Seite 35 - Planen, Bauen und Wohnen in Herne

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Ziel des Programms
Die Entwicklung der Gesamtbevölkerung der Stadt
Herne ist seit Jahren von einem anhaltenden
Schrumpfungsprozess gekennzeichnet. Dessen Ursache
ist einerseits dem deutlichen Geburtenrückgang zuzu­
schreiben. Auf der anderen Seite verliert die Stadt
Herne auch einen nicht unerheblichen Teil ihrer Ein­
wohner durch Abwanderungen in benachbarte Ge­
meinden, da das Angebot an Grundstücken zur Errich­
tung von Eigenheimen in Herne Defizite aufweist. Die
Nachfrage nach derartigen Grundstücken ist insbeson­
dere vor dem Hintergrund zurzeit günstiger Finanzie­
rungsmöglichkeiten sehr groß.
Daher steht die Stadt Herne vor der Herausforderung,
planerische Konzepte und Lösungen zu entwickeln,
die dem Mangel an verfügbaren Wohnbaugrund­
stücken entgegenwirken. Innerhalb des Stadtgebietes
steht eine Vielzahl geeigneter Flächen zur Verfügung,
die aufgrund ihrer Lagegunst attraktive Entwicklungs­
möglichkeiten bieten. Sie befinden sich in städte­
baulich integrierten Lagen und sollen dazu dienen,
­bestehende Siedlungsbereiche maßvoll zu ergänzen,
um einen sparsamen Umgang mit Grund und Boden
zu gewährleisten.
Die planerisch ins Visier genommenen Flächen sind
bisher größtenteils baulich genutzt worden bzw.­
­aufgrund des dort geltenden Planungsrechts baulich
nutzbar. Ein Großteil der Flächen ist aber aufgrund
der bestehenden bauplanungsrechtlichen Rahmenbe­
dingungen nicht unmittelbar für den nachgefragten
Wohnungsbau geeignet. Nur in wenigen Einzelfällen
soll erstmalig neues Baurecht geschaffen werden, so
dass das Gesamtprogramm sehr Freiraum schonend
konzipiert ist.
Die im WEP enthaltenen Entwicklungsflächen sind zu
einem großen Teil im Eigentum der Stadt Herne. Dies
ermöglicht eine grundsätzlich einfachere und schnel­
lere Platzierung der Grundstücke auf dem Wohnungs­
markt und wird in Anbetracht der derzeitig schwieri­
gen Haushaltssituation – neben den oben erläuterten
positiven Stadtentwicklungseffekten – auch zu Ein­
nahmen für die Stadt Herne führen.
Gemeinsam mit dem Fachbereich Stadtentwicklung
werden hierzu Vermarktungsstrategien für die Flächen
entwickelt. In diesem Zusammenhang stellt auch die
Einbeziehung der Stadtentwicklungsgesellschaft Herne
m. b. H. (SEG) eine geeignete Maßnahme dar.
Städtebauliche und planungs-
rechtliche Rahmenbedingungen
Das Entwicklungsprogramm beinhaltet vorrangig Flä­
chen, die trotz städtebaulich integrierter und erschlos­
sener Lage entweder bislang ungenutzt sind und keine
Programm zur Entwicklung von Wohnbauflächen (WEP)
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