Ratgeber für Menschen mit Behinderung Herne

55 XI. Beratung und Angebote in besonderen Fällen Alternativ können Sie durch eine Vorsorgevollmacht eine Person Ihres Vertrauens bevollmächtigen, für Sie bestimmte Angelegenheiten zu regeln. Der Vorteil einer Vorsorgevollmacht liegt darin, dass für die Bereiche, für die eine Vorsorgevollmacht erteilt worden ist, keine gerichtliche Betreuung eingerichtet werden muss. Diese Vorsorgeverfügung können Sie bei den niedergelassenen Notaren und Notarinnen oder der Betreuungsstelle ausfertigen lassen. Die Vorsorgeverfügung hat in der Regel Vorrang vor einer gerichtlich angeordneten Betreuung. Die Beratungsstelle der Stadt Herne berät Sie gerne, wenn Sie Fragen zur rechtlichen Betreuung oder zur Vorsorgeverfügung haben. Sie erreichen uns im: Rathaus Wanne Rathausstraße 6, 44649 Herne 2. Etage, Zimmer 59, 60 und 61 Sprechzeiten: Gesprächstermine können nach vorheriger telefonischer Absprache individuell vereinbart werden. Terminabsprachen können auch per E-Mail unter betreuungsstelle@herne.de erfolgen. 12. Sozialverband Deutschland (SoVD) Der SoVD unterstützt und vertritt seine Mitglieder in allen sozialrechtlichen Fragen, insbesondere in den Bereichen des Schwerbehindertenrechts, der gesetzlichen Renten-, Kranken-, Unfall-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Beratung und Vertretung erfolgt durch die Jurist*innen des Sozialberatungszentrums Bochum, welche die Mitgliederinteressen auch in Widerspruchsund Klageverfahren vertreten. Bitte melden Sie sich für eine Beratung telefonisch oder per E-Mail an. Darüber hinaus finden die Mitglieder im Kreisverband Herne in den Ortsverbänden Herne, Wanne und Eickel zu Informationsveranstaltungen, Ausflugsfahrten und zum geselligen Beisammensein zueinander. Auskünfte erteilt der Kreisvorsitzende Gerd Griese unter 02323 2071300. SoVD Sozialberatungszentrum Bochum Huestraße 15, 44787 Bochum Telefon: 0234 66544, Telefax: 0234 5883192 E-Mail: info@sovd-bochum.de Geschäftszeiten: Montag – Donnerstag 09:00 – 16:00 Uhr Freitag 09:00 – 14:00 Uhr 13. Beratung durch die Beratungsstelle für Erwachsene Immer mehr volljährige Personen benötigen rechtliche Unterstützung, weil sie aufgrund einer psychischen Erkrankung oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht mehr in der Lage sind, ihre persönlichen Angelegenheiten zu regeln. In Deutschland haben etwa 1,3 Millionen Menschen einen rechtlichen Betreuer. Auf Antrag oder von Amts wegen bestimmt das örtliche Betreuungsgericht einen/eine Betreuer*in und entscheidet, für welche Bereiche eine rechtliche Betreuung eingerichtet werden soll. Die Betreuerin oder der Betreuer stammen in der Regel aus dem familiären oder sozialen Umfeld des oder der zu Betreuenden. Sollte keine Person aus dem persönlichen Umfeld bereit oder geeignet sein, die individuelle rechtliche Betreuung im Einzelfall als ehrenamtliche/r Betreuer*in zu übernehmen, wird ein/e erfahrene/r Berufs- und Vereinsbetreuer*in bestellt. Grundsätzlich ist die rechtliche Betreuung zeitlich befristet. Es muss regelmäßig durch das Betreuungsgericht überprüft werden, ob die Betreuung noch hinsichtlich ihres Bestandes und ihrer Aufgabenfelder notwendig ist. © Getty Images/Comstock Images

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