Ratgeber für Menschen mit Behinderung Herne

58 XII. Inklusion XII. Inklusion 1. „Inklusionsplan Herne“ Das städtische Inklusionsbüro setzt sich seit seiner Einrichtung im Jahr 2017 im Fachbereich Soziales aktiv für die gleichberechtigte und vollumfängliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in der Herner Stadtgesellschaft im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) sowie für die Umsetzung des Herner Inklusionsplans ein. Dieser wurde im Jahr 2016 vom Rat der Stadt Herne beschlossen und umfasst Handlungsempfehlungen für die wichtigsten gesellschaftlich relevanten Bereiche wie zum Beispiel Arbeit, Gesundheit, Freizeit, Bildung, Familie und politische Mitbestimmung. Neben einer nachhaltigen Gestaltung und Umsetzung des Inklusionsprozesses sind die Aufgaben des Inklusionsbüros sehr unterschiedlich und vielschichtig: • Planung und Durchführung von inklusiven Veranstaltungen, • Prüfung der Barrierefreiheit von öffentlich zugänglichen Bauvorhaben sowie im öffentlichen Straßenraum, • Geschäftsführung für den Beirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen und den zugehörigen Arbeitskreis Barrierefreies Bauen, • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit etc. Ansprechpartnerinnen: Frau Gabriele Cypel Telefon: 02323 16-3451 Frau Bärbel Schulte Telefon: 02323 16-3519 © pololia - stock.adobe.com

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