Ratgeber für Menschen mit Behinderung Stadt Herne

1 Grußwort des Oberbürgermeisters Grußwort des Oberbürgermeisters Liebe Leser*innen, am 1 . Januar 2020 ist die mit Spannung erwartete dritte Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) in Kraft getreten. Das Bundesteilhabegesetz regelt die Lebenssituation von Menschen mit Behinde- rungen durch mehr Teilhabe an der Gesellschaft, mehr persönliche Selbstbestim- mung und mehr Möglich- keiten zur individuellen Lebensführung im Sinne der UN-Behindertenrechts­ konvention (UN-BRK). Was hat sich verändert? In der dritten Reformstufe wurde die Eingliederungshilfe aus dem Sozialhilferecht (SGB XII) ausgegliedert und zu einem Teil des Sozialge- setzbuches Neuntes Buch (SGB IX). Damit werden die besonderen Leistungen zur selbstbestimmten Lebens- führung für Menschen mit Behinderungen (Eingliede- rungshilferecht) von Leistungen der Sozialhilfe getrennt. Die Anzahl der Vorschriften für die neue Eingliederungs- hilfe steigt dadurch von 9 auf 61 . Wesentlicher Inhalt der dritten Reformstufe ist jedoch die nachhaltige Verbesserung der wirtschaftlichen Verhält- nisse der Anspruchsberechtigten durch eine geänderte Erwerbseinkommens- und Barvermögensheranziehung. So wird der Einkommensfreibetrag nun jährlich ange- passt und der Barvermögensfreibetrag steigt auf circa 55 . 000 Euro. Zudem findet das Partner*innen-Einkom- men keine Berücksichtigung mehr bei der Anrechnung der Einkünfte. Die damit einhergehenden umfangreichen rechtlichen Änderungen führten auch bei der Stadt Herne als ört- licher Sozialleistungsträgerin zu einem Wechsel der Zuständigkeiten bei der Leistungsgewährung. Diese sowohl inhaltlichen als auch organisatorischen Ände- rungen lösten bei den Anspruchsberechtigten und den Einrichtungsleitungen Verunsicherung aus. Im Septem- ber 2019 wurde daher eine umfangreiche Informations- veranstaltung zum BTHG durchgeführt. Mittlerweile ist mit der Trennung der Fachleistungen der Teilhabe von der existenzsichernden Hilfe die Herauslösung aus dem staatlichen Fürsorgesystem in ein modernes Teilhabe- system erfolgreich gelungen. Die Neuauflage des Ratgebers für Menschen mit Behin- derungen mit seinen umfassenden Informationen ist ein weiterer wichtiger Baustein für persönliche Selbst- bestimmung und gleichberechtigte Teilhabe. Alle zwei Jahre wird dieser redaktionell überarbeitet. Damit wer- den stets aktuelle Informationen zu behinderungsrele- vanten Themen, Ansprechpersonen der Institutionen, Verbände, Vereine etc. einschließlich deren Kontaktdaten veröffentlicht. Der Ratgeber ist übersichtlich in die wichtigsten Themen- abschnitte gegliedert und informiert Sie über alle Ein- richtungen und Serviceangebote in der Stadt Herne, die für Sie wichtig sein könnten. Die schwierigen Zeiten der Corona-Krise haben gezeigt, dass ein zuverlässiges Hilfesystem insbesondere für Menschen mit Behinderungen existenziell wichtig ist. Ich danke allen, die an der Entstehung dieser Broschüre mitgewirkt haben. Das gemeinsame Ziel ist, die Ange- bote für Menschen mit Behinderung in Herne ständig zu erweitern, um Herne zu einer inklusiveren Stadt zu machen. Sollten Ihnen, liebe Leser*innen, in diesem Ratgeber wichtige Angaben fehlen, bitten wir um Ihre Mithilfe. Der Fachbereich Soziales und die Redaktion sind dankbar für Ihre Hinweise und werden sie bei der nächsten Neuauf- lage gern berücksichtigen. Dr. Frank Dudda

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