Seite 14 - Planen, Bauen und Wohnen in Herne

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Vorausschauendes Planen soll Herne für die Einwohner
und Einwohnerinnen attraktiv gestalten, ihnen gute
Lebensbedingungen und der Wirtschaft optimale Ent­
faltungsmöglichkeiten bieten. Aus diesem Grund be­
schäftigt sich die Stadtplanung und Bauordnung mit
der Entwicklung der Stadt sowie mit den räumlichen
und sozialen Strukturen in der Stadt. Darauf aufbau­
end erarbeitet sie Planungskonzepte, im Idealfall unter
gerechter Abwägung aller öffentlichen und privaten
Belange mit dem Ziel der Konfliktminimierung. Sie
ordnet sowohl die öffentliche als auch die private
Bautätigkeit und steuert die raumbezogene Infrastruk­
turentwicklung in der Stadt. Im Rahmen der Bauleit­
planung steuert die Stadtplanung dabei im Wesentli­
chen die Bodennutzung im Gemeindegebiet. Dabei
sind die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschüt­
zenden Anforderungen miteinander in Einklang zu
bringen. Das Stadtbild soll auf der einen Seite erhal­
ten, andererseits aber auch für die Zukunft entwick­
lungsfähig bleiben.
Wichtigste Säulen der Stadtplanung sind:
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Planverfahren nach dem Baugesetzbuch, nach Vor­
schriften der Landesplanung und nach anderen Ge­
setzen
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Regional- und Flächennutzungsplanung
J
Bebauungsplanung
J
Stadtteilentwicklungsplanung
J
Planung städtebaulicher Maßnahmen
J
Stadterneuerungsmaßnahmen
In Herne ist der Fachbereich 51 – Stadtplanung und
Bauordnung für diesen Aufgabenbereich zuständig.
Der Fachbereich ist in sechs Abteilungen untergliedert,
die verschiedene Aufgaben rund ums Planen und Bau­
en wahrnehmen:
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51/0 Fachbereichsleitung
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51/1 Vorbereitende Bauleitplanung
J
51/2 Verbindliche Bauleitplanung
J
51/3 Stadterneuerung
J
51/4 Allgemeine Angelegenheiten
J
51/5 Baugenehmigung, untere Bauaufsichts-
behörde, untere Denkmalbehörde
Der Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung der
Stadt Herne stellt mit dieser Broschüre erste Informa­
tionen und Hilfestellungen zusammen, die Sie zur Ver­
wirklichung Ihres Bauvorhabens benötigen.
Fachbereich für Stadtplanung und Bauordnung
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