Seniorenwegweiser Herzogenrath

© natara - stock.adobe.com Gesundheitswesen GESUNDHEITSWESEN Insbesondere Beeinträchtigungen der Sinneswahrnehmungen, Demenz, Mobilitätseinschränkungen und Bettlägerigkeit können spezifische Bedarfe an die Umgebung und räumliche Ausstattung einer haus- und fachärztlichen bzw. therapeutischen Praxis stellen. Haus- und Fachärzt*innen können in der Betreuung ihrer Patient*innen von „Nichtärztlichen Praxisassistenten“ (NäPa) oder „Entlastenden Versorgungsassistenten“ (EVA) unterstützt werden. Diese können dann auf Haus- und Pflegeheimbesuchen sogenannte delegierbare Leistungen übernehmen, z. B. Blutabnahmen, Impfungen, Injektionen oder die Versorgung unkomplizierter Wunden. Die nachfolgenden Übersichten geben – mit Blick auf besondere Personengruppen – Hinweise auf geeignete Praxen. Es wird nicht die Qualität der Behandlung bewertet! Aber z. B. steht die Person, die im Rollstuhl eine Praxis aufsucht, nicht überraschend vor der unüberwindbaren Hürde einer Treppe ins 1. OG ohne Fahrstuhl. Oder der erblindete Mensch weiß, dass ihn im Aufzug ein Leitsystem unterstützt. Ebenso kann das Wissen um den Einsatz von NäPas oder EVAs für Menschen, für die das Aufsuchen der Praxis strapaziös oder unmöglich ist, ein sehr entlastendes Angebot sein. Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie leisten als sogenannte „nichtmedikamentöse Therapien“ eine wichtige Ergänzung zur medizinischen Versorgung im Gesundheitswesen. Sie tragen vielfältig zur Verbesserung des körperlichen, geistigen und seelischen Befindens bei. © vectorfusionart - stock.adobe.com 29

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