Seniorenwegweiser der Stadt Herne

5. Gesundheit 5. Gesundheit 48 Dass sich die Gesundheitswoche in diesem Feld konkurrierender Informationsanbieter zu gesundheitlichen Themen behaupten kann, spricht für die Qualität ihrer Veranstaltungen und ihre breite Basis in der Herner Bürgerschaft. Informationen und Hintergrundmaterialien zur Herner Gesundheitswoche erhalten Sie beim Fachbereich Gesundheit der Stadt Herne. Stadt Herne – Fachbereich Gesundheit Abteilung Gesundheitsförderung und Gesundheitsplanung Rathausstraße 6, 44649 Herne Telefon: 02323 16-4570, 4574 Fax: 02323 16-12334570 E-Mail: marie.meinhardt@herne.de Internet: www.herner-gesundheitswoche.de 5.2 Hilfsmittel und Hilfsmittelverleih Pflegehilfsmittel, wie Krankenbetten, Rollstühle, Toilettenstühle, Gehwagen etc., erleichtern die Pflege und Versorgung von pflegebedürftigen Menschen. Diese Pflegehilfsmittel werden meistens dann ausgeliehen, wenn eine Hilfe durch die Pflege oder Krankenkasse nicht bzw. zumindest nicht kurzfristig bewirkt werden kann. Die Sozialstationen der freien Wohlfahrtsverbände in der Stadt Herne sowie die privaten ambulanten Pflegedienste im Herner Stadtgebiet bieten einen solchen Pflegehilfsmittelverleih an. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei dem ambulanten Dienst Ihrer Wahl. Die Adressen und Telefonnummern der in Herne ansässigen ambulanten Dienste finden Sie im Kapitel 3.1.1 Ambulante Dienste. 5.3 Behindertenfahrdienst Berechtigt, den Fahrdienst in Anspruch zu nehmen, sind Menschen mit Behinderung, die dauerhaft auf einen Rollstuhl angewiesen sind und bei denen das Versorgungsamt das Vorliegen einer außergewöhnlichen Gehbehinderung (Merkzeichen aG) zuerkannt hat und deren Einkommen unterhalb der in den Richtlinien bestimmten Einkommensgrenze liegt. Nicht berechtigt sind Menschen mit Behinderung, die Halter eines Kraftfahrzeuges sind. Der Fahrdienst kann für alle Fahrten des täglichen Lebens benutzt werden. Hierbei soll dem Menschen mit Behinderung insbesondere der Kontakt mit seiner Umwelt und die Beteiligung am öffentlichen und kulturellen Leben ermöglicht bzw. erleichtert werden. Fahrten z. B. für Arztbesuche und für schulische oder berufliche Zwecke sind im Rahmen des Fahrdienstes der Stadt Herne nicht möglich. Anträge auf Ausstellung eines Berechtigungsausweises zur Nutzung des Beförderungsdienstes und Anträge auf Ausstellung von Fahrgutscheinen können unter Vorlage der notwendigen Nachweise bei der Stadt Herne – Fachbereich Soziales – gestellt werden. Hierbei erfolgt eine Einkommensprüfung. Bei Bewilligung des Antrages wird dem Nutzungsberechtigten eine Liste der von der Stadt Herne anerkannten Beförderungsdienste ausgehändigt. Nutzungsberechtigte können acht Fahrgutscheine pro Monat im Wert von maximal 17,50 Euro pro Fahrt erhalten. Den 17,50 Euro übersteigenden Fahrpreis trägt der Fahrgast selbst. Auskünfte über den Beförderungsdienst erteilt Ihnen der Fachbereich Soziales der Stadt Herne. Stadt Herne – Fachbereich Soziales Inklusionsbüro/Schwerbehindertenangelegenheiten Zimmer 3.80/3.81 Hauptstraße 241, 44649 Herne Eingang C (barrierefrei) Telefon: 02323 16-3519 und 02323 16-3592 Sanitätshaus GmbH aufer L · Ärztebedarf · Reparaturservice · Reha-Artikel · Rollstuhl- und Rollator-Verleih Unsere Öffnungszeiten Montag bis Freitag 10-13 Uhr und 15-18 Uhr Samstag geschlossen Manteuffelstr. 7d D-44623 Herne Tel. +49 (0)2323 / 50123 Fax +49 (0)2323 / 18327 laufer@rudolf-laufer.de www.rudolf-laufer.de

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