Ratgeber für Menschen mit Behinderung Herne

Ratgeber für Menschen mit Behinderung Ausgabe 2022

1 Grußwort des Oberbürgermeisters Grußwort des Oberbürgermeisters Liebe Leser*innen, die Neuauflage des Ratgebers für Menschen mit Behinderung bietet Ihnen nach redaktioneller Überarbeitung aktuelle Informationen rund um behinderungsrelevante Themen. Der Ratgeber will aufzeigen, welche Möglichkeiten und Unterstützung Menschen mit Behinderungen in unserer Gesellschaft haben, auf deren Rechte aufmerksam machen und sie ermutigen, diese auch in Anspruch zu nehmen. Die übersichtliche Gliederung hilft Ihnen schnell alle wichtigen Informationen zu finden. In den vergangenen zwei Jahren mussten wir alle aufgrund der Corona-Pandemie viele Einschränkungen in unserem Alltag akzeptieren. Besonders betroffen davon aber waren Menschen mit Behinderungen. Die meisten Veranstaltungen, Aktionen und Events mussten abgesagt oder ins Digitale verlegt werden. Der Kontakt zu Familie und Freunden war stark eingeschränkt: Dies führte zu Isolation und Einsamkeit. Teilhabe war während der Pandemie im vertrauten Rahmen kaum möglich. Es ist an der Zeit, unsere zuverlässigen Hilfesysteme zu reaktivieren. Neben Informationen zu Selbsthilfe und gleichberechtigter Teilhabe in den Bereichen Mobilität, Wohnen und Pflege erhalten Sie unter anderem auch Hinweise zu abwechslungsreichen Alltags- und Freizeitgestaltungs- möglichkeiten. Der Ratgeber enthält Kontaktdaten von Institutionen, Verbänden und Vereinen und vorhandenen Beratungsstellen, die für Sie von Interesse sein könnten. Sie weist aber auch auf besondere Veranstaltungen hin: Wir freuen uns, im nächsten Jahr ein Teil der weltweit größten inklusiven Sportveranstaltung für Menschen mit geistiger Behinderung und Mehrfachbehinderung zu sein: den Special Olympics World Games Berlin 2023 vom 17. bis zum 25. Juni. Die Bundesrepublik Deutschland ist erstmals Gastgeberin dieser 190 Nationen umfassenden Spiele, die gleichzeitig neue Maßstäbe in Sachen der internationalen Kooperation für das wichtige Anliegen einer bunten und gemeinsam starken Gesellschaft setzen. Das größte kommunale Inklusionsprojekt der Geschichte eröffnet viele Möglichkeiten für ein gemeinsames Miteinander und bietet Raum für Begegnungen und Sichtbarkeit. Zwar spielt die Musik in Berlin, das Orchester kommt aber aus dem ganzen Land: Gemeinsam mit CastropRauxel heißen wir Sportler*innen aus dem Irak bei uns willkommen, die sich bei uns an Land und Leute gewöhnen können. Vom 12. bis zum 15. Juni 2023 gestalten wir ein buntes Rahmenprogramm für unsere Gäste, das auch die Vernetzung mit lokalen Akteuren vorsieht. Wir sind gespannt und werden von unseren Erfahrungen berichten. Es ist uns ein Anliegen, als Stadt im Herzen des Ruhrgebiets die Vielfalt unserer Metropole nicht nur zu zeigen, sondern auch im Alltäglichen zu leben. Ich lade Sie herzlich ein, die Broschüre zu lesen – digital oder in gedruckter Form – und sich einzubringen. Auf Anregungen, Rückmeldungen und Fragen freuen sich die Mitarbeitenden aus unserem Inklusionsbüro. Das gemeinsame Ziel ist es, Herne noch lebenswerter für uns alle zu gestalten. Mein Dank geht insbesondere an die Kolleginnen und Kollegen aus der Fachabteilung, die diese Broschüre mit viel Mühe und dem Blick für Details gestaltet haben. Glück auf. Dr. Frank Dudda

© Studio Romantic - stock.adobe.com Familien- und Krankenpflege e.V. Herne ...denn Pflege ist Vertrauenssache Kontakt: Freisenstraße 4-6 44649 Herne Tel. 0 23 25 - 97 30 0 Fax 0 23 25 - 97 30 29 info@fuk-herne.de www.fuk-herne.de Unsere Leistungen für Sie... • Häusliche Alten- und .UDQNHQSÀHJH • 3ÀHJHEHUDWXQJ • 6HQLRUHQEHUDWXQJ • Hauswirtschaftsdienste • %HWUHXXQJVGLHQVWH • Menüservice • Hausnotruf • Individuelle 6FKZHUVWEHKLQGHUWHQEHWUHXXQJ • 6R]LDOSlGDJRJLVFKH )DPLOLHQKLOIH • 6FKXOEHJOHLWXQJ ...seit 1975 Wir sind Vielfalt

3 Inhaltsverzeichnis Grußwort des Oberbürgermeisters 1 I. Behinderung: Was ist das? 6 1. Behindert oder schwerbehindert: Was ist der Unterschied? 6 II. Hilfen von Anfang an 9 1. Früherkennungsuntersuchungen und Vorsorgeuntersuchungen 9 2. Frühförderung 11 3. Heilpädagogische Fachberatung 11 4. Schulische Förderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder 12 III. Berufliche Eingliederung 14 1. wewole WERKEN gGmbH 14 2. Persönliche Hilfe/Fachstelle für Menschen mit Behinderungen im Beruf 14 3. Kündigungsschutz 14 4. Tagesstrukturierende Angebote (TSA) – Diakonische Stiftung Wittekindshof 14 5. Arbeiten mit einer Behinderung – das geht gut! 15 6. Integrationsfachdienst (IFD) für Bochum und Herne 16 7. Maßnahmen beim Fachdienst Berufliche Rehabilitation 16 IV. Finanzielle Unterstützung 17 1. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII) 17 2. Wohngeld 17 3. Leistungen für blinde Menschen 18 4. Leistungen für Gehörlose 19 5. Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung 19 6. Telefon-Sozialtarif der Telekom 20 7. Kraftfahrzeugsteuer 20 8. Steuerliche Erleichterungen bei der Einkommensteuer (Lohnsteuer) 20 9. Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen 21 V. Mobilität 22 1. Mobilität durch das Nahverkehrsangebot 22 2. Parkerleichterungen 22 3. Erleichterungen im öffentlichen Personennahverkehr 23 4. Fahrdienst der Stadt Herne für Menschen mit Behinderungen 23 VI. Wohnen 24 1. Wohnberechtigungsschein (WBS) 24 2. Was macht der LWL? 25 3. Angebote des Ambulant Betreuten Wohnens 27 4. Angebote für besondere Wohnformen 33 5. Aufsichtsbehörde für Betreuungseinrichtungen 38 VII. Pflege 39 1. Pflegeversicherung/Pflegegeld 39 2. Leistungen für Pflegehilfsmittel und technische Hilfen 39 3. Ambulante Pflegedienste 39 4. Essen auf Rädern 41 5. Angebote für demenziell erkrankte Menschen 41 6. Ambulanter Pflegedienst 41 Inhaltsverzeichnis Flipping-Book Ihre Broschüre als Flipping-Book: • leicht zu blättern • übersichtlich • auch mobil! Ratgeber für Menschen mit Behinderung Ausgabe 2022

Herne und Wanne-Eickel e.V. DRK Kreisverband Sicher und zufrieden – Hauswirtschaftliche Hilfe Betreutes Wohnen Stationäre Pege Tagespege Häusliche Pege Seniorenberatung Reha- und Präventionsangebote Kurzzeitpege Seniorenerholung Gesundheitliche Selbsthilfe Essen auf Rädern Mittagstisch Harkortstraße 29 · 44652 Herne Telefon (0 23 25) 969-0 info@drk-herne.de www.drk-herne.de Hausgemeinschaften für Demenzkranke Hauswirtschaftliche Hilfe Seniorenbegegnungen Tagespege Kurzzeitpege Essen auf Rädern Hausnotruf Hausnotruf Stationäre Pege Häusliche Pege Mittagstisch Pegehilfsmittelverleih Wir bieten Ihnen Hilfe! Hauswirtschaftliche Hilfe Stationäre Pege Betreutes Wohnen Hausnotruf

5 Inhaltsverzeichnis 7. Selbstständigkeitstraining – Diakonische Stiftung Wittekindshof 52 8. Familienunterstützender Dienst (FuD) der Lebenshilfe KIDS gGmbH 52 9. Familienunterstützender Dienst (FuD) – Diakonische Stiftung Wittekindshof 53 10. Kontakt- und Informationszentrum (KIZ) – Diakonische Stiftung Wittekindshof: Informationen und Beratung für Menschen mit Behinderung 54 11. Verband der Kriegsbeschädigten, Kriegshinterbliebenen und Sozialrentner Deutschlands e. V. (VdK) 54 12. Sozialverband Deutschland (SoVD) 55 13. Beratung durch die Beratungsstelle für Erwachsene 55 14. Hilfe in besonderen Wohnformen für wohnungslose und/oder chronisch abhängigkeitskranke Menschen 56 15. Lotse/Lotsin für Menschen mit Behinderungen 57 16. wewole FORUM: Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung 57 XII. Inklusion 58 1. „Inklusionsplan Herne“ 58 2. Notfall-Telefonnummern 59 Impressum 60 Inserentenverzeichnis 60 Inhaltsverzeichnis VIII. Psychiatrische und psychosoziale Hilfen 42 1. Sozialpsychiatrischer Dienst der Stadt Herne 42 2. Psychiatrie- und Suchtkoordination 42 3. Krisendienst 42 4. Nachbarn e. V. 43 5. Caritasverband Herne e. V. 43 IX. Gemeinsames Handeln (Interessenvertretungen) 44 1. Beirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen 44 2. Bürger-Selbsthilfe-Zentrum (BüZ) 44 3. Selbsthilfebeirat 45 X. Sport und Freizeit 46 1. Dabei sein ist (fast) alles 46 2. Freizeiteinrichtungen 47 XI. Beratung und Angebote in besonderen Fällen 50 1. Beratung und Information durch den Fachbereich Gesundheitsmanagement 50 2. Beratung für gehörlose Menschen 50 3. Wohnberatung für ältere Menschen und Menschen mit Beeinträchtigungen 51 4. WEISSER RING e. V. 51 5. Benutzung von Behindertentoiletten 51 6. Beratung für Menschen mit Sinnesbehinderungen 52 © goodluz - stock.adobe.com

6 I. Behinderung: Was ist das? I. Behinderung: Was ist das? Von Behinderung spricht man, wenn körperliche Funktionen, geistige Fähigkeiten oder die seelische Gesundheit eingeschränkt sind und diese Einschränkungen die Teilhabe am Leben der Gesellschaft beeinträchtigen. Mit anderen Worten: Jede körperliche, geistige oder seelische Veränderung, die nicht nur vorübergehend zu Einschränkungen und zu sozialen Beeinträchtigungen führt, gilt als Behinderung. Dabei ist es unerheblich, ob die Behinderung auf Krankheit oder Unfall beruht oder ob sie angeboren ist. Es kommt allein auf das Vorliegen einer Behinderung an. Das reformierte Sozialgesetzbuch neuntes Buch (SGB IX) begreift Behinderung nicht mehr als Eigenschaft und Defizit einer Person, sondern betrachtet eine gesundheitliche Beeinträchtigung im Zusammenspiel mit Kontextfaktoren sowie mit den Interessen und Wünschen des betroffenen Menschen. Eine Behinderung liegt vor, wenn die Teilhabe der betroffenen Person an der Gesellschaft, hierzu gehört auch beispielsweise das Berufsleben, beeinträchtigt sein kann. Dieser neue Behinderungsbegriff ist ein wesentlicher Bestandteil der Weiterentwicklung des deutschen Rechts in Übereinstimmung mit der UN-Behindertenrechtskonvention. Am 1. Januar 2022 sind viele gesetzliche Änderungen in Kraft getreten, die Menschen mit Behinderungen betreffen können: Neuerungen im Recht der Eingliederungshilfe, bei Existenzsichernden Leistungen, in der Pflege, im Steuerrecht, im Wohngeldgesetz etc. Ob eine Behinderung vorliegt, kann nur individuell und unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles beurteilt werden. 1. Behindert oder schwerbehindert: Was ist der Unterschied? Die UN-Behindertenrechtskonvention, die auch für die Stadt Herne geltendes Recht darstellt, hat den Behinderungsbegriff zum 01.01.2018 neu definiert. „Menschen mit Behinderungen haben langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen, die sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können.“ Nach dem Wechselwirkungsansatz manifestiert sich die Behinderung erst durch gestörte oder nicht entwickelte Interaktion zwischen dem Individuum und seiner materiellen und sozialen Umwelt. Dabei stoßen Menschen mit Behinderungen nicht nur auf bauliche und technische Barrieren, sondern auch auf kommunikative Barrieren. Zu diesen Barrieren gehören vor allem Vorurteile oder Ängste, die Menschen mit Behinderungen beeinträchtigen. Zu den umweltbedingten Barrieren gehören bauliche Barrieren wie ein barrierefreier Zugang zum öffentlichen Personennahverkehr und zu öffentlichen und privaten Gebäuden. © M.Dörr & M.Frommherz - stock.adobe.com

7 I. Behinderung: Was ist das? Die Feststellung einer Behinderung und des auf ihr beruhenden Grades der Behinderung (GdB) obliegt den Kreisen und kreisfreien Städten. Dies richtet sich nach dem Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt des Antragstellers. Für die Stadt Herne ist die zuständige Stelle: Stadt Gelsenkirchen Referat Soziales 50/6 Vattmannstraße 2 – 8, 45879 Gelsenkirchen Telefon: 0209 169-0 Die Festlegung eines Grades der Behinderung (GdB) erfolgt in Zehnergraden von 20 bis 100. Bei einem GdB von mindestens 50 wird ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt; er dient als Nachweis gegenüber Behörden, Sozialleistungsträgern, Arbeitgebern usw. Wenn sich der Gesundheitszustand verschlechtert, kann jederzeit ein Änderungsantrag gestellt werden. Das Feststellungsverfahren ist kostenlos. Um als behinderter Mensch die wegen der Behinderung notwendige Hilfe und Unterstützung in Anspruch nehmen zu können, ist es grundsätzlich nicht erforderlich, dass ein bestimmter „Grad der Behinderung“ festgestellt und durch einen Ausweis bescheinigt wird. Das im August 2006 in Kraft getretene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) etwa stärkt die Rechte aller behinderten Menschen in den Bereichen Beschäftigung und Beruf, aber auch im alltäglichen Leben. Um einer nachteiligen Behandlung auf diesen Gebieten wirksam zu begegnen, wurde ein Benachteiligungsverbot für die Gruppe der behinderten Menschen eingeführt. Demgegenüber gibt es jedoch auch spezielle Regelungen, die ausschließlich für schwerbehinderte Personen gelten. So erhalten die besonderen Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch, dem Schwerbehindertenrecht (z. B. den besonderen Kündigungsschutz und den Zusatzurlaub), grundsätzlich nur schwerbehinderte Menschen. Schwerbehinderte Menschen sind diejenigen, bei denen ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 festgestellt ist und die im Bundesgebiet leben oder arbeiten. Manche Leistungen zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile (z. B. im öffentlichen Personennahverkehr) setzen eine Feststellung des Grades der Behinderung voraus. © master1305 - stock.adobe.com

Professionelle Pflege und Betreuung Wenn es in den eigenen vier Wänden nicht mehr geht, brauchen Sie einen Ansprechpartner, der Ihnen beides bieten kann: professionelle pflegerische und therapeutische Behandlung sowie persönliche Betreuung. Der ASB Regionalverband Herne-Gelsenkirchen e.V. und die angegliederten Gesellschaften betreiben stationäre Pflegeeinrichtungen im gesamten Ruhrgebiet – fünf Häuser allein in Herne und Wanne-Eickel. Neben modernen Einrichtungen der klassischen stationären Altenpflege sowie einem Kurzzeitpflegezentrum finden Sie in unseren Begegnungs- und Pflegezentren auch Sonderpflegebereiche für außerklinische Beatmung, junge Pflegebedürftige oder demenziell erkrankte Menschen. www.asb-herne-gelsenkirchen.de Pflegehelden gesucht! Faire Jobs in der Pflege mit verlässlichen Dienstplänen, Aufstiegsmöglichkeiten und vielen zusätzlichen Arbeitgeberleistungen? Gibt‘s beim ASB. onlinebewerbung@asb-mail.de www.asb-jobs.de

9 II. Hilfen von Anfang an II. Hilfen von Anfang an 1. F rüherkennungsuntersuchungen und Vorsorgeuntersuchungen In der modernen Medizin spielt die Frühdiagnose eine wichtige Rolle. Bei den kostenlosen Früherkennungsuntersuchungen geht es darum, zu schauen, wie sich Ihr Kind insgesamt entwickelt. Sollten Auffälligkeiten zu erkennen sein, bieten die Vorsorgeuntersuchungen die Chance, dass ein Kind frühzeitig unterstützt und gefördert werden kann. Die zehn Früherkennungsuntersuchungen sind für alle Kinder wichtig, auch wenn bei dem Kind bereits eine chronische Krankheit oder Behinderung vorliegt. Das Kinderbildungsgesetz NRW sieht vor, dass alle Kinder, die in den Kindergarten aufgenommen werden, ärztlich zu untersuchen sind. Darüber hinaus werden regelmäßige Kindervorsorgeuntersuchungen (U1 – U9 und J1) vom Säuglings- bis zum Jugendalter (bei Kinder- und/oder Hausärzten) angeboten. Die Einhaltung der Vorsorgeuntersuchungen ist sehr wichtig, um eine optimale Gesundheitsentwicklung jedes einzelnen Kindes zu gewährleisten. Bei Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfes und/oder einer anerkannten Behinderung können Kinder in eine integrative Kindertageseinrichtung aufgenommen werden. Familienassistenz Diakonie Bochum In unserer Arbeit mit Familien, die auch Kinder mit Behinderungen haben, verweisen wir öfter an die Beratungsstelle der Diakonie – Ruhr, die sich zum Schwerpunkt gesetzt hat, Familien aus Bochum und Herne in Fragen rund um das Thema „Behinderung“ zu informieren und zu beraten. FamilienAssistenz Tor 5 Alleestraße 144, 44793 Bochum Telefon: 0234 91464131 Mobil: 0160 96649351 E-Mail: familienassistenz@diakonie-ruhr.de www.diakonie-ruhr.de/familienassistenz Inklusive Tageseinrichtungen für Kinder Inklusive Tageseinrichtungen für Kinder sind durch ihre Rahmenbedingungen auf die besonderen Bedürfnisse der Kinder mit Behinderungen ausgerichtet. Die Selbstverständlichkeit des Zusammenlebens in einer für Kinder überschaubaren Gruppe kommt allen Kindern mit und ohne Behinderung zugute. In Herne gibt es sechs inklusive Tageseinrichtungen für Kinder. Träger: Lebenshilfe KIDS gGmbH E-Mail: kids@lebenshilfe-herne.de www.lebenshilfe-herne.de/de/lebenshilfe-kids Däumling (Familienzentrum) Dahlhauser Straße 65 a, 44651 Herne Telefon: 02325 932690, Telefax: 02325 932691 E-Mail: daeumling@lebenshilfe-herne.de Auskunft erteilt Herr Christian Brüning Löwenzahn (Familienzentrum) Grabenstraße 1, 44625 Herne Telefon: 02325 910166, Telefax: 02325 910168 E-Mail: loewenzahn@lebenshilfe-herne.de Auskunft erteilt Frau Karin Hesse Phantasia (Familienzentrum) Juri-Gerus-Weg 11, 44623 Herne Telefon: 02323 54815, Telefax: 02323 2286911 E-Mail: phantasia@lebenshilfe-herne.de Auskunft erteilt Frau Gabriele Awiszio Regenbogenland (Familienzentrum) Fr.-Brockhoff-Straße 23, 44653 Herne Telefon: 02325 977030, Telefax: 02325 977032 E-Mail: regenbogenland@lebenshilfe-herne.de Auskunft erteilt Frau Nadine Heinrich Wilde Wiese (Inklusive Kindertagesstätte und anerkannter Bewegungskindergarten – mit dem Pluspunkt Ernährung/Familienzentrum) Jürgen-von-Manger-Straße 6 – 10, 44627 Herne Telefon: 02323 961204, Telefax: 02323 961205 E-Mail: wildewiese@lebenshilfe-herne.de Auskunft erteilt Frau Ines Falkenberg Europagarten (Inklusive Tageseinrichtung für Kinder) Bahnhofstraße 1 – 3, 44623 Herne Telefon: 02323 5683740, Telefax: 02323 5683747 E-Mail: europagarten@lebenshilfe-herne.de Auskunft erteilt Frau Stefanie Merker © Halfpoint - stock.adobe.com

10 II. Hilfen von Anfang an II. Hilfen von Anfang an © Olesia Bilkei - stock.adobe.com Herne / Wanne-Eickel Damit alle dazugehören! Von Anfang an und ein Leben lang www.lebenshilfe-herne.de Bild: Maurer/ Lebenshilfe Ziel der Lebenshilfe Herne/Wanne Eickel ist ein gleichberechtigtes Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung. Dafür gibt es verschiedene Dienste und Einrichtungen, u.a. • sechs inklusive Kindertageseinrichtungen • eine interdisziplinäre Frühförderung • vier Wohnstätten • Wohngemeinschaften • Ambulant Betreutes Wohnen • Familienunterstützende Dienste • Beratungsangebote • Reha-Sport • Freizeitangebote Wir freuen uns auf Sie! Achtung! Aufgrund von internen Anzeigenvorgaben, haben wir Ihre Anzeige mit einem umlaufenden Rahmen versehen.

11 II. Hilfen von Anfang an Unter Einbezug der Erziehungsberechtigten und ggf. der Erzieher*innen der Kindertageseinrichtungen werden individuelle Förderpläne erstellt, die sich an den Stärken und Bedarfen des einzelnen Kindes ausrichten. Eine spezifische Förderung für Kinder mit einer Autismus-Spektrum-Störung gehört auch zum Angebot. Die Finanzierung erfolgt über den Landschaftsverband Westfalen-Lippe, ist also für die Eltern kostenfrei. Heilpädagogische Praxis Herne Ansprechpartnerin: Frau Anja Große-Rövekamp, Dipl.-Heilpädagogin Bahnhofstraße 1 – 3, 44623 Herne Telefon: 02323 51512, Telefax: 02323 51614 E-Mail: info@heilpaedagogische-praxis-herne.de 3. Heilpädagogische Fachberatung Die Heilpädagogische Fachberatung initiiert und unterstützt die gemeinsame Erziehung von Kindern mit und ohne Behinderung in evangelischen und städtischen Tageseinrichtungen für Kinder im Stadtgebiet Herne. Das Angebot richtet sich an: • Eltern, die sich für ihr behindertes oder von Behinderung bedrohtes Kind eine gemeinsame Erziehung in einer Tageseinrichtung für Kinder wünschen; • Eltern, deren Kind eine Tageseinrichtung für Kinder besucht und die bei ihm eine nicht altersgemäße Entwicklung beobachten. Heilpädagogische Fachberatung der Lebenshilfe Kids gGmbH Ansprechpartnerin: Jutta Schneider Bahnhofstraße 1 – 3, 44623 Herne Telefon: 02323 56837-27, Telefax: 02323 56837-30 2. Frühförderung Frühförderung ist ein Angebot für Familien, deren Kinder sich verzögert entwickeln, zu früh geboren sind, eine Behinderung haben oder Auffälligkeiten in der Entwicklung zeigen. Die heilpädagogische Förderung beinhaltet die heilpädagogische spielerische Förderung des Kindes und regelmäßige Gespräche mit den Eltern über die Entwicklung ihres Kindes. Neben heilpädagogischer Frühförderung bietet die Frühförderung Herne auch interdisziplinäre Frühförderung als Komplexleistung an. Das bedeutet, dass Pädagogik und Therapien aus einer Hand angeboten werden. Die Frühförderung betreut Kinder von Geburt bis zum Vorschulalter. Das Angebot der Frühförderstelle richtet sich an Familien im Stadtgebiet Herne und wird aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen über den Landschaftsverband Westfalen-Lippe finanziert. Den Eltern entstehen keine Kosten. Für die Frühförderung muss ein Antrag gestellt werden. Wir beraten Sie gerne! Interdisziplinäre Frühförderung der Lebenshilfe KIDS gGmbH Bahnhofstraße 1 – 3, 44623 Herne Telefon: 02323 56837-20, Telefax: 02323 56837-30 E-Mail: fruehfoerderung@lebenshilfe-herne.de Im Rahmen der Interdisziplinären Frühförderung und solitären Frühförderung bietet die Heilpädagogische Praxis Herne eine pädagogische und medizinisch-therapeutische Diagnostik und heilpädagogische Förderung sowie Ergo- und Logopädie, als Einzel- und Kleingruppenförderung, ambulant in den Räumen der Praxis und mobil in den Kindertageseinrichtungen. © andreaobzerova - stock.adobe.com Bahnhofstr. 1-3, Nebeneingang · 44623 Herne Telefon 0 23 23/51512 Telefax 0 23 23/5 16 14 info@heilpaedagogische-praxis-herne.de www.heilpaedagogische-praxis-herne.de HEILPÄDAGOGISCHE PRAXIS HERNE

12 II. Hilfen von Anfang an II. Hilfen von Anfang an • durch die Zusammenarbeit mit Kindergärten, Schulen und Fachdiensten • bei der Erreichung der Hilfeplanziele Diakonische Stiftung Wittekindshof – Sozialpädagogische Familienhilfe (SpFh) Bahnhofstraße 13, 44623 Herne Ansprechpartner: Herr Sven Nauermann Telefon: 02323 9888872, Mobil: 015168962696 E-Mail: sven.nauermann@wittekindshof.de E-Mail: spfh-herne@wittekindshof.de www.wittekindshof.de 4. Schulische Förderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder Schulpflichtige, die wegen körperlicher, seelischer oder geistiger Behinderung oder wegen erheblicher Beeinträchtigung des Lernvermögens im Unterricht einer Grundschule oder einer weiterführenden allgemeinen Schule nicht hinreichend gefördert werden können, werden ihrem individuellen Förderbedarf entsprechend sonderpädagogisch gefördert. Sie erfüllen die Schulpflicht durch den Besuch einer allgemeinen Schule oder durch den Besuch einer Förderschule (§ 37 Schulgesetz NRW – SchulG – vom 15.02.05, SGV NRW 223). Sämtliche Förderschulen stehen den Eltern auch schon vor Beginn der Schulpflicht ihrer Kinder im Rahmen der Früherziehung mit fachlichem Rat zur Verfügung. Eine Behinderung kann, muss aber nicht unbedingt den Besuch einer Förderschule auslösen. Die Feststellung, ob und ggf. welche Förderschule ein Kind besuchen muss, trifft das Schulamt, in dessen Zuständigkeitsbereich ein Kind schulpflichtig ist. An diesem Verfahren sind neben den Erziehungsberechtigten sonderpädagogische Lehrkräfte, Lehrkräfte der allgemeinen Schulen und das Gesundheitsamt beteiligt. Integration von behinderten und von Behinderung bedrohten Kindern Fachberatung Tageseinrichtungen für Kinder Evangelischer Kirchenkreis Herne Ansprechpartnerin: Frau Anna Schröder Overwegstraße 31, 44625 Herne Telefon: 02323 9868-66 E-Mail: anna.schroeder@ekvw.de Das Angebot umfasst: • Beratung und Hilfe bei der Aufnahme von behinderten und von Behinderung bedrohten Kindern in Tageseinrichtungen für Kinder, • Beratung und Unterstützung von Eltern bei der Suche nach geeigneten Einrichtungen, • Vermittlung von Hilfen, • Kooperation mit Einrichtungen der Lebenshilfe und Frühförderung. Sozialpädagogische Familienhilfe (SpFh) – Diakonische Stiftung Wittekindshof Insbesondere Kinder mit einer Entwicklungsverzögerung, herausforderndem Verhalten oder einer Behinderung können eine besondere Aufgabe für die Familie sein. Die Diakonische Stiftung Wittekindshof unterstützt betroffene Familien im Rahmen der Sozialpädagogischen Familienhilfe durch Beratung und ambulante Hilfen. Dies ist ein Angebot im Rahmen der Hilfen zur Erziehung, das über das jeweilige Jugendamt beantragt, begleitet und finanziert wird. Das Team der Sozialpädagogischen Familienhilfe berät und begleitet die Familien oder die Alleinerziehenden individuell: • durch die pädagogische Förderung der Kinder • bei der Klärung der Familienbeziehungen • durch konkrete Hilfen im Alltag © Oksana Kuzmina - stock.adobe.com

13 II. Hilfen von Anfang an Schule für Kranke an der LWL-Tagesklinik für Kinder- und Jugendpsychatrie Ludwigstraße 14, 44649 Herne Telefon: 02325 989435 LWL-Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „Hören und Kommunikation“ Glückauf-Schule Marler Straße 41, 45894 Gelsenkirchen Telefon: 0209 9305-261, Telefax: 0209 9305-266 E-Mail: glueckauf-schule@lwl.org www.lwl-glueckauf-schule-gelsenkirchen.de LWL-Förderschule mit dem Schwerpunkt „Körperliche und motorische Entwicklung“ Löchterschule Lasthausstraße 8, 45894 Gelsenkirchen Telefon: 0209 9305-112, Telefax: 0209 9305-133 E-Mail: loechterschule@lwl.org www.lwl-loechterschule-gelsenkirchen.de LWL-Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „Sehen“ Focus-Schule Lasthausstraße 10, 45894 Gelsenkirchen Telefon: 0209 9305-241 E-Mail: focus-schule@lwl.org www.lwl-focus-schule-gelsenkirchen.de LWL-Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „Sprache“ Hasselbrink-Schule Hauptstraße 153, 44892 Bochum Telefon: 0234 9217-250, Telefax: 0234-9217255 E-Mail: hasselbrink-schule@lwl.org www.lwl-hasselbrink-schule-bochum.de Förderschulen Städtische Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ Robert-Brauner-Schule Bergstraße 93 b, 44625 Herne Telefon: 02323 943327, Telefax: 02323 943329 E-Mail: sekretariat@robert-brauner-schule.herne.de www.robert-brauner-schule.de Schule am Schwalbenweg Schwalbenweg 19, 44625 Herne Telefon: 02325 41370, Telefax: 02325 952211 E-Mail: verwaltung@schule-am-schwalbenweg.herne.de www.schule-am-schwalbenweg.herne.de Städtische Förderschule im Verbund – Förderschwerpunkte Sprache/Lernen (Primarstufe) und Lernen (Sekundarstufe I) Erich-Kästner-Schule Förderschwerpunkte Sprache/Lernen (Primarstufe) Eberhard-Wildermuth-Straße 43, 44628 Herne Telefon: 02323 8606, Telefax: 02323 981217 E-Mail: eks.herne@t-online.de www.erich-kaestner-schule-herne.de Erich-Kästner-Schule Förderschwerpunkt Lernen (Sekundarstufe I) Grüner Weg 14, 44627 Herne Telefon: 02323 931246, Telefax: 02323 931247 E-Mail: eks.herne@t-online.de www.erich-kaestner-schule-herne.de Städtische Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „Emotionale und soziale Entwicklung“ Schule für Kranke – Schule an der Dorneburg Königstraße 72, 44651 Herne Telefon: 02323 16-2204, Telefax: 02323 16-4353 E-Mail: sldorneburg@gmx.de www.dorneburg.de © Thomas Reimer - Fotolia

14 III. Berufliche Eingliederung III. Berufliche Eingliederung 1. wewole WERKEN gGmbH Die wewole WERKEN gGmbH bietet Menschen mit geistigen, körperlichen oder psychischen Behinderungen Arbeitsplätze in vielfältigen Handwerks- und Dienstleistungsbereichen sowie berufliche Bildung an. Darüber hinaus fördert sie Menschen mit Behinderungen auch in der Weiterentwicklung ihrer persönlichen Fähigkeiten, in lebenspraktischen Dingen sowie der Teilnahme am sozialen Miteinander. Die wewole WERKEN gGmbH schafft damit die Voraussetzungen einer Rehabilitation in Wohnortnähe. Anhand eines breiten Angebotes verschiedener Arbeitsbereiche ist es das Ziel, die Ressourcen der Werkstattbeschäftigten zu erkennen und zu fördern, damit diese durch Teilhabe am Arbeitsleben die Integration und eine größtmögliche Selbstständigkeit erreichen. Interessenten sollten das 18. Lebensjahr vollendet haben und im Einzugsbereich Herne oder Castrop-Rauxel leben. Ausführliche Informationen erhalten Sie auf unserer Internetseite www.wewole.de Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an die wewole STIFTUNG Langforthstraße 24, 44628 Herne Telefon: 02323 934-0, Telefax: 02323 934-177 E-Mail: info@wewole.de 2. Persönliche Hilfe/Fachstelle für Menschen mit Behinderungen im Beruf Die Fachstelle für Menschen mit Behinderungen im Beruf ist der örtliche Ansprechpartner für: • Arbeitgeber, die schwerbehinderte Menschen und Gleichgestellte beschäftigen, • erwerbstätige schwerbehinderte Menschen, denen durch die zuständige Stelle ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 zuerkannt wurde, • erwerbstätige Gleichgestellte mit einem GdB von 30 oder 40, die durch Bescheid der Agentur für Arbeit einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind, • Betriebs-/Mitarbeitervertretungen. Die Fachstelle für Menschen mit Behinderungen im Beruf bietet folgende Leistungen, sofern kein vorrangiger Reha-Träger (z. B. Renten- oder Unfallversicherung, Bundesagentur für Arbeit) zuständig ist: • Beratung und Information zu Fragen im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen von bzw. mit Schwerbehinderten/Gleichgestellten • Begleitende Hilfen im Arbeitsleben (Zuschüsse) an schwerbehinderte Menschen für technische Arbeitshilfen • für technische Arbeitshilfen • zum Erreichen des Arbeitsplatzes • zur Beschaffung und Erhaltung einer behindertengerechten Wohnung in bestimmten Fällen • Begleitende Hilfen im Arbeitsleben (Zuschüsse) an Arbeitgeber – für technische Arbeitshilfen – zur behindertengerechten Gestaltung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen 3. Kündigungsschutz Eine vom Arbeitgeber beabsichtigte Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen bedarf der vorherigen Zustimmung des Inklusionsamts Arbeit (Landschaftsverband Westfalen-Lippe). Die Fachstelle für behinderte Menschen im Beruf führt das Verfahren vor Ort unter Beteiligung der arbeitsvertraglichen Parteien und der betrieblichen Personal- und Schwerbehindertenvertretung mit dem Ziel einer gütlichen Einigung durch. Über den Antrag auf Zustimmung zur Kündigung entscheidet das Inklusionsamt Arbeit des LWL. Stadt Herne – Fachbereich Soziales Abt. 41/1 – Verwaltungsangelegenheiten Fachstelle für behinderte Menschen im Beruf Wanner Einkaufszentrum (WEZ) Hauptstraße 241, Eingang C, 3. OG, 44649 Herne Frau Bärbel Schulte, Zimmer 380 Telefon: 02323 16-3519 E-Mail: baerbel.schulte@herne.de Frau Kerstin Vogel, Zimmer 381 Telefon: 02323 16-3592 E-Mail: kerstin.vogel@herne.de 4. Tagesstrukturierende Angebote (TSA) – Diakonische Stiftung Wittekindshof Die Diakonische Stiftung Wittekindshof fördert die Teilhabe von Menschen mit Behinderung oder psychischer Beeinträchtigung auch außerhalb des Berufs. Ruheständlern und Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung momentan keiner Arbeit nachgehen können, stehen eine große Auswahl an Tagesstrukturierenden Angeboten (TSA) zur Verfügung. Dazu gehören auch Angebote, die auf den (Wieder-)Einstieg in das Arbeitsleben vorbereiten. Diese können sowohl von Bewohnern einzelner Häuser als auch von Frauen und Männern aus Herne genutzt werden, die keine Wohnangebote nutzen. Es wird ein abwechslungsreicher Tagesablauf geboten und somit ein zweiter Lebensbereich ermöglicht. Auf dem Programm stehen Bastel- und Werkarbeiten, Einkaufen, Kochen und gemeinsames Essen, Ausflüge und

15 III. Berufliche Eingliederung Eine erste Kontaktaufnahme ist ganz einfach über die • Hotline: 0800 5555 00 oder per • E-Mail: herne@arbeitsagentur.de möglich. Schon in der Schule bietet sich eine professionelle Beratung durch geschulte Mitarbeiter*Innen der Agentur für Arbeit an. Junge Menschen mit einer Behinderung erhalten ausführliche, individuelle Beratungen. Sie haben die Möglichkeit, Berufsvorbereitungskursn, Qualifizierungen oder auch Ausbildungen zu absolvieren. Sollte eine spezielle Arbeitsplatzausstattung vonnöten sein, wird dies besprochen und in die Wege geleitet. Darüber hinaus gibt es viele weitere, finanzielle Fördermöglichkeiten, die am besten in einem persönlichen Gespräch besprochen werden. Alter und Ausbildung spielt dabei keine Rolle. Die Agentur für Arbeit bietet viele Gelegenheiten, wo Arbeits- und Ausbildungssuchende mit Behinderung und Personalverantwortliche von Unternehmen sich begegnen und austauschen. Denn sich Kennenlernen ist ein wirksames Mittel gegen Vorurteile und Unsicherheiten. Die Förderung einer inklusiven Teilhabe am Arbeitsleben spielt eine große Rolle. Vieles ist möglich und sollte nicht außer Acht gelassen werden. Um nur ein paar Punkte zu nennen, hier ein paar Beispiele: • Begegnungsformate von Bewerberinnen und Bewerbern mit Behinderungen und Personalverantwortlichen Spaziergänge, Musik und Spiele. Bei der Auswahl der Angebote stehen die Vorlieben und Wünsche der Menschen im Vordergrund. Diakonische Stiftung Wittekindshof – Tagesstrukturierende Angebote (TSA) Bahnhofstraße 13, 44623 Herne Telefon: 02323 9192648, Telefax: 02323 9192682 E-Mail. herne@wittekindshof.de www.wittekindshof.de 5. Arbeiten mit einer Behinderung – das geht gut! Durch Inklusion sollen gesellschaftliche Strukturen so verändert und gestaltet werden, dass sie allen Menschen mit ihren unterschiedlichen Fähigkeiten gerecht werden. Sie bedeutet: Alle Menschen können dabei sein. Alle Menschen können selbst entscheiden. Die Agentur für Arbeit unterstützt mit einer Vielzahl von Dienstleistungen und Programmen die Inklusion und so auch die Teilhabe am Arbeitsleben. Die Lebensqualität verbessert sich. Angefangen von der Berufsorientierung für Jugendliche über die Beratung von Unternehmen bis hin zu passgenauen finanziellen Hilfen für Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen: Wer Hilfe braucht, soll sie kriegen. In Herne stellt die Agentur für Arbeit ein spezielles Team mit Expertinnen und Experten rund um die Fragen und Möglichkeiten zur Inklusion zur Verfügung. Für mehr Lebensqualität Teilhabe am Arbeitsleben www.arbeitsagentur.de Für Menschen mit einer Behinderung ist die Agentur für Arbeit erste Ansprechpartnerin in allen Fragen rund um Ausbildung und Beruf. Sprechen Sie uns an unter 0 800 4 5555 00 (mo bis frei 8.00 bis 18.00 Uhr). Dann schauen wir gemeinsam, wie wir Ihnen behilflich sein können. Oder Sie senden eine Mail an: Herne@arbeitsagentur.de

16 III. Berufliche Eingliederung III. Berufliche Eingliederung Die Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung für Menschen mit einer psychischen Behinderung oder anderen Vermittlungshemmnissen richten sich an Menschen mit einer psychischen Behinderung oder Erkrankung, die ihre berufliche Perspektive klären und (weiter-)entwickeln wollen und die ihren Wiedereinstieg oder Ersteinstieg in den Arbeitsmarkt suchen. Wenn Sie psychisch krank waren oder sind, die medizinische Rehabilitation abgeschlossen haben und Ihre beruflichen Perspektiven klären wollen, können wir Ihnen ein wohnortnahes, individuelles Rehabilitationsangebot machen. Die Klärung Ihrer realistischen berufsbezogenen Perspektiven soll dabei zu einer Stärkung und Erweiterung Ihrer berufs- und arbeitsmarktbezogenen Handlungsfähigkeit führen. Dieses Angebot wird beim Fachdienst Berufliche Rehabilitation des Ev. Verbunds Ruhr durchgeführt. Wir erarbeiten mit Ihnen Ihre persönliche berufliche Perspektive Diese Perspektive kann bestehen in: • einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt • einer betrieblichen oder überbetrieblichen Ausbildung • einer schulischen Ausbildung • einer Tätigkeit in einem Integrationsbetrieb • einer Tätigkeit in einer Werkstatt für Menschen mit einer Behinderung • der Nutzung tagesstrukturierender Angebote Fachberatung Übergang Psychiatrie – allgemeiner Arbeitsmarkt Ev. Verbund Ruhr gemeinnützige GmbH IFD Bochum-Herne Westring 26, 44787 Bochum Telefon: 0234 9133-185 Sprechstunden: Alleestraße 144, 44793 Bochum Telefon und Telefax: 0234 91221555 E-Mail: andrea.born@diakonie-ruhr.de www.diakonie-ruhr.de Ev. Verbund Ruhr gemeinnützige GmbH Wiescherstraße 24, 44623Herne • bei Bedarf intensive Betreuung durch geschulte Integrationsfachkräfte – auch nach der Einstellung • Eingliederungszuschuss (zum Ausgleichen qualifikatorischer Minderleistungen) • Erstattung der Kosten für eine Probebeschäftigung von bis zu drei Monaten • Zuschuss zur beruflichen Aus- oder Weiterbildung • Zuschuss für die behindertengerechte Ausstattung des Arbeitsplatzes 6. I ntegrationsfachdienst (IFD) für Bochum und Herne Der Integrationsfachdienst (IFD) für Bochum und Herne unterstützt Menschen mit Behinderung bei • Problemen am Arbeitsplatz, • dem Übergang aus einer Werkstatt für Menschen mit einer Behinderung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt, • dem Übergang von der Schule auf den allgemeinen Arbeitsmarkt – KAoA-STAR, • dem Übergang aus Einrichtungen der psychiatrischen Versorgung in den Arbeitsmarkt, • bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt nach § 33 SGB IX • Auch Arbeitgeber*innen werden vom IFD beraten, wenn es Probleme bei der Beschäftigung von schwerbehinderten Mitarbeitenden gibt. • Der IFD für Bochum und Herne wird beauftragt vom LWL-Inklusionsamt Arbeit, von der Agentur für Arbeit für Bochum und Herne, der Deutschen Rentenversicherung, den Berufsgenossenschaften und anderen Kostenträgern. Das Angebot des IFD ist für Menschen mit einer Behinderung und Arbeitgeber*innen kostenlos. Der IFD unterliegt der Schweigepflicht. Der IFD für Bochum und Herne ist ein Dienst der EVR – Ev. Verbund Ruhr gemeinnützigen GmbH. Nähere Informationen finden Sie unter: www.ifd-westfalen.de Weitere Auskünfte erteilt: IFD Bochum-Herne Alleestraße144, 44793 Bochum Telefon: 0234 91464160, Telefax: 0234 9146415 E-Mail: martina.schuster@diakonie-ruhr.de 7. Maßnahmen beim Fachdienst Berufliche Rehabilitation • Maßnahme zur beruflichen Eingliederung im Auftrag der Deutschen Rentenversicherung • QUIT-Maßnahme im Auftrag der Agentur für Arbeit/ Jobcenter • Perspektive-Maßnahme im Auftrag der Agentur für Arbeit/Jobcenter

17 IV. Finanzielle Unterstützung IV. Finanzielle Unterstützung 1. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII) Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung werden gem. Kapitel 4 des SGB XII als Teil der Sozialhilfe gewährt. Die Leistungen sichern den notwendigen Lebensunterhalt älterer oder dauerhaft voll erwerbsgeminderter Personen. Leistungsberechtigt sind Menschen, die entweder die jeweilige Altersgrenze (65. bis 67. Lebensjahr) erreicht haben, oder wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben und unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Ob eine dauerhafte Erwerbsminderung vorliegt, wird auf Veranlassung der Träger der Grundsicherung nach dem SGB II oder SGB XII von den Rentenversicherungsträgern geprüft. Diese Entscheidung ist nicht vom tatsächlichen Bezug einer Rente oder von einem bestehenden Rentenanspruch abhängig. Grundsicherung wird unter Anrechnung des eigenen Einkommens in Höhe der Differenz zum notwendigen Lebensunterhalt gezahlt, wenn und soweit kein verwertbares Vermögen vorhanden ist. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei der Stadtverwaltung Herne – Fachbereich Soziales Abt. 41/2 Hauptstraße 241, 44649 Herne Telefon: 02323 16-1650 2. Wohngeld Wohngeld wird auf Antrag gewährt, und zwar vom Ersten des Monats an, in dem der Antrag gestellt wird. Die Höhe des Wohngeldes hängt ab vom Haushaltseinkommen, von der Zahl der zum Haushalt rechnenden Haushaltsmitglieder und von der monatlichen Miete. Das Wohngeldgesetz sieht für schwerbehinderte Menschen mit einem GdB von 100 oder Pflegegrad 4 oder 5 einen Freibetrag von 1.800 Euro im Jahr vor. Häuslich pflegebedürftige schwerbehinderte Menschen i. S. d. § 14 SGB XI oder Menschen mit einem Pflegegrad von 1, 2 oder 3 mit einem GdB von unter 100 können ebenfalls einen Freibetrag von 1.800 Euro im Jahr in Anspruch nehmen. Bei Eigentumswohnungen und Eigenheimen tritt die monatliche Belastung anstelle der Miete. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Stadtverwaltung Herne – Fachbereich Soziales Abt. 41/4 – Wohngeld Rathausstraße 6 im Wanner Rathaus, 44649 Herne Telefon: 02323 16-3414 Weil‘s um mehr als Geld geht. Erledigen Sie Ihre Finanzgeschäfte jederzeit und überall. Mit Online-Banking und den Apps der Sparkasse. Mehr Infos unter www.herner-sparkasse.de Unabhängig unterwegs.

18 IV. Finanzielle Unterstützung IV. Finanzielle Unterstützung 18. Lebensjahres von 383,37 Euro. Diese Leistung wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gewährt. Blinde Menschen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, erhalten Blindengeld in Höhe von 473 Euro. Pflegeleistungen werden ab Pflegegrad 2 teilweise auf das Blindengeld angerechnet. Das bedeutet, man erhält die Leistungen aus der Pflegeversicherung vollständig und zusätzlich ein gekürztes Blindengeld. Erhält man Geld- oder Sachleistungen bei häuslicher Pflege, teilstationärer Pflege oder Kurzzeitpflege, wird Blindengeld in folgender Höhe geleistet: • Bei Pflegegrad 2: 569,27 Euro • Bei den Pflegegraden 3 bis 5: 581,86 Euro • Bei Bewohnern stationärer Einrichtungen (z. B. Pflegeoder Behindertenwohnheim) wird das Blindengeld im Regelfall um die Hälfte gekürzt, wenn die Kosten des Aufenthalts ganz oder teilweise durch öffentlich-rechtliche Leistungsträger getragen werden. b) Blindenhilfe Blindenhilfe wird abhängig von Einkommen und Vermögen gezahlt. Da die Grenzen für Einkommen und Vermögen vergleichsweise hoch sind (z. B. selbst genutztes, angemessenes Wohneigentum wird nicht berücksichtigt), haben viele Blinde einen Anspruch auf Blindenhilfe. c) Hilfe für hochgradig sehbehinderte Menschen Hochgradig Sehbehinderte, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, erhalten zum Ausgleich der durch die Sehbehinderung bedingten Mehraufwendungen unabhängig von ihrer Einkommenssituation eine Hilfe von 77 Euro monatlich. Hochgradig sehbehindert sind Personen, die sich zwar in einer ihnen nicht vertrauten Umgebung ohne fremde Hilfe noch zurechtfinden, deren Sehvermögen aber für eine Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, vor allem für einen angemessenen Platz im Arbeitsleben, nicht ausreicht. Diese Voraussetzungen sind erfüllt, wenn das bessere Auge mit Gläserkorrektion ohne besondere optische Hilfsmittel eine Sehschärfe von nicht mehr als 1/20 oder krankhafte Veränderungen aufweist, die das Sehvermögen in entsprechendem Maße einschränken. Vorausgesetzt wird, dass die Personen keine entsprechenden Leistungen nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften erhalten. Für den Antrag benötigen Sie eine augenärztliche Bescheinigung. 3. Leistungen für blinde Menschen Alle Leistungen werden nur auf Antrag gewährt. Zuständig sind die Landschaftsverbände (für Herne: Landschaftsverband Westfalen-Lippe). Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) Fachbereich Soziales Warendorfer Straße 26 – 28, 48145 Münster Telefon: 0251 591-0 www.lwl.org.de Die notwendigen Formulare erhalten Sie bei der: Stadt Herne – Fachbereich Soziales Abt. Verwaltungsangelegenheiten Inklusionsbüro, Altenhilfe und Schwerbehindertenangelegenheiten Wanner Einkaufszentrum (WEZ) Hauptstraße 241, Eingang C, 3. OG, 44649 Herne Frau Bärbel Schulte, Zimmer 380 Telefon: 02323 16-3519 E-Mail: baerbel.schulte@herne.de Frau Kerstin Vogel, Zimmer 381 Telefon: 02323 16-3592 E-Mail: kerstin.vogel@herne.de a) Blindengeld Definitionen Blindheit/Sehbehinderung Hier die Definitionen nach deutschem Recht: • Ein Mensch ist sehbehindert, wenn er auf dem besser sehenden Auge selbst mit Brille oder Kontaktlinsen nicht mehr als 30 Prozent von dem sieht, was ein Mensch mit normaler Sehkraft erkennt. (Sehrest ≤ 30 %) • Ein Mensch ist hochgradig sehbehindert, wenn er auf dem besser sehenden Auge selbst mit Brille oder Kontaktlinsen nicht mehr als 5 Prozent von dem sieht, was ein Mensch mit normaler Sehkraft erkennt. (Sehrest ≤ 5 %) • Ein Mensch ist blind, wenn er auf dem besser sehenden Auge selbst mit Brille oder Kontaktlinsen nicht mehr als 2 Prozent von dem sieht, was ein Mensch mit normaler Sehkraft erkennt. (Sehrest ≤ 2 %) Blinde Menschen (Merkzeichen „Bl“) erhalten unabhängig von ihrer Einkommenssituation Blindengeld nach dem Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose (GHBG). Die Höhe des Blindengeldes bestimmt sich nach den Vorschriften über die Blindenhilfe gemäß § 72 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII). Blinde Erwachsene unter 60 Jahren erhalten seit dem 01.07.2020 in NRW ein Landesblindengeld in Höhe von monatlich 765,43 Euro, Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des

19 IV. Finanzielle Unterstützung Empfänger bestimmter staatlicher Sozialleistungen oder taubblinde Menschen haben einen Anspruch auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht. Der Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen RF hat Anspruch auf eine Rundfunkbeitragsermäßigung und eine Telefongebührenermäßigung bei der Deutschen Telekom. In einigen Kommunen wird auch die Hundesteuer für ausgebildete Assistenzhunde, z. B. Blindenhunde, ermäßigt oder erlassen. Das Merkzeichen RF erhält, wer die folgenden gesundheitlichen Voraussetzungen erfüllt (§ 4 Abs. 2 RBeitrStV): • Blind oder wesentlich sehbehindert mit einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 60 alleine für die Sehbehinderung, die nicht vorübergehend ist • Hörgeschädigt, wenn eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist (GdB für die Hörbehinderung wenigstens 50) • Eine Behinderung mit einem nicht nur vorübergehenden GdB von mindestens 80, wenn der Betroffene aufgrund seines Leidens an öffentlichen Veranstaltungen nicht teilnehmen kann • Der reduzierte monatliche Beitrag beträgt 6,12 Euro. Sowohl für eine Befreiung als auch für eine Ermäßigung ist ein Antrag erforderlich. Auskünfte zur Gebührenbefreiung/-ermäßigung erhalten Sie auch direkt über das Service-Telefon oder die Homepage des Beitragsservices von ARD ZDF Deutschlandradio. ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln Telefon: 01806 999 555 10* Telefax: 01806 999 555 01* (* 20 Cent/Anruf aus dem dt. Festnetz, 60 Cent/Anruf aus den dt. Mobilfunknetzen) www.rundfunkbeitrag.de 4. Leistungen für Gehörlose Der leistungsberechtigte Personenkreis der hörgeminderten Menschen wurde unter Berücksichtigung der Möglichkeit des Spracherwerbes und der Sprachverständlichkeit vom Gesetzgeber eingeschränkt. Anspruchsberechtigt sind Personen mit angeborener oder bis zum 18. Lebensjahr erworbener Taubheit oder an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit (mindestens 80 Prozent Hörverlust auf beiden Ohren). Personen, deren Hörschädigung sich im späteren Lebensalter (nach Vollendung des 18. Lebensjahres) bis hin zur Gehörlosigkeit verschlimmert hat, erhalten keine Leistungen. Die Beurteilung der Hörstörung erfolgt mit Einverständnis des Antragstellers und soweit bereits die Feststellung dieser Gesundheitsstörung nach dem Schwerbehindertenrecht durch die Stadt-/Kreisverwaltung erfolgt oder beantragt ist, anhand der dort vorliegenden Unterlagen zur Hörstörung. Gehörlose Menschen erhalten eine monatliche Geldleistung von 77 Euro nach dem Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose (GHBG) zum Ausgleich der durch die Gehörlosigkeit bedingten Mehraufwendungen unabhängig von ihrer Einkommenssituation. Vorausgesetzt wird, dass die Personen keine entsprechenden Leistungen nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften erhalten. Die notwendigen Formulare erhalten Sie bei der: Stadt Herne – Fachbereich Soziales Abt. Verwaltungsangelegenheiten Inklusionsbüro, Altenhilfe und Schwerbehindertenangelegenheiten Wanner Einkaufszentrum (WEZ) Hauptstraße 241, Eingang C, 3. OG, 44649 Herne Frau Bärbel Schulte, Zimmer 380 Telefon: 02323 16-3519 E-Mail: baerbel.schulte@herne.de Frau Kerstin Vogel, Zimmer 381 Telefon: 02323 16-3592 E-Mail: kerstin.vogel@herne.de www.lwl.org.de 5. Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung Seit dem 1. Januar 2013 ersetzt ein geräteunabhängiger Rundfunkbeitrag die bisherige geräteabhängige Rundfunkgebühr. Das bedeutet, dass für jede Wohnung, unabhängig davon, ob Radios, Fernseher oder Computer vorhanden sind, der Rundfunkbeitrag zu zahlen ist. Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 20. Juli 2021 entschieden, dass die Höhe des Rundfunkbeitrags auf 18,36 Euro pro Monat angepasst wird. © Ingo Bartussek - Fotolia

20 IV. Finanzielle Unterstützung IV. Finanzielle Unterstützung Kraftfahrzeuges von der Kfz-Steuer befreit. Zusätzlich haben sie Anspruch auf Freifahrt im öffentlichen Personennahverkehr. Erheblich Gehbehinderte (Merkzeichen G im Schwerbehindertenausweis) und Gehörlose (Merkzeichen Gl im Schwerbehindertenausweis) können zwischen der Freifahrt im öffentlichen Personennahverkehr und einer um 50 Prozent ermäßigten Kfz-Steuer wählen. Für die Steuerermäßigung stellt die Stadt Gelsenkirchen, Referat Soziales 50/6 das Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis ohne Wertmarke aus, das zusammen mit dem Fahrzeugschein dem Finanzamt vorgelegt werden muss. Die Steuerbefreiung oder -ermäßigung ist mit Benutzungsbeschränkungen verbunden. Das Auto darf nur dann von anderen gefahren werden, wenn diese den behinderten Menschen fahren oder für seine Haushaltsführung unterwegs sind. Die Steuerbefreiung und die Steuerermäßigung stehen den behinderten Menschen nur für ein Fahrzeug und nur auf schriftlichen Antrag zu. Auskunft darüber gibt das für die Stadt Herne zuständige Hauptzollamt Dortmund. Hinweise auf Steuererleichterungen für schwerbehinderte Personen erhält man auf der Homepage des Zolls oder am Servicetelefon. Hauptzollamt Dortmund Semerteichstraße 47 – 49, 44149 Dortmund Telefon: 0231 9571-0, Telefax: 0231 9571-1999 www.zoll.de Auskunft Kraftfahrzeugsteuer Montag – Freitag: 08:00 – 17:00 Uhr Telefon: 0351 44834-550 E-Mail: info.kraftst@zoll.de 8. Steuerliche Erleichterungen bei der Einkommensteuer (Lohnsteuer) Das ServiceCenter Nordrhein-Westfalen steht Ihnen für behinderungsbedingte Steuervergünstigungen und weitere Fragen von Montag bis Freitag zwischen 08:00 Uhr und 18:00 Uhr per E-Mail nrwdirekt@nrw.de und telefonisch unter der Servicenummer 0211 837-1001 zur Verfügung. 6. Telefon-Sozialtarif der Telekom Den Sozialtarif erhalten Privatkundinnen und Privatkunden mit einem Festnetz-Anschluss oder in ihrem Haushalt lebende Angehörige, wenn diese • durch den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (früher GEZ) von der Rundfunkbeitragspflicht befreit sind bzw. eine Ermäßigung auf den Rundfunkbeitrag erhalten oder • Ausbildungsförderung aufgrund des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) erhalten oder • blind, gehörlos oder sprachbehindert mit einem Grad der Behinderung gemäß deutschem Schwerbehindertenrecht von mindestens 90 Prozent sind. Nähere Informationen über die Höhe der freiwilligen sozialen Vergünstigung, die Anschlussarten, für die der Sozialtarif gilt, und Antragsformulare gibt es bei der Telekom oder auf der Homepage der Telekom. Kontakt: Telefon: 0800 3301000 (Kundenservice) Telefon: 0800 3303000 (Beratung und Bestellung) www.telekom.de Kundenkontaktstelle: Telekom-Shop Herne Bahnhofstraße 66, 44623 Herne Telefon: 02323 54915 Telekom-Shop Herne Hauptstraße 257, 44649 Herne Telefon: 08003301000 Informationen auch auf der Internetseite der Stadt Herne: https://www.herne.de/Stadt-und-Leben/ Menschen-mit-Behinderung/Finanzielle-Unterstuetzung/ 7. Kraftfahrzeugsteuer Blinde (Merkzeichen Bl im Schwerbehindertenausweis), Hilflose (Merkzeichen H im Schwerbehindertenausweis) und außergewöhnlich Gehbehinderte (Merkzeichen aG im Schwerbehindertenausweis) sind als Halter eines

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