Seniorenwegweiser Herzogenrath

Beratung und Information … Vorsorge Egal in welcher Lebenssituation Sie sich befinden oder wie alt Sie sind: Sie können nicht wissen, was das Leben für Sie im nächsten Moment bereithält. Deshalb ist Vorsorge für den Ernstfall sehr wichtig. Für den Fall Ihres Todes erstellen Sie das Testament als Ihren sogenannten letzten Willen. Es kann handschriftlich verfasst oder auch gemeinsam mit einem Notar erstellt werden. Das Testament, das Sie gegen Gebühren beim Notar erstellen, ist auf seine rechtliche Korrektheit geprüft und kommt in amtliche Verwahrung. Beides ist rechtskräftig! Für den Fall, dass Sie in einer medizinischen Notsituation Ihren Willen aufgrund mangelnder Urteils- und Entscheidungsfähigkeit nicht mehr fassen oder ausdrücken können, legen Sie in der Patientenverfügung Ihre medizinischen Behandlungswünsche dar. Die Patientenverfügung sollte schriftlich verfasst, datiert und persönlich unterschrieben werden. Kopien sollten dem/der Hausärzt*in und eventuellen Bevollmächtigten vorliegen. Für den Fall, dass Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selber regeln können oder in einer Überforderungssituation entlastet werden möchten, bestimmen Sie in Ihrer (Vorsorge-)Vollmacht eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens, die bereit sind, im Bedarfsfall in Ihrem Namen rechtsverbindlich zu handeln. Seit dem 01.01.2023 besteht mit dem Ehegattennotvertretungsrecht ein neues Recht der Ehegatten auf gegenseitige Vertretung in Angelegenheiten der Gesundheitssorge. Aufgrund der zeitlich und in den Vertretungsbereichen beschränkten Wirksamkeit bleibt es ratsam, seine Vorsorge selbstbestimmt mittels der vorgenannten Möglichkeiten zu treffen! Für den Fall, dass Sie aufgrund einer psychischen oder körperlichen Beeinträchtigung nicht mehr in der Lage sind, Ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise selbst zu erledigen und niemandem eine Vorsorgevollmacht erteilt haben, bestellt das zuständige Gericht eine rechtliche Betreuung. Im Notfallausweis sind relevante Informationen hinterlegt, die in einer plötzlichen medizinischen Notsituation lebensrettend sein könnten: Vorerkrankungen, Impfungen, aktuell genutzte Medikamente. Aber auch: Wer soll im Falle eines Unfalls o. Ä. benachrichtigt werden? Wo ist Ihre Patientenverfügung? Wer sind Ihre Bevollmächtigten? In einem Vorsorge-Ordner finden Notfallhelfende, Angehörige oder Betreuer im Notfall „auf einen Griff“ alle wichtigen Dokumente, wie die Patientenverfügung oder die Vorsorgevollmacht oder eine Notruf-Liste mit allen Telefonnummern und Adressen der im Ernstfall zu verständigenden Personen, Behörden und Pflegedienste. Betreuungsbehörde Die Betreuungsbehörde der Städteregion Aachen berät zu allen genannten Aspekten der rechtlichen Vorsorge. Gegen eine Gebühr von 10,00 € können dort auch Unterschriften und Handzeichen auf Vollmachten, Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen beglaubigt werden. StädteRegion Aachen Betreuungsbehörde � Zollernstr. 10, 52070 Aachen � Mike Herkens � 0241 51985070 � mike.herkens@staedteregion-aachen.de © nmann77 - stock.adobe.com 21

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