Ratgeber für Menschen mit Behinderung Herne

12 II. Hilfen von Anfang an II. Hilfen von Anfang an • durch die Zusammenarbeit mit Kindergärten, Schulen und Fachdiensten • bei der Erreichung der Hilfeplanziele Diakonische Stiftung Wittekindshof – Sozialpädagogische Familienhilfe (SpFh) Bahnhofstraße 13, 44623 Herne Ansprechpartner: Herr Sven Nauermann Telefon: 02323 9888872, Mobil: 015168962696 E-Mail: sven.nauermann@wittekindshof.de E-Mail: spfh-herne@wittekindshof.de www.wittekindshof.de 4. Schulische Förderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder Schulpflichtige, die wegen körperlicher, seelischer oder geistiger Behinderung oder wegen erheblicher Beeinträchtigung des Lernvermögens im Unterricht einer Grundschule oder einer weiterführenden allgemeinen Schule nicht hinreichend gefördert werden können, werden ihrem individuellen Förderbedarf entsprechend sonderpädagogisch gefördert. Sie erfüllen die Schulpflicht durch den Besuch einer allgemeinen Schule oder durch den Besuch einer Förderschule (§ 37 Schulgesetz NRW – SchulG – vom 15.02.05, SGV NRW 223). Sämtliche Förderschulen stehen den Eltern auch schon vor Beginn der Schulpflicht ihrer Kinder im Rahmen der Früherziehung mit fachlichem Rat zur Verfügung. Eine Behinderung kann, muss aber nicht unbedingt den Besuch einer Förderschule auslösen. Die Feststellung, ob und ggf. welche Förderschule ein Kind besuchen muss, trifft das Schulamt, in dessen Zuständigkeitsbereich ein Kind schulpflichtig ist. An diesem Verfahren sind neben den Erziehungsberechtigten sonderpädagogische Lehrkräfte, Lehrkräfte der allgemeinen Schulen und das Gesundheitsamt beteiligt. Integration von behinderten und von Behinderung bedrohten Kindern Fachberatung Tageseinrichtungen für Kinder Evangelischer Kirchenkreis Herne Ansprechpartnerin: Frau Anna Schröder Overwegstraße 31, 44625 Herne Telefon: 02323 9868-66 E-Mail: anna.schroeder@ekvw.de Das Angebot umfasst: • Beratung und Hilfe bei der Aufnahme von behinderten und von Behinderung bedrohten Kindern in Tageseinrichtungen für Kinder, • Beratung und Unterstützung von Eltern bei der Suche nach geeigneten Einrichtungen, • Vermittlung von Hilfen, • Kooperation mit Einrichtungen der Lebenshilfe und Frühförderung. Sozialpädagogische Familienhilfe (SpFh) – Diakonische Stiftung Wittekindshof Insbesondere Kinder mit einer Entwicklungsverzögerung, herausforderndem Verhalten oder einer Behinderung können eine besondere Aufgabe für die Familie sein. Die Diakonische Stiftung Wittekindshof unterstützt betroffene Familien im Rahmen der Sozialpädagogischen Familienhilfe durch Beratung und ambulante Hilfen. Dies ist ein Angebot im Rahmen der Hilfen zur Erziehung, das über das jeweilige Jugendamt beantragt, begleitet und finanziert wird. Das Team der Sozialpädagogischen Familienhilfe berät und begleitet die Familien oder die Alleinerziehenden individuell: • durch die pädagogische Förderung der Kinder • bei der Klärung der Familienbeziehungen • durch konkrete Hilfen im Alltag © Oksana Kuzmina - stock.adobe.com

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=