Ratgeber für Menschen mit Behinderung Stadt Herne

55 XII. Inklusion Neben einer nachhaltigen Gestaltung und Umsetzung des Inklusionsprozesses sind die Aufgaben des Inklusi- onsbüros sehr unterschiedlich und vielschichtig: • Planung und Durchführung von inklusiven Veranstaltungen, • Prüfung der Barrierefreiheit von öffentlich zugäng- lichen Bauvorhaben sowie im öffentlichen Straßenraum, • Geschäftsführung für den Beirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen und den zugehörigen Arbeitskreis Barrierefreies Bauen, • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit etc. Ansprechpartnerinnen: Frau Kerstin Fischer-Friedhoff Telefon: 02323 16 - 3451 Frau Bärbel Schulte Telefon: 02323 16 - 3519 Frau Marion Mielke Telefon: 02323 16 - 3395 XII. Inklusion 1 . „Inklusionsplan Herne“ Das städtische Inklusionsbüro setzt sich seit seiner Ein- richtung im Jahr 2017 im Fachbereich Soziales aktiv für die gleichberechtigte und vollumfängliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in der Herner Stadtgesell- schaft im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) sowie für die Umsetzung des Herner Inklusi- onsplans ein. Dieser wurde im Jahr 2016 vom Rat der Stadt Herne beschlossen und umfasst Handlungsempfehlungen für die wichtigsten gesellschaftlich relevanten Bereiche wie zum Beispiel Arbeit, Gesundheit, Freizeit, Bildung, Fami- lie und politische Mitbestimmung. © altoimages/Stocksy - stock.adobe.com

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