Ratgeber für Menschen mit Behinderung - Stadt Herne

I. Behinderung: Was ist das? 8 Dabei stoßen Menschen mit Behinderungen nicht nur auf bauliche und technische Barrieren, sondern auch auf kommunikative Barrieren. Zu diesen Barrieren gehö- ren vor allem Vorurteile oder Ängste, die Menschen mit Behinderungen beeinträchtigen. Zu den umwelt­ bedingten Barrieren gehören bauliche Barrieren wie ein barrierefreier Zugang zum öffentlichen Personennah­ verkehr und zu öffentlichen und privaten Gebäuden. Um als behinderter Mensch die wegen der Behinderung notwendige Hilfe und Unterstützung in Anspruch neh- men zu können, ist es grundsätzlich nicht erforderlich, dass ein bestimmter „Grad der Behinderung“ festge- stellt und durch einen Ausweis bescheinigt wird. Das im August 2006 in Kraft getretene Allgemeine Gleich- behandlungsgesetz (AGG) etwa stärkt die Rechte aller behinderten Menschen in den Bereichen Beschäftigung und Beruf, aber auch im alltäglichen Leben. Um einer nachteiligen Behandlung auf diesen Gebieten wirksam zu begegnen, wurde ein Benachteiligungsverbot für die Gruppe der behinderten Menschen eingeführt. Demgegenüber gibt es jedoch auch spezielle Regelun- gen, die ausschließlich für schwerbehinderte Personen gelten. So erhalten die besonderen Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch, dem Schwerbehinder- tenrecht (z. B. den besonderen Kündigungsschutz und den Zusatzurlaub), grundsätzlich nur schwerbehinderte Menschen. Schwerbehinderte Menschen sind diejenigen, bei denen ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 fest- gestellt ist und die im Bundesgebiet leben oder arbeiten. I. Behinderung: Was ist das? Von Behinderung spricht man, wenn körperliche Funk- tionen, geistige Fähigkeiten oder die seelische Gesund- heit eingeschränkt sind und diese Einschränkungen die Teilhabe am Leben der Gesellschaft beeinträchtigen. Mit anderen Worten: Jede körperliche, geistige oder seelische Veränderung, die nicht nur vorübergehend zu Einschränkungen und zu sozialen Beeinträchtigungen führt, gilt als Behinderung. Dabei ist es unerheblich, ob die Behinderung auf Krankheit oder Unfall beruht oder ob sie angeboren ist. Es kommt allein auf das Vorliegen einer Behinderung an. Ob eine Behinderung vorliegt, kann nur individuell und unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles beurteilt werden. 1 . Behindert oder schwerbehindert: Was ist der Unterschied? Die UN-Behindertenrechtskonvention, die auch für die Stadt Herne geltendes Recht darstellt, hat den Behinde- rungsbegriff zum 01 . 01 . 2018 neu definiert. „Menschen mit Behinderungen haben langfristige kör- perliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchti- gungen, die sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtig- ten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können.“ Nach dem Wechselwirkungsansatz manifestiert sich die Behinderung erst durch gestörte oder nicht entwickelte Interaktion zwischen dem Individuum und seiner materi- ellen und sozialen Umwelt.

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