Vorausschauendes Planen soll Herne für die Einwohner
und Einwohnerinnen attraktiv gestalten, ihnen gute
Lebensbedingungen und der Wirtschaft optimale Ent
faltungsmöglichkeiten bieten. Aus diesem Grund be
schäftigt sich die Stadtplanung und Bauordnung mit
der Entwicklung der Stadt sowie mit den räumlichen
und sozialen Strukturen in der Stadt. Darauf aufbau
end erarbeitet sie Planungskonzepte, im Idealfall unter
gerechter Abwägung aller öffentlichen und privaten
Belange mit dem Ziel der Konfliktminimierung. Sie
ordnet sowohl die öffentliche als auch die private
Bautätigkeit und steuert die raumbezogene Infrastruk
turentwicklung in der Stadt. Im Rahmen der Bauleit
planung steuert die Stadtplanung dabei im Wesentli
chen die Bodennutzung im Gemeindegebiet. Dabei
sind die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschüt
zenden Anforderungen miteinander in Einklang zu
bringen. Das Stadtbild soll auf der einen Seite erhal
ten, andererseits aber auch für die Zukunft entwick
lungsfähig bleiben.
Wichtigste Säulen der Stadtplanung sind:
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Planverfahren nach dem Baugesetzbuch, nach Vor
schriften der Landesplanung und nach anderen Ge
setzen
J
Regional- und Flächennutzungsplanung
J
Bebauungsplanung
J
Stadtteilentwicklungsplanung
J
Planung städtebaulicher Maßnahmen
J
Stadterneuerungsmaßnahmen
In Herne ist der Fachbereich 51 – Stadtplanung und
Bauordnung für diesen Aufgabenbereich zuständig.
Der Fachbereich ist in sechs Abteilungen untergliedert,
die verschiedene Aufgaben rund ums Planen und Bau
en wahrnehmen:
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51/0 Fachbereichsleitung
J
51/1 Vorbereitende Bauleitplanung
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51/2 Verbindliche Bauleitplanung
J
51/3 Stadterneuerung
J
51/4 Allgemeine Angelegenheiten
J
51/5 Baugenehmigung, untere Bauaufsichts-
behörde, untere Denkmalbehörde
Der Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung der
Stadt Herne stellt mit dieser Broschüre erste Informa
tionen und Hilfestellungen zusammen, die Sie zur Ver
wirklichung Ihres Bauvorhabens benötigen.
Fachbereich für Stadtplanung und Bauordnung
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