Ratgeber für Menschen mit Behinderung Stadt Herne

38 VII. Pflege VII. Pflege 1 . Pflegeversicherung/Pflegegeld Seit dem 1 . Januar 1995 ist die Pflegeversicherung in Kraft. Rund 80 Millionen Bürger*innen haben einen Ver- sicherungsschutz bei häuslicher und stationärer Pflege. Für die soziale Pflegeversicherung gilt der Grundsatz: Jeder, der in der gesetzlichen Krankenversicherung versi- chert ist, wird Mitglied der sozialen Pflegeversicherung. Jeder, der in der privaten Krankenversicherung versi- chert ist, muss eine private Pflegeversicherung abschlie- ßen. Personen, die nicht pflegeversichert sind, oder bei denen die Leistungen der Pflegeversicherung zur Sicher- stellung der Pflege nicht ausreichen, können (ergän- zende) Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII beantragen. Pflegeeinsätze werden z. B. durch ambulante Pflege- dienste und Sozialstationen als Sachleistung erbracht oder es wird ein Pflegegeld für selbstorganisierte Pflege, zum Beispiel durch Angehörige, gezahlt. Seit Juli 1996 werden auch Leistungen bei stationärer Pflege erbracht. Die Pflegeversicherung übernimmt nach den Vorschriften des SGB XI je nach Pflegegrad die pflegebedingten Auf- wendungen bis zu den dort genannten Höchstbeträgen. Mit dem im Jahre 2012 vom Bundestag beschlossenen Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) reagierte die Bun- desregierung bereits auf den demografischen Wandel und die Herausforderungen der Pflege in der Zukunft. Mit den drei Pflegestärkungsgesetzen ( 2015 – 2017 ) wurde dieser Weg weiter beschritten. Mehr als 20 Jahre nach ihrer Einführung wurde die Sozi- ale Pflegeversicherung auf eine neue Grundlage gestellt. Damit erhalten erstmals alle Pflegebedürftigen einen gleichberechtigten Zugang zu Pflegeleistungen – unab- hängig davon, ob sie an körperlichen Beschwerden oder an einer Demenz erkrankt sind. Mit diesem Gesetz soll mehr Hilfe für Pflegebedürftige, eine bessere Absiche- rung der vielen pflegenden Angehörigen und mehr Zeit für die Pflegekräfte erreicht werden. Leistungen im ambulanten Bereich im Überblick entneh- men Sie bitte den Hinweisen für Menschen mit Behinde- rungen auf der Homepage der Stadt Herne: http://www.herne.de/kommunen/herne/ttw.nsf/id/ DE_Beratung_und_Information Verbesserungen, die am 01 . 01 . 2018 in Kraft getreten sind, entnehmen Sie bitte den Hinweisen für Menschen mit Behinderungen auf der Homepage der Stadt Herne: https://www.herne.de/Stadt-und-Leben/ Menschen-mit-Behinderung/Finanzielle-Unterstuetzung/ Weitere Informationen zur Pflegeversicherung erhalten Sie bei Ihren Kranken-/Pflegekassen (Anschriften und Rufnummern finden Sie im Kapitel 1 . 1 „Beratung durch Pflegekassen und Krankenkassen“) sowie beim Fach­ bereich Soziales der Stadt Herne. Stadt Herne – Fachbereich Soziales Abteilung Sozialhilfe, Grundsicherung und Eingliederungshilfe Hauptstraße 241 , 44649 Herne Telefon: 02323 16 - 1650 , Telefax: 02323 16 - 3687 E-Mail: soziales@herne.de 2 . Leistungen für Pflegehilfsmittel und technische Hilfen Wenn Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde, hat der zu Pflegende einen Anspruch auf Versorgung mit Pfle- gehilfsmitteln, die zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden beitragen (z. B. Gehhilfen, Rollstühle, Toilettenstühle, Treppensteighilfen etc.). Außerdem können Zuschüsse bei Umbaumaßnahmen beantragt werden, die zur Verbesserung der individuel- len Wohnsituation beitragen, z. B. Haltegriffe, Verbrei- terung der Türen oder der Einbau eines Duschlifts. Die Übernahme der Hilfsmittel erfolgt in der Regel durch die Kranken- bzw. Pflegekassen. Info: Die Sanitätshäuser können den Gelben Seiten für den Bereich Herne entnommen werden. Sanitätshaus · Ärztebedarf · Reparaturservice · Reha-Artikel · Rollstuhl- und Rollator-Verleih GmbH aufer L Unsere Öffnungszeiten Montag bis Freitag 10-13 Uhr und 15-18 Uhr Manteuffelstr. 7d D-44623 Herne Tel. +49 (0)2323 / 50123 Fax +49 (0)2323 / 18327 laufer@rudolf-laufer.de www.rudolf-laufer.de

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