Ratgeber für Menschen mit Behinderung in Herne

Ratgeber für Menschen mit Behinderung Ausgabe 2025

1 Grußwort des Oberbürgermeisters Grußwort des Oberbürgermeisters Liebe Leserinnen und liebe Leser, es freut mich sehr, dass Sie die Neuauflage unseres Ratgebers für Menschen mit Behinderung in den Händen halten. Menschen mit Behinderungen stehen oft vor besonderen Herausforderungen – sei es im Alltag, im Berufsleben oder im Umgang mit Institutionen. Dieser Ratgeber soll Ihnen daher als wertvolle Orientierung und Unterstützung dienen, um Ihre Rechte und Möglichkeiten besser zu verstehen und zu nutzen. Wir leben in einer Zeit, in der Inklusion und Gleichberechtigung immer mehr an Bedeutung gewinnen. Das ist gut und wichtig. Dennoch gibt es weiterhin viele Hürden, die es zu überwinden gilt. Deshalb ist es unser gemeinsames Ziel, eine Gesellschaft zu schaffen, in der jeder Mensch – unabhängig von seinen Fähigkeiten – die gleichen Chancen und Rechte hat. Dabei ist es wichtig, dass wir uns gegenseitig unterstützen, informieren und respektieren. Es ist uns ein Anliegen, als Stadt im Herzen des Ruhrgebiets die Vielfalt unserer Metropolregion nicht nur zu zeigen, sondern auch im Alltäglichen zu leben. Mit den Informationen in diesem Ratgeber geben wir Ihnen nicht nur praktische Hinweise, sondern wollen Ihnen auch Mut machen, selbstbewusst für Ihre Rechte einzutreten und aktiv an unserer Gesellschaft teilzuhaben. Was erwartet Sie in der Neuauflage? Aktuelle Informationen Wir haben die Inhalte überarbeitet und aktualisiert, um Ihnen die neusten Entwicklungen in den Bereichen Recht, Bildung, Arbeit und soziale Teilhabe näherzubringen. Sie finden Informationen zu neuen Gesetzen, Fördermöglichkeiten und Unterstützungsangeboten. Praktische Tipps Der Ratgeber bietet Ihnen praktische Ratschläge für den Alltag. Ob es um die Beantragung von Leistungen, die Suche nach barrierefreien Wohnmöglichkeiten oder die Integration in den Arbeitsmarkt geht. Ressourcen und Kontakte Wir haben eine umfassende Liste von Organisationen, Selbsthilfegruppen und Beratungsstellen zusammengestellt, die Ihnen bei Fragen und Anliegen zur Seite stehen können. Diese Kontakte sind wertvolle Anlaufstellen für Unterstützung und Austausch. Barrierefreiheit Wir legen großen Wert darauf, dass der Ratgeber selbst barrierefrei gestaltet ist. Die Informationen sind klar strukturiert und leicht verständlich, um allen Leserinnen und Lesern den Zugang zu erleichtern. Ich lade Sie herzlich ein, die Broschüre zu lesen – digital oder in gedruckter Form – und sich einzubringen. Auf Anregungen, Rückmeldungen und Fragen freuen sich die Mitarbeitenden aus unserem Inklusionsbüro. Ein besonderes Dankeschön richtet sich an die Kolleginnen und Kollegen aus den verschiedenen Fachabteilungen, die diese Broschüre mit viel Mühe und dem Blick für das Detail gestaltet haben. Ich wünsche Ihnen viel Freude beim Lesen und Entdecken der neuen Inhalte. Ihr Dr. Frank Dudda

Professionelle Pflege und Betreuung Wenn es in den eigenen vier Wänden nicht mehr geht, brauchen Sie einen Ansprechpartner, der Ihnen beides bieten kann: professionelle pflegerische und therapeutische Behandlung sowie persönliche Betreuung. Der ASB Regionalverband Herne-Gelsenkirchen e. V. und die angegliederten Gesellschaften betreiben stationäre Pflegeeinrichtungen im gesamten Ruhrgebiet – fünf Häuser allein in Herne und Wanne-Eickel. Neben modernen Einrichtungen der klassischen stationären Altenpflege sowie einem Kurzzeitpflegezentrum finden Sie in unseren Begegnungs- und Pflegezentren auch Sonderpflegebereiche für junge Pflegebedürftige oder demenziell erkrankte Menschen. www.asb-herne-gelsenkirchen.de Pflegehelden gesucht! Faire Jobs in der Pflege mit verlässlichen Dienstplänen, Aufstiegsmöglichkeiten und vielen zusätzlichen Arbeitgeberleistungen? Gibt‘s beim ASB. onlinebewerbung@asb-mail.de

3 Inhaltsverzeichnis Grußwort des Oberbürgermeisters 1 I. Definition Behinderung 6 II. Hilfen von Anfang an 7 1. F rüherkennungsuntersuchungen und Vorsorgeuntersuchungen 7 2. Frühförderung 9 3. Heilpädagogische Fachberatung 10 4. S chulische Förderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder 10 III. Berufliche Eingliederung 12 1. wewole WERKEN gGmbH 12 2. Persönliche Hilfe/Fachstelle für Menschen mit Behinderungen im Beruf 12 3. Kündigungsschutz 13 4. T agesstrukturierende Angebote (TSA) – Diakonische Stiftung Wittekindshof 13 5. Arbeiten mit einer Behinderung – das geht gut! 13 6. I ntegrationsfachdienst (IFD) für Bochum und Herne 14 7. I ntegrationsfachdienst Bochum – Herne 14 IV. Finanzielle Unterstützung 15 1. G rundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII) 15 2. Wohngeld 15 3. Leistungen für blinde Menschen 15 4. Leistungen für Gehörlose 17 5. Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung 17 6. Telefon-Sozialtarif der Telekom 18 7. Kraftfahrzeugsteuer 18 8. S teuerliche Erleichterungen bei der Einkommensteuer (Lohnsteuer) 19 9. E ingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen 19 V. Mobilität 21 1. Mobilität durch das Nahverkehrsangebot 21 2. Parkerleichterungen 21 3. Erleichterungen im öffentlichen Personennahverkehr 22 4. F ahrdienst der Stadt Herne für Menschen mit Behinderungen 22 VI. Wohnen 23 1. Wohnberechtigungsschein (WBS) 23 2. Was macht der LWL? 24 3. Angebote des Ambulant Betreuten Wohnens 27 4. Angebote für besondere Wohnformen 31 5. Aufsichtsbehörde für Betreuungseinrichtungen 35 VII. Pflege 37 1. Pflegeversicherung/Pflegegeld 37 2. Leistungen für Pflegehilfsmittel und technische Hilfen 39 3. Ambulante Pflegedienste 39 4. Essen auf Rädern 39 5. Angebote für demenziell erkrankte Menschen 39 6. Ambulanter Pflegedienst 39 Inhaltsverzeichnis Flipping-Book Ihre Broschüre als Flipping-Book: • leicht zu blättern • übersichtlich • auch mobil! Ratgeber für Menschen mit Behinderung Ausgabe 2025

Herne und Wanne-Eickel e.V. DRK Kreisverband Sicher und zufrieden – Hauswirtschaftliche Hilfe Betreutes Wohnen Stationäre Pege Tagespege Häusliche Pege Seniorenberatung Reha- und Präventionsangebote Kurzzeitpege Seniorenerholung Gesundheitliche Selbsthilfe Essen auf Rädern Mittagstisch Harkortstraße 29 · 44652 Herne Telefon (0 23 25) 969-0 info@drk-herne.de www.drk-herne.de Hausgemeinschaften für Demenzkranke Hauswirtschaftliche Hilfe Seniorenbegegnungen Tagespege Kurzzeitpege Essen auf Rädern Hausnotruf Hausnotruf Stationäre Pege Häusliche Pege Mittagstisch Pegehilfsmittelverleih Wir bieten Ihnen Hilfe! Hauswirtschaftliche Hilfe Stationäre Pege Betreutes Wohnen Hausnotruf

5 Inhaltsverzeichnis 7. F amilienunterstützender Dienst (FuD) der Lebenshilfe Herne/Wanne-Eickel e. V. für Menschen mit geistiger Behinderung 50 8. F amilienunterstützender Dienst (FuD) – Diakonische Stiftung Wittekindshof 50 9. S ozialverband VdK Nordrhein-Westfalen e. V. 51 10. Sozialverband Deutschland (SoVD) 51 11. Beratung durch die Beratungsstelle für Erwachsene 52 12. Hilfe in besonderen Wohnformen für wohnungslose und/oder chronisch abhängigkeitskranke Menschen 52 13. Lotse/Lotsin für Menschen mit Behinderungen 54 14. w ewole FORUM: Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung 54 15. Neuer EUTB‑Standort in Herne im Citycenter 54 XII. Inklusion 55 1. „Inklusionsplan Herne“ 55 2. Notfall-Telefonnummern 56 Inserentenverzeichnis U3 Impressum U3 Inhaltsverzeichnis VIII. Psychiatrische und psychosoziale Hilfen 40 1. S ozialpsychiatrischer Dienst der Stadt Herne 40 2. Psychiatrie- und Suchtkoordination 40 3. Nachbarn e. V. 41 4. Caritasverband Herne e. V. 41 IX. Gemeinsames Handeln (Interessenvertretungen) 42 1. B eirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen 42 2. buez Selbsthilfe-Netzwerk Herne 43 3. Selbsthilfebeirat 43 X. Sport und Freizeit 44 1. Dabei sein ist (fast) alles 44 2. Freizeiteinrichtungen 45 XI. Beratung und Angebote in besonderen Fällen 48 1. B eratung und Information durch den Fachbereich Gesundheit 48 2. Beratung für gehörlose Menschen 48 3. Wohnberatung für ältere Menschen und Menschen mit Beeinträchtigungen 49 4. WEISSER RING e. V. 49 5. Benutzung von Behindertentoiletten 49 6. B eratung für Menschen mit Sinnesbehinderungen 50 © Rawpixel.com - stock.adobe.com U = Umschlagseite

6 I. Definition Behinderung I. Definition Behinderung Der Begriff „Behinderung“ bezieht sich auf eine Einschränkung oder Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder seelischen Funktion eines Menschen. Diese Einschränkungen können in verschiedenen Formen auftreten, wie zum Beispiel: 1. Körperliche Behinderung: Beeinträchtigungen, die die Mobilität oder die körperliche Funktion betreffen, wie zum Beispiel Lähmungen, Amputationen oder chronische Erkrankungen. 2. Geistige Behinderung: Einschränkungen in der kognitiven Entwicklung oder im Lernen, die das Verständnis, die Kommunikation oder die Problemlösungsfähigkeiten betreffen. 3. Seelische Behinderung: Psychische Erkrankungen oder Störungen, die das emotionale Wohlbefinden und die soziale Interaktion beeinflussen können. 4. Sinnesbeeinträchtigungen: Einschränkung der Wahrnehmungsfähigkeit eines Sinnesorgans (Auge, Ohr usw.) Behinderung kann sowohl angeboren als auch erworben sein und hat oft Auswirkungen auf die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Es ist wichtig zu betonen, dass Behinderung nicht nur die Person selbst betrifft, sondern auch die Umwelt und die Gesellschaft, in der sie lebt. Eine inklusive Gesellschaft strebt danach, Barrieren abzubauen und Menschen mit Behinderungen die gleichen Chancen und Mögllichkeiten wie allen anderen zu bieten. Eine Behinderung wird oft als eine Einschränkung oder Beeinträchtigung in der körperlichen, geistigen oder seelischen Funktionsfähigkeit definiert. Sie kann die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beeinflussen und kann sowohl vorübergehend als auch dauerhaft sein. Es ist wichtig zu beachten, dass Behinderung nicht nur die individuellen Fähigkeiten betrifft, sondern auch die Barrieren, die in der Umelt bestehen, die Menschen mit Behinderungen daran hindern, gleichberechtigt am Leben teilzunehmen. Informationen oder spezifische Aspekte zu diesem Thema versuchen wir mit dieser Broschüre zu vermitteln. In Deutschland gibt es mehrere gesetzliche Grundlagen, die sich mit dem Thema Behinderung befassen. Die wichtigsten sind: 1. Grundgesetz (GG): Artikel 3 des Grundgesetzes garantiert die Gleichheit vor dem Gesetz und verbietet Diskriminierung aufgrund von Behinderung. 2. Behindertengleichstellungsgesetz (BGG): Dieses Gesetz zielt darauf ab, die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in der Gesellschaft zu fördern und Diskriminierung zu verhindern. 3. Sozialgesetzbuch (SGB): Insbesondere das SGB IX regelt die Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Es legt fest, welche Ansprüche und Leistungen Betroffene erhalten können. 4. Bundesteilhabegesetz (BTHG): Dieses Gesetz hat das Ziel, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben zu verbessern und die Leistungen der Eingliederungshilfe zu reformieren. Diese Gesetze bilden die Grundlage für den Schutz und die Unterstützung von Menschen mit Behinderungen in Deutschland. Schwerbehinderte Menschen sind diejenigen, bei denen ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 festgestellt ist und die im Bundesgebiet leben oder arbeiten. Die Feststellung einer Behinderung und des auf ihr beruhenden Grades der Behinderung (GdB) obliegt den Kreisen und kreisfreien Städten. Dies richtet sich nach dem Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt des Antragstellers. Für die Stadt Herne ist die zuständige Stelle: Stadt Gelsenkirchen Referat Soziales 50/6 Vattmannstraße 2 – 8, 45879 Gelsenkirchen Telefon: 0209 169-0 Die Festlegung eines Grades der Behinderung (GdB) erfolgt in Zehnergraden von 20 bis 100. Bei einem GdB von mindestens 50 wird ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt; er dient als Nachweis gegenüber Behörden, Sozialleistungsträgern, Arbeitgebern usw. Wenn sich der Gesundheitszustand verschlechtert, kann jederzeit ein Änderungsantrag gestellt werden. Das Feststellungsverfahren ist kostenlos. © M.Dörr & M.Frommherz - stock.adobe.com

7 II. Hilfen von Anfang an II. Hilfen von Anfang an 1. Früherkennungsuntersuchungen und Vorsorgeuntersuchungen In der modernen Medizin spielt die Frühdiagnose eine wichtige Rolle. Bei den kostenlosen Früherkennungsuntersuchungen geht es darum, festzustellen, wie sich Ihr Kind insgesamt entwickelt. Sollten Auffälligkeiten zu erkennen sein, bieten die Vorsorgeuntersuchungen die Chance, dass ein Kind frühzeitig unterstützt und gefördert werden kann. Die zehn Früherkennungsuntersuchungen sind für alle Kinder wichtig, auch wenn bei dem Kind bereits eine chronische Krankheit oder Behinderung vorliegt. Das Kinderbildungsgesetz NRW sieht vor, dass alle Kinder, die in den Kindergarten aufgenommen werden, ärztlich zu untersuchen sind. Darüber hinaus werden regelmäßige Kindervorsorgeuntersuchungen (U1 – U9 und J1) vom Säuglings- bis zum Jugendalter (bei Kinder- und/oder Hausärzten) angeboten. Die Einhaltung der Vorsorgeuntersuchungen ist sehr wichtig, um eine optimale Gesundheitsentwicklung jedes einzelnen Kindes zu gewährleisten. Bei Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfes und/oder einer anerkannten Behinderung können Kinder in eine integrative Kindertageseinrichtung aufgenommen werden. Familien Unterstützender Dienst In unserer Arbeit mit Familien, die auch Kinder mit Behinderungen haben, verweisen wir öfter an die Beratungsstelle der Diakonie Ruhr, die sich zum Schwerpunkt gesetzt hat, Familien aus Bochum und Herne in Fragen rund um das Thema „Behinderung“ zu informieren und zu beraten. Familien Unterstützender Dienst Tor 5 Alleestraße 144, 44793 Bochum Telefon: 0234 91464131 Mobil: 0160 96649351 E-Mail: fud@diakonie-ruhr.de www.diakonie-ruhr.de/familienassistenz Inklusive Tageseinrichtungen für Kinder Inklusive Tageseinrichtungen für Kinder sind durch ihre Rahmenbedingungen auf die besonderen Bedürfnisse der Kinder mit Behinderungen ausgerichtet. Die Selbstverständlichkeit des Zusammenlebens in einer für Kinder überschaubaren Gruppe kommt allen Kindern mit und ohne Behinderung zugute. In Herne gibt es sieben integrative Tageseinrichtungen für Kinder. Diakonische Stiftung Wittekindshof Kindertagesstätte Wittekindshofer Wichtel Wörthstraße 11 – 13, 44629 Herne Telefon: 02323 1476910, Telefax: 02323 1476929 E-Mail: kerstin.guth@wittekindshof.de Auskunft erteilt Frau Kerstin Guth Träger: Lebenshilfe KIDS gGmbH Bahnhofstraße 1 – 3, 44623 Herne Telefon: 02323 5683710 E-Mail: kids@lebenshilfe-herne.de www.lebenshilfe-herne.de Däumling (Inklusive Tageseinrichtung für Kinder, anerkannter Bewegungskindergarten mit dem Pluspunkt Ernährung und Familienzentrum NRW der Lebenshilfe KIDS gGmbH) Dahlhauser Straße 65 a, 44651 Herne Telefon: 02323 5683750 Auskunft erteilt Frau Jennifer Lindner © Halfpoint - stock.adobe.com

8 II. Hilfen von Anfang an II. Hilfen von Anfang an © andreaobzerova - stock.adobe.com © Africa Studio - stock.adobe.com Bahnhofstr. 1-3, Nebeneingang · 44623 Herne Telefon 0 23 23/51512 Telefax 0 23 23/5 16 14 info@heilpaedagogische-praxis-herne.de www.heilpaedagogische-praxis-herne.de HEILPÄDAGOGISCHE PRAXIS HERNE Herne / Wanne-Eickel Damit alle dazugehören! Von Anfang an und ein Leben lang www.lebenshilfe-herne.de Bild: Maurer/ Lebenshilfe Ziel der Lebenshilfe Herne/Wanne Eickel ist ein gleichberechtigtes Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung. Dafür gibt es verschiedene Dienste und Einrichtungen, u.a. • sechs inklusive Kindertageseinrichtungen • vier Wohnstätten • Wohngemeinschaften • Ambulant Betreutes Wohnen • Familienunterstützende Dienste • Beratungsangebote • Reha-Sport • Freizeitangebote Wir freuen uns auf Sie!

9 II. Hilfen von Anfang an gesetzlichen Bestimmungen über den Landschaftsverband Westfalen-Lippe finanziert. Den Eltern entstehen keine Kosten. Für die Frühförderung muss ein Antrag gestellt werden. Wir beraten Sie gerne! Interdisziplinäre Frühförderung der Lebenshilfe KIDS gGmbH Bahnhofstraße 1 – 3, 44623 Herne Telefon: 02323 5683720 E-Mail: fruehfoerderung@lebenshilfe-herne.de Auskunft erteilt Frau Sonja Maaß Im Rahmen der Interdisziplinären Frühförderung und solitären Frühförderung bietet die Heilpädagogische Praxis Herne eine pädagogische und medizinisch-therapeutische Diagnostik und heilpädagogische Förderung sowie Ergo- und Logopädie, als Einzel- und Kleingruppenförderung, ambulant in den Räumen der Praxis und mobil in den Kindertageseinrichtungen. Unter Einbezug der Erziehungsberechtigten und ggf. der Erzieher*innen der Kindertageseinrichtungen werden individuelle Förderpläne erstellt, die sich an den Stärken und Bedarfen des einzelnen Kindes ausrichten. Eine spezifische Förderung für Kinder mit einer Autismus-Spektrum-Störung gehört auch zum Angebot. Die Finanzierung erfolgt über den Landschaftsverband Westfalen-Lippe, ist also für die Eltern kostenfrei. Heilpädagogische Praxis Herne Ansprechpartnerin: Frau Anja Große-Rövekamp, Dipl.-Heilpädagogin Bahnhofstraße 1 – 3, 44623 Herne Telefon: 02323 51512, Telefax: 02323 51614 E-Mail: info@heilpaedagogische-praxis-herne.de Löwenzahn (Inklusive Tageseinrichtung für Kinder und Familienzentrum NRW der Lebenshilfe KIDS gGmbH) Grabenstraße 1, 44625 Herne Telefon: 02323 5683770 Auskunft erteilt Frau Karin Hesse Phantasia (Inklusive Tageseinrichtung für Kinder und Familienzentrum NRW der Lebenshilfe KIDS gGmbH) Juri-Gerus-Weg 11, 44623 Herne Telefon: 02323 5683780 Auskunft erteilt Frau Heike Müller Regenbogenland (Inklusive Tageseinrichtung für Kinder und Familienzentrum NRW der Lebenshilfe KIDS gGmbH) Fr.-Brockhoff-Straße 23, 44653 Herne Telefon: 02323 5683760 Auskunft erteilt Frau Nadine Heinrich Wilde Wiese (Inklusive Tageseinrichtung für Kinder, anerkannter Bewegungskindergarten mit dem Pluspunkt Ernährung und Familienzentrum NRW der Lebenshilfe KIDS gGmbH) Jürgen-von-Manger-Straße 6 – 10, 44627 Herne Telefon: 02323 5683790 Auskunft erteilt Frau Ines Falkenberg Europagarten (Inklusive Tageseinrichtung für Kinder der Lebenshilfe KIDS gGmbH) Bahnhofstraße 1 – 3, 44623 Herne Telefon: 02323 5683740 Auskunft erteilt Frau Stefanie Merker 2. Frühförderung Frühförderung ist ein Angebot für Familien, deren Kinder sich verzögert entwickeln, zu früh geboren sind, eine Behinderung haben oder Auffälligkeiten in der Entwicklung zeigen. Die heilpädagogische Förderung beinhaltet die heilpädagogische spielerische Förderung des Kindes und regelmäßige Gespräche mit den Eltern über die Entwicklung ihres Kindes. Neben heilpädagogischer Frühförderung bietet die Frühförderung Herne auch interdisziplinäre Frühförderung als Komplexleistung an. Das bedeutet, dass Pädagogik und Therapien aus einer Hand angeboten werden. Die Frühförderung betreut Kinder von Geburt bis zum Vorschulalter. Das Angebot der Frühförderstelle richtet sich an Familien im Stadtgebiet Herne und wird aufgrund der © Birute - stock.adobe.com

10 II. Hilfen von Anfang an II. Hilfen von Anfang an die Familie sein. Die Diakonische Stiftung Wittekindshof unterstützt betroffene Familien im Rahmen der Sozialpädagogischen Familienhilfe durch Beratung und ambulante Hilfen. Dies ist ein Angebot im Rahmen der Hilfen zur Erziehung, das über das jeweilige Jugendamt beantragt, begleitet und finanziert wird. Das Team der Sozialpädagogischen Familienhilfe berät und begleitet die Familien oder die Alleinerziehenden individuell: • durch die pädagogische Förderung der Kinder • im Rahmen der Hilfe zur Erziehung • bei der Klärung der Familienbeziehungen • durch konkrete Hilfen im Alltag • durch die Zusammenarbeit mit Kindergärten, Schulen und Fachdiensten • bei der Erreichung der Hilfeplanziele Diakonische Stiftung Wittekindshof – Sozialpädagogische Familienhilfe (SpFh) Bahnhofstraße 13, 44623 Herne Ansprechpartner: Herr Sven Nauermann Telefon: 02323 9888872, Mobil: 0151 68962696 E-Mail: sven.nauermann@wittekindshof.de E-Mail: spfh-herne@wittekindshof.de www.wittekindshof.de 4. S chulische Förderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder Schulpflichtige, die wegen körperlicher, seelischer oder geistiger Behinderung oder wegen erheblicher Beeinträchtigung des Lernvermögens im Unterricht einer Grundschule oder einer weiterführenden allgemeinen Schule nicht hinreichend gefördert werden können, werden ihrem individuellen Förderbedarf entsprechend sonderpädagogisch gefördert. Sie erfüllen die Schulpflicht durch den Besuch einer allgemeinen Schule oder durch den Besuch einer Förderschule (§ 37 Schulgesetz NRW – SchulG – vom 15.02.05, SGV NRW 223). Sämtliche Förderschulen stehen den Eltern auch schon vor Beginn der Schulpflicht ihrer Kinder im Rahmen der Früherziehung mit fachlichem Rat zur Verfügung. Eine Behinderung kann, muss aber nicht unbedingt den Besuch einer Förderschule auslösen. Die Feststellung, ob und ggf. welche Förderschule ein Kind besuchen muss, trifft das Schulamt, in dessen Zuständigkeitsbereich ein Kind schulpflichtig ist. An diesem Verfahren sind neben den Erziehungsberechtigten sonderpädagogische Lehrkräfte, Lehrkräfte der allgemeinen Schulen und der Fachbereich Gesundheit beteiligt. 3. Heilpädagogische Fachberatung Die Heilpädagogische Fachberatung initiiert und unterstützt die gemeinsame Erziehung von Kindern mit und ohne Behinderung in evangelischen und städtischen Tageseinrichtungen für Kinder im Stadtgebiet Herne. Das Angebot richtet sich an: • Eltern, die sich für ihr behindertes oder von Behinderung bedrohtes Kind eine gemeinsame Erziehung in einer Tageseinrichtung für Kinder wünschen; • Eltern, deren Kind eine Tageseinrichtung für Kinder besucht und die bei ihm eine nicht altersgemäße Entwicklung beobachten. Integration von behinderten und von Behinderung bedrohten Kindern Fachberatung Tageseinrichtungen für Kinder Evangelischer Kirchenkreis Herne Ansprechpartnerin: Frau Anna Schröder Overwegstraße 31, 44625 Herne Telefon: 02323 9868-68 E-Mail: anna.schroeder@ekvw.de Das Angebot umfasst: • Beratung und Hilfe bei der Aufnahme von behinderten und von Behinderung bedrohten Kindern in Tageseinrichtungen für Kinder, • Beratung und Unterstützung von Eltern bei der Suche nach geeigneten Einrichtungen, • Vermittlung von Hilfen, • Kooperation mit Einrichtungen der Lebenshilfe und Frühförderung. Sozialpädagogische Familienhilfe (SpFh) – Diakonische Stiftung Wittekindshof Insbesondere Kinder und Jugendliche mit einer Entwicklungsverzögerung, herausforderndem Verhalten oder einer Behinderung können eine besondere Aufgabe für © Monkey Business - stock.adobe.com

11 II. Hilfen von Anfang an Schule für Kranke an der LWL-Tagesklinik für Kinder- und Jugendpsychatrie Ludwigstraße 14, 44649 Herne Telefon: 02325 989435 LWL-Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „Hören und Kommunikation“ Glückauf-Schule Marler Straße 41, 45894 Gelsenkirchen Telefon: 0209 9305-261, Telefax: 0209 9305-266 E-Mail: glueckauf-schule@lwl.org www.lwl-glueckauf-schule-gelsenkirchen.de LWL-Förderschule mit dem Schwerpunkt „Körperliche und motorische Entwicklung“ Löchterschule Lasthausstraße 8, 45894 Gelsenkirchen Telefon: 0209 9305-112, Telefax: 0209 9305-133 E-Mail: loechterschule@lwl.org www.lwl-loechterschule-gelsenkirchen.de LWL-Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „Sehen“ Focus-Schule Lasthausstraße 10, 45894 Gelsenkirchen Telefon: 0209 9305-241 E-Mail: focus-schule@lwl.org www.lwl-focus-schule-gelsenkirchen.de LWL-Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „Sprache“ Hasselbrink-Schule Hauptstraße 153, 44892 Bochum Telefon: 0234 9217-250, Telefax: 0234 9217255 E-Mail: hasselbrink-schule@lwl.org www.lwl-hasselbrink-schule-bochum.de Förderschulen Städtische Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ Robert-Brauner-Schule Bergstraße 93 b, 44625 Herne Telefon: 02323 943327, Telefax: 02323 943329 E-Mail: sekretariat@fo-rbs.schulen-herne.de www.robert-brauner-schule.de Städtische Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ Förderschule Forellstraße Forellstraße 101 – 113, 44629 Herne Telefon: 02323 169250 E-Mail: verwaltung@fo-for.schulen-herne.de www.fs-forellstrasse.de Städtische Förderschule im Verbund – Förderschwerpunkte Sprache/Lernen (Primarstufe) und Lernen (Sekundarstufe I) Erich-Kästner-Schule Förderschwerpunkte Sprache/Lernen (Primarstufe) Eberhard-Wildermuth-Straße 43, 44628 Herne Telefon: 02323 8606, Telefax: 02323 981217 E-Mail: eks.herne@t-online.de www.erich-kaestner-schule-herne.de Erich-Kästner-Schule Förderschwerpunkt Lernen (Sekundarstufe I) Grüner Weg 14, 44627 Herne Telefon: 02323 931246, Telefax: 02323 931247 E-Mail: eks.herne@t-online.de www.erich-kaestner-schule-herne.de Städtische Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „Emotionale und soziale Entwicklung“ und Klinikschule Schule an der Dorneburg Königstraße 72, 44651 Herne Telefon: 02323 16-2204, Telefax: 02323 16-4353 E-Mail: sldorneburg@gmx.de www.dorneburg.de © Thomas Reimer - Fotolia

12 III. Berufliche Eingliederung III. Berufliche Eingliederung 1. wewole WERKEN gGmbH Die wewole WERKEN gGmbH bietet Menschen mit geistigen, körperlichen oder psychischen Behinderungen Arbeitsplätze in vielfältigen Handwerks- und Dienstleistungsbereichen sowie berufliche Bildung an. Darüber hinaus fördert sie Menschen mit Behinderungen auch in der Weiterentwicklung ihrer persönlichen Fähigkeiten, in lebenspraktischen Dingen sowie der Teilnahme am sozialen Miteinander. Die wewole WERKEN gGmbH schafft damit die Voraussetzungen einer Rehabilitation in Wohnortnähe. Anhand eines breiten Angebotes verschiedener Arbeitsbereiche ist es das Ziel, die Ressourcen der Werkstattbeschäftigten zu erkennen und zu fördern, damit diese durch Teilhabe am Arbeitsleben die Integration und eine größtmögliche Selbstständigkeit erreichen. Interessenten sollten das 18. Lebensjahr vollendet haben und im Einzugsbereich Herne oder Castrop-Rauxel leben. Ausführliche Informationen erhalten Sie auf unserer Internetseite www.wewole.de Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an die wewole STIFTUNG Langforthstraße 24, 44628 Herne Telefon: 02323 934-0, Telefax: 02323 934-177 E-Mail: info@wewole.de 2. P ersönliche Hilfe/Fachstelle für Menschen mit Behinderungen im Beruf Die Fachstelle für Menschen mit Behinderungen im Beruf ist der örtliche Ansprechpartner für: • Arbeitgeber, die schwerbehinderte Menschen und Gleichgestellte beschäftigen, • erwerbstätige schwerbehinderte Menschen, denen durch die zuständige Stelle ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 zuerkannt wurde, • erwerbstätige Gleichgestellte mit einem GdB von 30 oder 40, die durch Bescheid der Agentur für Arbeit einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind, • Betriebs-/Mitarbeitervertretungen. Die Fachstelle für Menschen mit Behinderungen im Beruf bietet folgende Leistungen, sofern kein vorrangiger Reha-Träger (z. B. Renten- oder Unfallversicherung, Bundesagentur für Arbeit) zuständig ist: • Beratung und Information zu Fragen im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen von bzw. mit Schwerbehinderten/Gleichgestellten • Begleitende Hilfen im Arbeitsleben (Zuschüsse) an schwerbehinderte Menschen für technische Arbeitshilfen • für technische Arbeitshilfen • zum Erreichen des Arbeitsplatzes • zur Beschaffung und Erhaltung einer behindertengerechten Wohnung in bestimmten Fällen • Begleitende Hilfen im Arbeitsleben (Zuschüsse) an Arbeitgeber – für technische Arbeitshilfen – zur behindertengerechten Gestaltung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen – bei Fragen rund um den Schwerbehindertenausweis – Ausstellung von Fahrgutscheinen für die Inanspruchnahme von Fahrdiensten (zum Beispiel Taxiunternehmen) – Begleitung von betrieblichen Eingliederungs-, Präventions- und Kündigungsverfahren – Pädagogische Beratung als Hilfe zur Selbsthilfe © altoimages/Stocksy - stock.adobe.com © altoimages/Stocksy - stock.adobe.com

13 III. Berufliche Eingliederung Diakonische Stiftung Wittekindshof – Tagesstrukturierende Angebote (TSA) Heinrichstraße 8, 44623 Herne Telefon: 02323 9192648, Telefax: 02323 9192682 E-Mail: sozialdienst-rhein-ruhr@wittekindshof.de www.wittekindshof.de 5. A rbeiten mit einer Behinderung – das geht gut! Durch Inklusion sollen gesellschaftliche Strukturen so verändert und gestaltet werden, dass sie allen Menschen mit ihren unterschiedlichen Fähigkeiten gerecht werden. Sie bedeutet: Alle Menschen können dabei sein. Alle Menschen können selbst entscheiden. Die Agentur für Arbeit unterstützt mit einer Vielzahl von Dienstleistungen und Programmen die Inklusion und so auch die Teilhabe am Arbeitsleben. Die Lebensqualität verbessert sich. Angefangen von der Berufsorientierung für Jugendliche über die Beratung von Unternehmen bis hin zu passgenauen finanziellen Hilfen für Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen: Wer Hilfe braucht, soll sie kriegen. In Herne stellt die Agentur für Arbeit ein spezielles Team mit Expertinnen und Experten rund um die Fragen und Möglichkeiten zur Inklusion zur Verfügung. Eine erste Kontaktaufnahme ist ganz einfach über die • Hotline: 0800 5555 00 oder per • E-Mail: herne@arbeitsagentur.de möglich. Schon in der Schule bietet sich eine professionelle Beratung durch geschulte Mitarbeiter*innen der Agentur für Arbeit an. Junge Menschen mit einer Behinderung erhalten ausführliche, individuelle Beratungen. Sie haben die Möglichkeit, Berufsvorbereitungskurse, Qualifizierungen oder auch Ausbildungen zu absolvieren. Sollte eine spezielle Arbeitsplatzausstattung vonnöten sein, wird dies besprochen und in die Wege geleitet. Darüber hinaus gibt es viele weitere, finanzielle Fördermöglichkeiten, die am besten in einem persönlichen Gespräch besprochen werden. Alter und Ausbildung spielen dabei keine Rolle. Die Agentur für Arbeit bietet viele Gelegenheiten, wo Arbeits- und Ausbildungssuchende mit Behinderung und Personalverantwortliche von Unternehmen sich begegnen und austauschen. Denn Sich-Kennenlernen ist ein wirksames Mittel gegen Vorurteile und Unsicherheiten. 3. Kündigungsschutz Eine vom Arbeitgeber beabsichtigte Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen bedarf der vorherigen Zustimmung des Inklusionsamts Arbeit (Landschaftsverband Westfalen-Lippe). Die Fachstelle für behinderte Menschen im Beruf führt das Verfahren vor Ort unter Beteiligung der arbeitsvertraglichen Parteien und der betrieblichen Personal- und Schwerbehindertenvertretung mit dem Ziel einer gütlichen Einigung durch. Über den Antrag auf Zustimmung zur Kündigung entscheidet das Inklusionsamt Arbeit des LWL. Stadt Herne – Fachbereich Soziales Abt. 41/1 – Verwaltungsangelegenheiten Fachstelle für behinderte Menschen im Beruf Wanner Einkaufszentrum (WEZ) Hauptstraße 241, Eingang B, 4. OG, 44649 Herne Frau Maren Kosfeld-Plath, Zimmer 437 Telefon: 02323 16-3592 E-Mail: maren.kosfeld-plath@herne.de Frau Miriana Palermo, Zimmer 444 Telefon: 02323 16-3634 E-Mail: miriana.palermo@herne.de 4. T agesstrukturierende Angebote (TSA) – Diakonische Stiftung Wittekindshof Die Diakonische Stiftung Wittekindshof fördert die Teilhabe von Menschen mit Behinderung oder psychischer Beeinträchtigung auch außerhalb des Berufs. Ruheständlern und Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung momentan keiner Arbeit nachgehen können, stehen eine große Auswahl an Tagesstrukturierenden Angeboten (TSA) zur Verfügung. Dazu gehören auch Angebote, die auf den (Wieder-)Einstieg in das Arbeitsleben vorbereiten. Diese können sowohl von Bewohnern einzelner Häuser als auch von Frauen und Männern aus Herne genutzt werden, die keine Wohnangebote nutzen. Es wird ein abwechslungsreicher Tagesablauf geboten und somit ein zweiter Lebensbereich ermöglicht. Auf dem Programm stehen Bastel- und Werkarbeiten, Einkaufen, Kochen und gemeinsames Essen, Ausflüge und Spaziergänge, Musik und Spiele. Bei der Auswahl der Angebote stehen die Vorlieben und Wünsche der Menschen im Vordergrund.

14 III. Berufliche Eingliederung III. Berufliche Eingliederung Weitere Auskünfte erteilt: IFD Bochum-Herne Alleestraße 144, 44793 Bochum Telefon: 0234 9146-5800, Telefax: 0234 9146-5829 E-Mail: martina.schuster@diakonie-ruhr.de 7. I ntegrationsfachdienst Bochum – Herne Beraten. Vermitteln. Begleiten. Im Mittelpunkt der Arbeit der Integrationsfachdienste (IFD) stehen Menschen mit einer psychischen, hirnorganischen und/oder neurologischen Behinderung, Menschen mit einer kognitiven Einschränkung, mit einer Behinderung im Hören oder Sehen sowie mit einer umfänglichen Körper- oder Mehrfachbehinderung. Der IFD berät und informiert diesen Personenkreis in herausfordernden Arbeitssituationen, bei Fragen zu technischen und/oder organisatorischen Anpassungsmöglichkeiten am Arbeitsplatz und vermittelt bei Bedarf entsprechend weiter. Der IFD steht allen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, die Menschen mit Schwerbehinderung beschäftigen (möchten), zur Seite. Er berät bei Neueinstellungen und bleibt auch nach Abschluss eines Arbeitsvertrages Ansprechperson. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Vorgesetzte sowie Kolleginnen und Kollegen erhalten vom IFD Informationen zu den Auswirkungen unterschiedlicher Behinderungen, zum Beispiel in Verhalten, Kommunikation, Belastbarkeit und Arbeitsfähigkeit. Auch wenn es um die Klärung möglicher finanzieller Leistungen geht, informiert und berät der IFD Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Menschen mit Behinderung. Er bespricht mit ihnen mögliche technische Anpassungsbedarfe zur Ausübung einer Tätigkeit und leistet bei der Antragstellung Unterstützung. Der Integrationsfachdienst handelt im Auftrag des LWLInklusionsamtes Arbeit und anderer Rehabilitationsträger (Agentur für Arbeit, Rentenversicherung und andere). Alleestraße 144 (Tor 5), 44793 Bochum Telefon: 0234 9146-5801 E-Mail: martina.schuster@diakonie-ruhr.de www.diakonie-ruhr.de/einrichtungen/ integrationsfachdienst-bochum-herne Die Förderung einer inklusiven Teilhabe am Arbeitsleben spielt eine große Rolle. Vieles ist möglich und sollte nicht außer Acht gelassen werden. Um nur ein paar Punkte zu nennen, hier ein paar Beispiele: • Begegnungsformate von Bewerberinnen und Bewerbern mit Behinderungen und Personalverantwortlichen • bei Bedarf intensive Betreuung durch geschulte Integrationsfachkräfte – auch nach der Einstellung • Eingliederungszuschuss (zum Ausgleichen qualifikatorischer Minderleistungen) • Erstattung der Kosten für eine Probebeschäftigung von bis zu drei Monaten • Zuschuss zur beruflichen Aus- oder Weiterbildung • Zuschuss für die behindertengerechte Ausstattung des Arbeitsplatzes 6. Integrationsfachdienst (IFD) für Bochum und Herne Der Integrationsfachdienst (IFD) für Bochum und Herne unterstützt Menschen mit Behinderung bei • Problemen am Arbeitsplatz, • dem Übergang aus einer Werkstatt für Menschen mit einer Behinderung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt, • dem Übergang von der Schule auf den allgemeinen Arbeitsmarkt – KAoA-STAR, • dem Übergang aus Einrichtungen der psychiatrischen Versorgung in den Arbeitsmarkt, • bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt nach § 33 SGB IX • Auch Arbeitgeber*innen werden vom IFD beraten, wenn es Probleme bei der Beschäftigung von schwerbehinderten Mitarbeitenden gibt. • In der Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgebende (EAA) berät der IFD – gemeinsam mit den Handwerks-, Industrie- und Handelskammern sowie der Landwirtschaftskammer – Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die Menschen mit Behinderung beschäftigen möchten. • Der IFD für Bochum und Herne wird beauftragt vom LWL-Inklusionsamt Arbeit, von der Agentur für Arbeit für Bochum und Herne, der Deutschen Rentenversicherung, den Berufsgenossenschaften und anderen Kostenträgern. Das Angebot des IFD ist für Menschen mit einer Behinderung und Arbeitgeber*innen kostenlos. Der IFD unterliegt der Schweigepflicht. Der IFD für Bochum und Herne ist ein Dienst der Diakonie Ruhr Teilhabe Arbeit Rehabilitation gGmbH. Nähere Informationen finden Sie unter: www.ifd-westfalen.de

15 IV. Finanzielle Unterstützung IV. Finanzielle Unterstützung 1. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII) Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung werden gem. Kapitel 4 des SGB XII als Teil der Sozialhilfe gewährt. Die Leistungen sichern den notwendigen Lebensunterhalt älterer oder dauerhaft voll erwerbsgeminderter Personen. Leistungsberechtigt sind Menschen, die entweder die jeweilige Altersgrenze (65. bis 67. Lebensjahr) erreicht haben, oder wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben und unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Ob eine dauerhafte Erwerbsminderung vorliegt, wird auf Veranlassung der Träger der Grundsicherung nach dem SGB II oder SGB XII von den Rentenversicherungsträgern geprüft. Diese Entscheidung ist nicht vom tatsächlichen Bezug einer Rente oder von einem bestehenden Rentenanspruch abhängig. Grundsicherung wird unter Anrechnung des eigenen Einkommens in Höhe der Differenz zum notwendigen Lebensunterhalt gezahlt, wenn und soweit kein verwertbares Vermögen vorhanden ist. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei der Stadtverwaltung Herne – Fachbereich Soziales Abt. 41/2 Hauptstraße 241, 44649 Herne Telefon: 02323 16-1650 2. Wohngeld Wohngeld wird auf Antrag gewährt, und zwar vom Ersten des Monats an, in dem der Antrag gestellt wird. Die Höhe des Wohngeldes hängt ab vom Haushaltseinkommen, von der Zahl der zum Haushalt rechnenden Haushaltsmitglieder und von der monatlichen Miete. Das Wohngeldgesetz sieht für schwerbehinderte Menschen mit einem GdB von 100 oder Pflegegrad 4 oder 5 einen Freibetrag von 1.800 Euro im Jahr vor. Häuslich pflegebedürftige schwerbehinderte Menschen i. S. d. § 14 SGB XI oder Menschen mit einem Pflegegrad von 1, 2 oder 3 mit einem GdB von unter 100 können ebenfalls einen Freibetrag von 1.800 Euro im Jahr in Anspruch nehmen. Bei Eigentumswohnungen und Eigenheimen tritt die monatliche Belastung anstelle der Miete. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Stadtverwaltung Herne – Fachbereich Soziales Abt. 41/4 – Wohngeld Rathausstraße 6 im Wanner Rathaus, 44649 Herne Telefon: 02323 16-3414 3. Leistungen für blinde Menschen Alle Leistungen werden nur auf Antrag gewährt. Zuständig sind die Landschaftsverbände (für Herne: Landschaftsverband Westfalen-Lippe). Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) Fachbereich Soziales Warendorfer Straße 26 – 28, 48145 Münster Telefon: 0251 591-0 www.lwl.org.de Die notwendigen Formulare erhalten Sie bei der: Stadt Herne – Fachbereich Soziales Abt. Verwaltungsangelegenheiten Inklusionsbüro, Altenhilfe und Schwerbehindertenangelegenheiten Wanner Einkaufszentrum (WEZ) Hauptstraße 241, Eingang B, 4. OG, 44649 Herne Frau Maren Kosfeld-Plath, Zimmer 437 Telefon: 02323 16-3592 E-Mail: maren.kosfeld-plath@herne.de Frau Miriana Palermo, Zimmer 444 Telefon: 02323 16-3634 E-Mail: miriana.palermo@herne.de © Pixel-Shot - stock.adobe.com

16 IV. Finanzielle Unterstützung IV. Finanzielle Unterstützung • Ein Mensch ist blind, wenn er auf dem besser sehenden Auge selbst mit Brille oder Kontaktlinsen nicht mehr als 2 Prozent von dem sieht, was ein Mensch mit normaler Sehkraft erkennt. (Sehrest ≤ 2 %) Blinde Menschen (Merkzeichen „Bl“) erhalten unabhängig von ihrer Einkommenssituation Blindengeld nach dem Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose (GHBG). Die Höhe des Blindengeldes bestimmt sich nach den Vorschriften über die Blindenhilfe gemäß § 72 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII). Blinde Erwachsene unter 60 Jahren erhalten seit dem 01.07.2024 in NRW ein Landesblindengeld in Höhe von monatlich 880,28 Euro, Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres von 440,90 Euro. Diese Leistung wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gewährt. Blinde Menschen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, erhalten Blindengeld in Höhe von 473 Euro. Pflegeleistungen werden ab Pflegegrad 2 teilweise auf das Blindengeld angerechnet. Das bedeutet, man erhält die Leistungen aus der Pflegeversicherung vollständig und zusätzlich ein gekürztes Blindengeld. Blindengeld bei Heimaufenthalt oder häuslicher Pflege Das Blindengeld muss gekürzt werden bei blinden Menschen, die in einer Pflegeeinrichtung leben, wenn die Unterbringungskosten ganz oder teilweise aus öffentlichen Mitteln übernommen werden. Das Blindengeld wird dann um diesen Unterstützungsbetrag gekürzt, jedoch maximal um die Hälfte. Erhalten blinde Menschen Leistungen der Pflegekasse, privaten a) Blindengeld Definitionen Blindheit/Sehbehinderung Hier die Definitionen nach deutschem Recht: • Ein Mensch ist sehbehindert, wenn er auf dem besser sehenden Auge selbst mit Brille oder Kontaktlinsen nicht mehr als 30 Prozent von dem sieht, was ein Mensch mit normaler Sehkraft erkennt. (Sehrest ≤ 30 %) • Ein Mensch ist hochgradig sehbehindert, wenn er auf dem besser sehenden Auge selbst mit Brille oder Kontaktlinsen nicht mehr als 5 Prozent von dem sieht, was ein Mensch mit normaler Sehkraft erkennt. (Sehrest ≤ 5 %) Weil‘s um mehr als Geld geht. Ganz einfach mit Online-Banking und den Apps der Sparkasse. Mehr Infos unter www.herner-sparkasse.de Bequem mit dem Smartphone bezahlen. Gemeinsam neue Wege gehen. Besuchen Sie unsere KundenCenter in Herne und Wanne-Eickel. Montag – Freitag von 08:30 – 15:00 Uhr

17 IV. Finanzielle Unterstützung beantragt ist, anhand der dort vorliegenden Unterlagen zur Hörstörung. Gehörlose Menschen erhalten eine monatliche Geldleistung von 77 Euro nach dem Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose (GHBG) zum Ausgleich der durch die Gehörlosigkeit bedingten Mehraufwendungen unabhängig von ihrer Einkommenssituation. Vorausgesetzt wird, dass die Personen keine entsprechenden Leistungen nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften erhalten. Die notwendigen Formulare erhalten Sie bei der: Stadt Herne – Fachbereich Soziales Abt. Verwaltungsangelegenheiten Inklusionsbüro, Altenhilfe und Schwerbehindertenangelegenheiten Hauptstraße 241, Eingang B, 4. OG, 44649 Herne Frau Maren Kosfeld-Plath, Zimmer 437 Telefon: 02323 16-3592 E-Mail: maren.kosfeld-plath@herne.de Frau Miriana Palermo, Zimmer 444 Telefon: 02323 16-3634 E-Mail: miriana.palermo@herne.de 5. Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung Seit dem 1. Januar 2013 ersetzt ein geräteunabhängiger Rundfunkbeitrag die bisherige geräteabhängige Rundfunkgebühr. Das bedeutet, dass für jede Wohnung, unabhängig davon, ob Radios, Fernseher oder Computer vorhanden sind, der Rundfunkbeitrag zu zahlen ist. Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 20. Juli 2021 entschieden, dass die Höhe des Rundfunkbeitrags auf 18,36 Euro pro Monat angepasst wird. Empfänger bestimmter staatlicher Sozialleistungen oder taubblinde Menschen haben einen Anspruch auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht. Der Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen RF hat Anspruch auf eine Rundfunkbeitragsermäßigung und eine Telefongebührenermäßigung bei der Deutschen Telekom. In einigen Kommunen wird auch die Hundesteuer für ausgebildete Assistenzhunde, z. B. Blindenhunde, ermäßigt oder erlassen. Das Merkzeichen RF erhält, wer die folgenden gesundheitlichen Voraussetzungen erfüllt (§ 4 Abs. 2 RBeitrStV): • Blind oder wesentlich sehbehindert mit einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 60 alleine für die Sehbehinderung, die nicht vorübergehend ist Pflegeversicherung oder Beihilfe wegen häuslicher Pflege, Tages-, Nacht-oder Kurzzeitpflege, wird das Blindengeld um 187,38 Euro (Pflegegrad 2) bzw. 173,71 Euro (Pflegegrade 3-5) gekürzt. Diese Anrechnungsregelung hat der Gesetzgeber getroffen, weil der durch die Blindheit bedingte Mehraufwand teilweise bereits durch die Pflege- und Betreuungsleistungen abgedeckt wird. b) Blindenhilfe Blindenhilfe wird abhängig von Einkommen und Vermögen gezahlt. Da die Grenzen für Einkommen und Vermögen vergleichsweise hoch sind (z. B. selbst genutztes, angemessenes Wohneigentum wird nicht berücksichtigt), haben viele Blinde einen Anspruch auf Blindenhilfe. c) Hilfe für hochgradig sehbehinderte Menschen Hochgradig Sehbehinderte, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, erhalten zum Ausgleich der durch die Sehbehinderung bedingten Mehraufwendungen unabhängig von ihrer Einkommenssituation eine Hilfe von 77 Euro monatlich. Hochgradig sehbehindert sind Personen, die sich zwar in einer ihnen nicht vertrauten Umgebung ohne fremde Hilfe noch zurechtfinden, deren Sehvermögen aber für eine Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, vor allem für einen angemessenen Platz im Arbeitsleben, nicht ausreicht. Diese Voraussetzungen sind erfüllt, wenn das bessere Auge mit Gläserkorrektion ohne besondere optische Hilfsmittel eine Sehschärfe von nicht mehr als 1/20 oder krankhafte Veränderungen aufweist, die das Sehvermögen in entsprechendem Maße einschränken. Vorausgesetzt wird, dass die Personen keine entsprechenden Leistungen nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften erhalten. Für den Antrag benötigen Sie eine augenärztliche Bescheinigung. 4. Leistungen für Gehörlose Der leistungsberechtigte Personenkreis der hörgeminderten Menschen wurde unter Berücksichtigung der Möglichkeit des Spracherwerbes und der Sprachverständlichkeit vom Gesetzgeber eingeschränkt. Anspruchsberechtigt sind Personen mit angeborener oder bis zum 18. Lebensjahr erworbener Taubheit oder an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit (mindestens 80 Prozent Hörverlust auf beiden Ohren). Personen, deren Hörschädigung sich im späteren Lebensalter (nach Vollendung des 18. Lebensjahres) bis hin zur Gehörlosigkeit verschlimmert hat, erhalten keine Leistungen. Die Beurteilung der Hörstörung erfolgt mit Einverständnis des Antragstellers und soweit bereits die Feststellung dieser Gesundheitsstörung nach dem Schwerbehindertenrecht durch die Stadt-/Kreisverwaltung erfolgt oder

18 IV. Finanzielle Unterstützung IV. Finanzielle Unterstützung Kundenkontaktstelle: Telekom-Shop Herne Bahnhofstraße 66, 44623 Herne Telefon: 02323 54915 Telekom-Shop Herne Hauptstraße 257, 44649 Herne Telefon: 0800 3301000 Informationen auch auf der Internetseite der Stadt Herne: www.herne.de/Stadt-und-Leben/ Menschen-mit-Behinderung/Finanzielle-Unterstuetzung 7. Kraftfahrzeugsteuer Blinde (Merkzeichen Bl im Schwerbehindertenausweis), Hilflose (Merkzeichen H im Schwerbehindertenausweis) und außergewöhnlich Gehbehinderte (Merkzeichen aG im Schwerbehindertenausweis) sind als Halter eines Kraftfahrzeuges von der Kfz-Steuer befreit. Zusätzlich haben sie Anspruch auf Freifahrt im öffentlichen Personennahverkehr. Erheblich Gehbehinderte (Merkzeichen G im Schwerbehindertenausweis) und Gehörlose (Merkzeichen Gl im Schwerbehindertenausweis) können zwischen der Freifahrt im öffentlichen Personennahverkehr und einer um 50 Prozent ermäßigten Kfz-Steuer wählen. Für die Steuerermäßigung stellt die Stadt Gelsenkirchen, Referat Soziales 50/6 das Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis ohne Wertmarke aus, das zusammen mit dem Fahrzeugschein dem Finanzamt vorgelegt werden muss. Die Steuerbefreiung oder -ermäßigung ist mit Benutzungsbeschränkungen verbunden. Das Auto darf nur dann von anderen gefahren werden, wenn diese den behinderten Menschen fahren oder für seine Haushaltsführung unterwegs sind. Die Steuerbefreiung und die Steuerermäßigung stehen den behinderten Menschen nur für ein Fahrzeug und nur auf schriftlichen Antrag zu. Auskunft darüber gibt das für die Stadt Herne zuständige Hauptzollamt Dortmund. Hinweise auf Steuererleichterungen für schwerbehinderte Personen erhält man auf der Homepage des Zolls oder am Servicetelefon. Hauptzollamt Dortmund Semerteichstraße 47 – 49, 44149 Dortmund Telefon: 0231 9571-0, Telefax: 0231 9571-1999 www.zoll.de Auskunft Kraftfahrzeugsteuer Montag – Freitag: 08:00 – 17:00 Uhr Telefon: 0351 44834-550 E-Mail: info.kraftst@zoll.de • Hörgeschädigt, wenn eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist (GdB für die Hörbehinderung wenigstens 50) • Eine Behinderung mit einem nicht nur vorübergehenden GdB von mindestens 80, wenn der Betroffene aufgrund seines Leidens an öffentlichen Veranstaltungen nicht teilnehmen kann • Der reduzierte monatliche Beitrag beträgt 6,12 Euro. Sowohl für eine Befreiung als auch für eine Ermäßigung ist ein Antrag erforderlich. Auskünfte zur Gebührenbefreiung/-ermäßigung erhalten Sie auch direkt über das Service-Telefon oder die Homepage des Beitragsservices von ARD ZDF Deutschlandradio. ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln Telefon: 01806 999 555 10* Telefax: 01806 999 555 01* (* 20 Cent/Anruf aus dem dt. Festnetz, 60 Cent/Anruf aus den dt. Mobilfunknetzen) www.rundfunkbeitrag.de 6. Telefon-Sozialtarif der Telekom Den Sozialtarif erhalten Privatkundinnen und Privatkunden mit einem Festnetz-Anschluss oder in ihrem Haushalt lebende Angehörige, wenn diese • durch den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (früher GEZ) von der Rundfunkbeitragspflicht befreit sind bzw. eine Ermäßigung auf den Rundfunkbeitrag erhalten oder • Ausbildungsförderung aufgrund des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) erhalten oder • blind, gehörlos oder sprachbehindert mit einem Grad der Behinderung gemäß deutschem Schwerbehindertenrecht von mindestens 90 Prozent sind. Nähere Informationen über die Höhe der freiwilligen sozialen Vergünstigung, die Anschlussarten, für die der Sozialtarif gilt, und Antragsformulare gibt es bei der Telekom oder auf der Homepage der Telekom. Kontakt: Telefon: 0800 3301000 (Kundenservice) Telefon: 0800 3303000 (Beratung und Bestellung) www.telekom.de

19 IV. Finanzielle Unterstützung Die Eingliederungshilfe ist eine nachrangige Leistung. Sie wird nur dann gewährt, wenn keine Ansprüche gegenüber vorrangigen Sozialleistungsträgern (z. B. Krankenkassen, Rententrägern etc.) bestehen. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei der Stadt Herne – Fachbereich Soziales Eingliederungshilfe Hauptstraße 241, 44649 Herne Frau Burmann, Telefon: 02323 16-3194 Frau Czabanski, Telefon: 02323 16-3312 E-Mail: fb41-eingliederungshilfe@herne.de 8. S teuerliche Erleichterungen bei der Einkommensteuer (Lohnsteuer) Das ServiceCenter Nordrhein-Westfalen steht Ihnen für behinderungsbedingte Steuervergünstigungen und weitere Fragen von Montag bis Freitag zwischen 08:00 Uhr und 18:00 Uhr per E-Mail nrwdirekt@nrw.de und telefonisch unter der Servicenummer 0211 837-1001 zur Verfügung. Pauschbetrag für behinderte Menschen Für Menschen mit Schwerbehinderung gibt es einen besonderen Steuerfreibetrag: den GdB / Merkzeichen Behinderten- Pauschbetrag + Fahrkosten- Pauschbetrag + Pflege- Pauschbetrag Gesamt 20 384 € - - 384 € 30 620 € - - 620 € 40 860 € - - 860 € 50 1.140 € - - 1.140 € 60 1.440 € - - 1.440 € 70 1.780 € - - 1.780 € 80 2.120 € 900 € - 3.020 € 90 2.460 € 900 € - 3.360 € 100 2.840 € 900 € - 3.740 € aG Ja, gemäß GdB 4.500 € ja wie Pflegegrad mind. 4.500 € BI / TBI 7.400 € 4.500 € ja wie Pflegegrad mind. 11.900 € H 7.400 € 4.500 € 1.800 € 13.700 € Pflegegrad 2 - - 600 € 600 € Pflegegrad 3 - - 1.100 € 1.100 € Pflegegrad 4 / 5 7.400 € 4.500 € 1.800 € 13.700 € Behindertenpauschbetrag 2025. Wer den Behindertenpauschbetrag bei der Einkommens-Steuer einsetzt, muss weniger Steuern bezahlen. Auch Eltern von Kindern mit Behinderung können diesen Steuerfreibetrag von 2024 auch in 2025 für sich nutzen. Außerdem gibt es für Menschen mit Behinderung einen Fahrkosten-Pauschbetrag. Und sie können weitere außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen. Wer eine pflegebedürftige Person zu Hause pflegt, kann ebenfalls einen Pflege-Pauschbetrag in der Steuererklärung geltend machen. Einzelheiten können Sie der nachfolgenden Pauschbetrag-Tabelle 2025 entnehmen. 9. E ingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen Basierend auf den Vorgaben des Bundesteilhabegesetzes wurde die Eingliederungshilfe ab 01.01.2020 im SGB IX verankert. Aufgrund dieser Gesetzesänderungen ist die Stadt Herne als örtlicher Sozialhilfeträger zuständig für Leistungen an Kinder von der Geburt bis zur Beendigung der Schulausbildung (z. B. Hilfen zur Schulbildung). Für Leistungen an erwachsene Menschen ist der überörtliche Sozialhilfeträger (Landschaftsverband Westfalen-Lippe) zuständig.

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