Seniorenwegweiser der Stadt Herne

3. Wenn es zu Hause alleine nicht mehr geht 38 3. Wenn es zu Hause alleine nicht mehr geht 3.2.3 Kurzzeitpflege Das Angebot der Kurzzeitpflege zielt darauf ab, pflegende Angehörige zeitweise von den pflegerischen Aufgaben zu entlasten. Kurzzeitpflegeeinrichtungen fallen unter den Begriff „Gasteinrichtungen“. Unter Kurzzeitpflege ist die zeitlich befristete, also nur vorübergehende vollstationäre Versorgung und Betreuung schwer pflegebedürftiger Menschen in einer Pflegeeinrichtung zu verstehen. Es kann Situationen geben, in denen der Pflegebedürftige vorübergehend nicht zuhause versorgt werden kann. Genau für diesen Fall sieht der Gesetzgeber die Möglichkeit einer Kurzzeitpflege vor: Man spricht von Kurzzeitpflege, wenn eine pflegebedürftige Person für eine begrenzte Zeit einer vollstationären Pflege bedarf. Häufig ist das nach einem Krankenhausaufenthalt der Fall oder wenn die häusliche Pflege für eine bestimmte Zeit ausgesetzt werden muss oder soll. Die Kurzzeitpflege ist auf eine Dauer von 56 Tage im Jahr beschränkt, für diese Zeit übernehmen die Pflegekassen die Kosten einer stationären Unterbringung. Die Kurzzeitpflege kann zusätzlich mit der Verhinderungspflege kombiniert werden. Im Gegensatz zur Verhinderungspflege ist eine Kurzzeitpflege zu Hause jedoch nicht möglich, da die Kurzzeitpflege laut Definition nur in einer entsprechenden Pflegeeinrichtung durchgeführt werden kann. Wenn nicht die gesamten sechs Wochen der Verhinderungspflege aufgebraucht sind, kann die verbleibende Zeit für eine Ausdehnung der Kurzzeitpflege genutzt werden. Die Kurzzeitpflege kann mit solchen Restkontingenten auf bis zu acht Wochen ausgeweitet werden, so dass für die verlängerte Pflege 3.224 Euro zur Verfügung stehen. Im Umkehrschluss können ungenutzte Kurzzeit-Pflegezeiten auch für Verhinderungspflege verwendet werden. Allerdings kann hier nur der halbe Betrag aus der Kurzzeitpflege angesetzt werden. Es ergibt sich also ein Höchstbetrag von 2.418 Euro. Es kann sich durchaus lohnen, diese beiden Formen der Pflege zu kombinieren. Nachfolgend werden die Pflegeeinrichtungen in Herne aufgeführt, die Kurzzeitpflegeplätze als solitäre Pflegeform anbieten. Gästehaus St. Elisabeth Laurentiusstraße 10, 44649 Herne 24 Kurzzeitpflegeplätze Telefon: 02325 9126-0 Fax: 02325 9126-99 Alten- und Pflegeheim St. Elisabeth Stift Sodinger Straße 11, 44623 Herne 11 Kurzzeitpflegeplätze (+ 16 befristet bis 31. Juli 2020) Telefon: 02323 175-346 Fax: 02323 175-557 Senioreneinrichtungen Widumer Höfe Kurzzeitpflege im Haus 2 24 Kurzzeitpflegeplätze Widumer Straße 8, 44627 Herne Telefon: 02323 36457-6510 Fax: 02323 36457-6718 © Photographee/AdobeStock

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