erhält, wer die folgenden gesundheitlichen Voraussetzungen erfüllt (§ 4 Abs. 2 RBeitrStV): • Blind oder wesentlich sehbehindert mit einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 60 alleine für die Sehbehinderung, die nicht vorübergehend ist • Hörgeschädigt, wenn eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist (GdB für die Hörbehinderung wenigstens 50) • Eine Behinderung mit einem nicht nur vorübergehenden GdB von mindestens 80, wenn der Betroffene aufgrund seines Leidens an öffentlichen Veranstaltungen nicht teilnehmen kann • Der reduzierte monatliche Beitrag beträgt 6,12 Euro. Sowohl für eine Befreiung als auch für eine Ermäßigung ist ein Antrag erforderlich. Auskünfte zur Gebührenbefreiung/-ermäßigung erhalten Sie auch direkt über das Service-Telefon oder die Homepage des Beitragsservice von ARD ZDF Deutschlandradio. ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln Telefon: 01806 999 555 10* Telefax: 01806 999 555 01* (* 20 Cent/Anruf aus dem dt. Festnetz, 60 Cent/Anruf aus den dt. Mobilfunknetzen) www.rundfunkbeitrag.de Telefon-Sozialtarif der Telekom Den Sozialtarif erhalten Privatkundinnen und Privatkunden mit einem Festnetz-Anschluss oder in ihrem Haushalt lebende Angehörige, wenn diese durch den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (früher GEZ) von der Rundfunkbeitragspflicht befreit sind bzw. eine Ermäßigung auf den Rundfunkbeitrag erhalten oder Ausbildungsförderung aufgrund des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) erhalten oder blind, gehörlos oder sprachbehindert mit einem Grad der Behinderung gemäß deutschem Schwerbehindertenrecht von mindestens 90 Prozent sind. Nähere Informationen über die Höhe der freiwilligen sozialen Vergünstigung, die Anschlussarten, für die der Sozialtarif gilt, und Antragsformulare gibt es bei der Telekom oder auf der Homepage der Telekom. Kontakt: Telefon: 0800 3301000 (Kundenservice) Telefon: 0800 3303000 (Beratung und Bestellung) www.telekom.de Kundenkontaktstelle: Telekom-Shop Herne Bahnhofstraße 66, 44623 Herne Telefon: 02323 54915 Telekom-Shop Herne Hauptstraße 257, 44649 Herne Telefon: 0800 3301000 2.7 Sozialhilfe Unser soziales Netz ist eine der kostbarsten Errungenschaften, die wir in Deutschland haben. Menschen, die in eine Notlage geraten, können sich auf die Hilfe der Gemeinschaft verlassen. Das ist ein Versprechen unseres Sozialstaates. Diese Hilfe zu leisten, ist Aufgabe der Sozialhilfe. Der Begriff „Sozialhilfe“ steht für eine Vielzahl von Hilfen, die den verschiedenen persönlichen Lebenslagen entsprechen: etwa die Hilfe zum Lebensunterhalt oder die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Diese Hilfen sorgen dafür, dass niemand fürchten muss, durch das soziale Netz zu fallen. Ziel aller Leistungen der Sozialhilfe ist es, jedem Menschen ein Leben in Würde und ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Diese Broschüre kann nur einen kleinen Überblick geben und keine ausführliche Beratung ersetzen. Unser Sozialsystem besteht aus drei Leistungssystemen zur Absicherung des Lebensunterhalts: • der Grundsicherung für Arbeitsuchende • der Hilfe zum Lebensunterhalt • der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Rechtsgrundlage für die Grundsicherung für Arbeitsuchende ist das Zweite Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Anspruchsberechtigt sind Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet und die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben und erwerbsfähig sind. © Khunatorn/AdobeStock

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