Bauvorschriften in Grundzügen
Das Baurecht - allgemein -
Das öffentliche Baurecht unterscheidet zwei grund
sätzlich unterschiedliche Bereiche:
Das Bauplanungsrecht klärt vorab, wo und was prinzi
piell gebaut werden darf. Die genauen Regelungen
finden sich im Baugesetzbuch (BauGB). Außerdem ge
ben die Bebauungspläne als Ortsrecht der Gemeinden
zusammen mit der Baunutzungsverordnung (BauNVO)
Auskunft. Das Bauplanungsrecht ist bundesweit ein
heitlich. Das Bauordnungsrecht wiederum ist geregelt
durch die Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfa
len (BauO NW). Im öffentlichen Baurecht wird genau
festgelegt, wie und unter welchen Umständen gebaut
werden darf. Es beschäftigt sich also mit der konkre
ten Ausführung des Bauvorhabens. Damit ein Bauvor
haben genehmigt wird, muss sowohl eine Überein
stimmung mit dem Bauplanungs- und dem Bauord
nungsrecht gegeben sein, als auch mit den sonstigen
öffentlich-rechtlichen Vorschriften (Baunebenrecht).
Das Bauplanungsrecht
Bauleitplanung
Die Bauleitplanung regelt die bauliche Nutzung von
Grund und Boden allgemeinverbindlich. Aufgrund der
kommunalen Selbstverwaltung und der damit einher
gehenden Planungshoheit wird die Bauleitplanung von
den Gemeinden erstellt.
Die Bauleitplanung ist gegliedert in zwei Stufen: Als
Vorbereitung dient der für das gesamte Gemeindege
biet aufgestellte Flächennutzungsplan, anschließend
wird der Bebauungsplan als verbindlicher Bauleitplan
(§ 1 Abs. 2 BauGB) erarbeitet.
Die Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebau
liche Entwicklung gewährleisten und dabei soziale,
wirtschaftliche und umweltschonende Anforderungen
nachhaltig berücksichtigen. Dadurch wird eine dem
Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bo
dennutzung garantiert.
Das Baurecht allgemein
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