Seniorenwegweiser der Stadt Herne

3. Wenn es zu Hause alleine nicht mehr geht 32 3. Wenn es zu Hause alleine nicht mehr geht Eigenes Mobiliar oder persönliche Dinge (z. B. ein Sessel oder ein Regal, Fernseher, Bilder etc.) können Sie nach Absprache mitbringen. Einige vollstationäre Pflegeheime bieten auch Altenwohnungen an, bei denen auf Wunsch bestimmte Serviceleistungen genutzt werden können. Vollstationäre Pflege kann dann insbesondere erforderlich sein bei • Fehlen einer Pflegeperson, • Fehlen der Pflegebereitschaft möglicher Pflegepersonen, • drohender oder bereits eingetretener Überforderung der Pflegeperson, • drohender oder bereits eingetretener Verwahrlosung des Pflegebedürftigen, • Eigen- und Fremdgefährdungstendenzen des Pflegebedürftigen, • räumlichen Gegebenheiten im häuslichen Bereich, die keine häusliche Pflege ermöglichen und die auch durch Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes nicht optimiert werden können. Nach den Bestimmungen der Pflegeversicherung kann der Anteil der pflegebedingten Aufwendungen an den Kosten der stationären Dauerpflege von den Pflegekassen bis zu einem monatlichen Höchstbetrag bis zu 2.005 Euro (siehe auch Kapitel 2.4 Pflegeversicherung) übernommen werden. Die verbleibenden Heimkosten (Kosten der Unterkunft und Verpflegung) müssen dann vom Bewohner selbst getragen werden; ist dies nicht möglich, kann ergänzend Sozialhilfe im Fachbereich Soziales beantragt werden. Zur Klärung der Kostenübernahme beim zuständigen Fachbereich Soziales für eventuell ungedeckte Kosten (d. h. für Kosten, die nicht durch die Leistungen der Pflegeversicherung und das eigene Einkommen gedeckt werden) sind in der Regel folgende Unterlagen erforderlich: • Personalausweis oder Familienbuch • Einkommensnachweise (letzter Rentenbescheid etc.) • Nachweis über Leistungen der Pflegeversicherung (Bescheid der Pflegekasse) • Vermögensnachweise (Sparbuch etc.) • Nachweis über die Höhe der Miete (für die bestehende Wohnung) • Nachweise über bestehende Versicherungen • Gegebenenfalls Schwerbehindertenausweis Da die Vorsprache bei der Pflegekasse und/oder beim Fachbereich Soziales in der Regel durch Angehörige oder dritte Personen erfolgt, werden verschiedene Vollmachten des/der künftigen Bewohners*in benötigt. Entsprechende Vordrucke sind beim zuständigen Fachbereich Soziales bzw. bei der Pflegekasse erhältlich. Anschriften und Telefonnummern finden Sie im Kapitel 1.1 Beratung durch Pflegekassen und Krankenkassen sowie im Kapitel 2.7 Sozialhilfe. Folgende Alten- und Pflegeheime sind im Stadtgebiet Herne zurzeit vorhanden: Alten- und Pflegeheim St. Elisabeth Stift Sodinger Straße 11, 44623 Herne Telefon: 02323 175-347 Fax: 02323 175-557 Alten- und Pflegeheim Eva-von-Tiele-Winckler-Haus Düngelstraße 30, 44623 Herne Telefon: 02323 947211 Fax: 02323 947234 © Ingo Bartussek/AdobeStock

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=