Seite 69 - Planen, Bauen und Wohnen in Herne

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Der Erhaltung von Denkmälern kommt in der heutigen
Zeit eine besondere Bedeutung zu. Dabei geht es nicht
nur um historische Prunkstücke, sondern besonders
um den Erhalt von Zeugnissen unserer lebendigen Ver­
gangenheit, um gewachsene Gemeindebereiche und
um Einzelbauten.
In Nordrhein-Westfalen gibt es seit 1980 das Denk­
malschutzgesetz. Nach diesem Gesetz wurden die
Städte und Gemeinden zu Unteren Denkmalbehörden.
Die Abteilung der Unteren Denkmalbehörde ist bei der
Stadt Herne, dem Fachbereich Stadtplanung und Bau­
ordnung, zugeordnet.
Denkmäler sind Sachen, Mehrheiten von Sachen und
Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein
öffentliches Interesse besteht. Man unterscheidet da­
bei zwischen Baudenkmälern, beweglichen Denkmä­
lern und ortsfesten Bodendenkmälern. In Denkmalbe­
reichen werden Mehrheiten von baulichen Anlagen,
z. B. Stadtgebiete oder Siedlungen unter Schutz ge­
stellt.
Ein Gebäude wird rechtskräftig zum Denkmal, wenn es
in die Denkmalliste eingetragen wird. Voraussetzung
ist die Feststellung der charakteristischen Merkmale
und des öffentlichen Interesses an der Erhaltung. Die­
se Liste wird von der Unteren Denkmalbehörde geführt
und ist öffentlich einsehbar. Die Absicht, ein Denkmal
in die Liste einzutragen, wird dem Eigentümer in
­einem Anhörungsverfahren schriftlich mitgeteilt. Der
Eigentümer kann gegen die Eintragung Klage erheben.
Neben den ortsbildprägenden Gebäuden wie Kirchen
und Rathäuser sind auch kleinere Gebäude wie Bür­
ger- und Bauernhäuser als Denkmäler von besonderer
Bedeutung. Dies gilt sogar für Details und Kleinbauten
wie Steinwappen und alte Türen und Tore. All diese
historischen Kulturgüter stellen aussagekräftige Zeug­
nisse für die Entwicklung ihrer Gemeinden und die
handwerklichen Leistungen ihrer Vorfahren dar. Sie
sind es auch, die ihren Charakter bestimmen und bei
den Bürgern Erinnerungen sowie ein Gefühl der Ver­
trautheit und Identität wecken.
Das Baudenkmal
Ein Kulturdenkmal ist ein Zeugnis menschlicher Ge­
schichte und Entwicklung, an dessen Erhaltung ein
­öffentliches Interesse besteht. Das heißt, es handelt
sich in jedem Fall um ein historisches Objekt. Darunter
fällt das Baudenkmal, das ein ganzes Gebäude, Teile
von diesem oder die Art und Weise der Ausstattung
umfasst.
Denkmalschutz