Ratgeber für Menschen mit Behinderung Stadt Herne

14 III. Berufliche Eingliederung III. Berufliche Eingliederung 1 . wewole WERKEN gGmbH Die wewole WERKEN gGmbH bietet Menschen mit geis- tigen, körperlichen oder psychischen Behinderungen Arbeitsplätze in vielfältigen Handwerks- und Dienstleis- tungsbereichen sowie berufliche Bildung an. Darüber hinaus fördert sie Menschen mit Behinderungen auch in der Weiterentwicklung ihrer persönlichen Fähigkeiten, in lebenspraktischen Dingen sowie der Teilnahme am sozi- alen Miteinander. Die wewole WERKEN gGmbH schafft damit die Voraussetzungen einer Rehabilitation in Wohn- ortnähe. Anhand eines breiten Angebotes verschiedener Arbeitsbereiche ist es das Ziel, die Ressourcen der Werk- stattbeschäftigten zu erkennen und zu fördern, damit diese durch Teilhabe am Arbeitsleben die Integration und eine größtmögliche Selbstständigkeit erreichen. Interessenten sollten das 18 . Lebensjahr vollendet haben und im Einzugsbereich Herne oder Castrop-Rauxel leben. Ausführliche Informationen erhalten Sie auf unserer Internetseite www.wewole.de Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an die wewole STIFTUNG Langforthstraße 24 , 44628 Herne Telefon: 02323 934 - 0 , Telefax: 02323 934 - 177 E-Mail: info@wewole.de 2 . Persönliche Hilfe/Fachstelle für Menschen mit Behinderungen im Beruf Die Fachstelle für Menschen mit Behinderungen im Beruf ist der örtliche Ansprechpartner für: • Arbeitgeber, die schwerbehinderte Menschen und Gleichgestellte beschäftigen, • erwerbstätige schwerbehinderte Menschen, denen durch die zuständige Stelle ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 zuerkannt wurde, • erwerbstätige Gleichgestellte mit einem GdB von 30 oder 40 , die durch Bescheid der Agentur für Arbeit einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind, • Betriebs-/Mitarbeitervertretungen. Die Fachstelle für Menschen mit Behinderungen im Beruf bietet folgende Leistungen: • Beratung und Information zu Fragen im Zusam- menhang mit Arbeitsverhältnissen von bzw. mit Schwerbehinderten/Gleichgestellten • Begleitende Hilfen im Arbeitsleben (Zuschüsse) an schwerbehinderte Menschen für technische Arbeits- hilfen – zum Erreichen des Arbeitsplatzes – zur Beschaffung und Erhaltung einer behinderten­ gerechten Wohnung in bestimmten Fällen • Begleitende Hilfen im Arbeitsleben (Zuschüsse) an Arbeitgeber – für technische Arbeitshilfen – zur behindertengerechten Gestaltung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen. 3 . Kündigungsschutz Eine vom Arbeitgeber beabsichtigte Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit einem schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen bedarf der vorherigen Zustim- mung des Inklusionsamts Arbeit (Landschaftsverband Westfalen-Lippe). Die Fachstelle für behinderte Menschen im Beruf führt das Verfahren vor Ort unter Beteiligung der arbeitsver- traglichen Parteien und der betrieblichen Personal- und Schwerbehindertenvertretung mit dem Ziel einer gütli- chen Einigung durch. Über den Antrag auf Zustimmung zur Kündigung entscheidet das Inklusionsamt Arbeit des LWL. Stadt Herne – Fachbereich Soziales Abt. 41 / 1 – Verwaltungsangelegenheiten Fachstelle für behinderte Menschen im Beruf Wanner Einkaufszentrum (WEZ) Hauptstraße 241 , Eingang C, 3 . OG, 44649 Herne Frau Bärbel Schulte, Zimmer 380 Telefon: 02323 16 - 3519 E-Mail: baerbel.schulte@herne.de © contrastwerkstatt - stock.adobe.com

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