Ratgeber für Menschen mit Behinderung Stadt Herne

36 VI. Wohnen VI. Wohnen betreiber und ist Ansprechpartner für Anregungen und Beschwerden. Hinweis an Leistungsanbieter: Für Leistungsanbieter, die Wohn- und Betreuungs- leistungen für ältere oder pflegebedürftige Menschen oder Menschen mit Behinderung zur Verfügung stel- len, besteht eine Anzeigepflicht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde. Kontakt zur Aufsichtsbehörde: Stadt Herne – Fachbereich Soziales Aufsichtsbehörde für Betreuungseinrichtungen Hauptstraße 241 , 44649 Herne Eingang B, 4 . Etage, Zimmer 4 . 25 , 4 . 26 und 4 . 27 Telefon: 02323 16 - 3268 oder 02323 16 - 3203 Telefax: 02323 16 - 12339205 Persönliche Assistenz sichert Menschen mit Behinderungen die Selbstbestimmung Soziale Dienste der Familien- und Krankenpflege e. V. Herne Die Familien- und Krankenpflege e. V. Herne ist eine gemeinnützige Einrichtung und als freier Wohlfahrts- träger dem Paritätischen Landschaftsverband NRW angeschlossen. Seit 1975 bietet die Familien- und Kran- kenpflege e. V. Herne Leistungen in der ambulanten Kranken- und Altenpflege, im Menüservice, im Hausnot- ruf, in der Betreuung sowie in den Sozialen Diensten an. Menschen, die von einer Behinderung betroffen sind 5 . A ufsichtsbehörde für Betreuungseinrichtungen Die Aufsichtsbehörde für Betreuungseinrichtungen (ehemals Heimaufsicht) ist zuständig für die Beratung und die Durchführung der Qualitätssicherung nach den gesetzlichen Vorgaben des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG NRW). Das Wohn- und Teilhabegesetz hat 2008 für Nordrhein-Westfalen das bisherige Heimgesetz auf Bun- desebene ersetzt. Seit Oktober 2014 gibt es eine neue Fassung dieses Gesetzes. Es enthält u. a. die ordnungs- rechtlichen Standards für die Gestaltung von Wohn- und Betreuungsangeboten für ältere Menschen und Men- schen mit Behinderung. Dabei geht es zum Beispiel um die bauliche Gestaltung (Einzelzimmerquote, Raumgrö- ßen etc.), aber auch um personelle Mindeststandards und Mitwirkungsmöglichkeiten (Bewohnerbeiräte etc.). Ziel des Gesetzes ist es, die Würde, die Rechte, die Inte- ressen und Bedürfnisse der Menschen, die entspre- chende Wohn- und Betreuungsangebote nutzen, vor Beeinträchtigungen zu schützen und die Einhaltung der den Leistungsanbieter*innen obliegenden Pflichten zu sichern. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben wird regelmä- ßig durch die zuständige Aufsichtsbehörde kontrolliert. Die Aufsichtsbehörde berät und informiert außerdem über die Rechte und Pflichten der Nutzer*innen von Betreuungsangeboten sowie der Einrichtungs- © drubig-photo – Fotolia

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