Ratgeber für Menschen mit Behinderung Herne

14 III. Berufliche Eingliederung III. Berufliche Eingliederung 1. wewole WERKEN gGmbH Die wewole WERKEN gGmbH bietet Menschen mit geistigen, körperlichen oder psychischen Behinderungen Arbeitsplätze in vielfältigen Handwerks- und Dienstleistungsbereichen sowie berufliche Bildung an. Darüber hinaus fördert sie Menschen mit Behinderungen auch in der Weiterentwicklung ihrer persönlichen Fähigkeiten, in lebenspraktischen Dingen sowie der Teilnahme am sozialen Miteinander. Die wewole WERKEN gGmbH schafft damit die Voraussetzungen einer Rehabilitation in Wohnortnähe. Anhand eines breiten Angebotes verschiedener Arbeitsbereiche ist es das Ziel, die Ressourcen der Werkstattbeschäftigten zu erkennen und zu fördern, damit diese durch Teilhabe am Arbeitsleben die Integration und eine größtmögliche Selbstständigkeit erreichen. Interessenten sollten das 18. Lebensjahr vollendet haben und im Einzugsbereich Herne oder Castrop-Rauxel leben. Ausführliche Informationen erhalten Sie auf unserer Internetseite www.wewole.de Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an die wewole STIFTUNG Langforthstraße 24, 44628 Herne Telefon: 02323 934-0, Telefax: 02323 934-177 E-Mail: info@wewole.de 2. Persönliche Hilfe/Fachstelle für Menschen mit Behinderungen im Beruf Die Fachstelle für Menschen mit Behinderungen im Beruf ist der örtliche Ansprechpartner für: • Arbeitgeber, die schwerbehinderte Menschen und Gleichgestellte beschäftigen, • erwerbstätige schwerbehinderte Menschen, denen durch die zuständige Stelle ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 zuerkannt wurde, • erwerbstätige Gleichgestellte mit einem GdB von 30 oder 40, die durch Bescheid der Agentur für Arbeit einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind, • Betriebs-/Mitarbeitervertretungen. Die Fachstelle für Menschen mit Behinderungen im Beruf bietet folgende Leistungen, sofern kein vorrangiger Reha-Träger (z. B. Renten- oder Unfallversicherung, Bundesagentur für Arbeit) zuständig ist: • Beratung und Information zu Fragen im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen von bzw. mit Schwerbehinderten/Gleichgestellten • Begleitende Hilfen im Arbeitsleben (Zuschüsse) an schwerbehinderte Menschen für technische Arbeitshilfen • für technische Arbeitshilfen • zum Erreichen des Arbeitsplatzes • zur Beschaffung und Erhaltung einer behindertengerechten Wohnung in bestimmten Fällen • Begleitende Hilfen im Arbeitsleben (Zuschüsse) an Arbeitgeber – für technische Arbeitshilfen – zur behindertengerechten Gestaltung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen 3. Kündigungsschutz Eine vom Arbeitgeber beabsichtigte Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen bedarf der vorherigen Zustimmung des Inklusionsamts Arbeit (Landschaftsverband Westfalen-Lippe). Die Fachstelle für behinderte Menschen im Beruf führt das Verfahren vor Ort unter Beteiligung der arbeitsvertraglichen Parteien und der betrieblichen Personal- und Schwerbehindertenvertretung mit dem Ziel einer gütlichen Einigung durch. Über den Antrag auf Zustimmung zur Kündigung entscheidet das Inklusionsamt Arbeit des LWL. Stadt Herne – Fachbereich Soziales Abt. 41/1 – Verwaltungsangelegenheiten Fachstelle für behinderte Menschen im Beruf Wanner Einkaufszentrum (WEZ) Hauptstraße 241, Eingang C, 3. OG, 44649 Herne Frau Bärbel Schulte, Zimmer 380 Telefon: 02323 16-3519 E-Mail: baerbel.schulte@herne.de Frau Kerstin Vogel, Zimmer 381 Telefon: 02323 16-3592 E-Mail: kerstin.vogel@herne.de 4. Tagesstrukturierende Angebote (TSA) – Diakonische Stiftung Wittekindshof Die Diakonische Stiftung Wittekindshof fördert die Teilhabe von Menschen mit Behinderung oder psychischer Beeinträchtigung auch außerhalb des Berufs. Ruheständlern und Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung momentan keiner Arbeit nachgehen können, stehen eine große Auswahl an Tagesstrukturierenden Angeboten (TSA) zur Verfügung. Dazu gehören auch Angebote, die auf den (Wieder-)Einstieg in das Arbeitsleben vorbereiten. Diese können sowohl von Bewohnern einzelner Häuser als auch von Frauen und Männern aus Herne genutzt werden, die keine Wohnangebote nutzen. Es wird ein abwechslungsreicher Tagesablauf geboten und somit ein zweiter Lebensbereich ermöglicht. Auf dem Programm stehen Bastel- und Werkarbeiten, Einkaufen, Kochen und gemeinsames Essen, Ausflüge und

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