Seniorenwegweiser Herzogenrath

Beratung und Information … Schwerbehindertenausweis © Dan Race - stock.adobe.com Mit dem Schwerbehindertenausweis weisen Menschen ihre anerkannte Schwerbehinderung nach, mit der sie Anspruch auf bestimmte Leistungen und Rechte im Arbeitsleben und in der Gesellschaft haben (z. B. besonderer Kündigungsschutz, zusätzliche Urlaubstage, Steuerfreibeträge, ein früheres Renteneintrittsalter oder Ermäßigung auf Eintrittsgelder). Eine Schwerbehinderung kann in Mobilitätseinschränkungen, aber auch körperlichen und psychischen Erkrankungen begründet sein. Mit zunehmendem Alter sind das u. a. Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Demenz. Die Antragstellung erfolgt beim Versorgungsamt der StädteRegion Aachen. StädteRegion Aachen A 57 Versorgungsamt Schwerbehindertenrecht � Trierer Str. 1, 52078 Aachen � 0241 5198-5729 � schwerbehindertenrecht@staedteregion-aachen.de � Bitte beachten Sie die aktuellen Sprechzeiten, diese finden Sie unter � www.staedteregion-aachen.de/de/ navigation/aemter/versorgungsamt- a-57/schwerbehindertenrecht Anträge für den Schwerbehindertenausweis sind bei der Stadt Herzogenrath erhältlich: Stadt Herzogenrath Bürgerbüro � Rathausplatz 1, 52134 Herzogenrath Blindengeld und Blindenhilfe Blinde Menschen haben in Nordrhein-Westfalen (NRW) Anspruch auf Blindengeld. Als blind gilt, wessen Sehschärfe auf dem besseren Auge nicht mehr als zwei Prozent beträgt oder wer eine gleichwertige Einschränkung aufweist. Bis zum 60. Lebensjahr wird das Blindengeld unabhängig von Einkommen und Vermögen gewährt. Ab dem 60. Lebensjahr reduziert sich der einkommensunabhängig gewährte Betrag. Um den Differenzbetrag auszugleichen, kann einkommensabhängig ergänzende Blindenhilfe nach dem SGB XII beantragt werden. Hochgradig sehbehinderten Menschen (Sehschärfe auf dem besseren Auge weniger als 5 % oder gleichwertige Einschränkung) können für durch die Sehbehinderung entstehenden Mehraufwendungen Hilfen in Höhe von 77,00 € monatlich gewährt werden. Anträge auf Gewährung von Leistungen nach dem Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose (GHBG) sind beim Landschaftsverband Rheinland zu stellen. Der Antrag kann über die Stadtverwaltung eingereicht werden. Die erforderlichen Antragsformulare werden im Sozialamt zur Verfügung gestellt und stehen beim Landschaftsverband Rheinland als Download zur Verfügung: Informationen und Unterstützung bei der Antragstellung erhalten Sie beim Forum für Menschen mit Behinderung und beim Blinden- und Sehbehindertenverein Städteregion Aachen 1907 e. V. Der Verein berät in verschiedenen sozialen und beruflichen Angelegenheiten. Er versteht sich als Selbsthilfegruppe und fördert den Austausch unter Blinden und Sehbehinderten. U. a. bildet er „Blickpunkt-Auge-Berater*innen“ aus, die eine umfassende Beratung von seheingeschränkten Personen durchführen. Blinden- und Sehbehindertenverein Städteregion Aachen 1907 e. V. Welthaus-Aachen – Raum 8 � An der Schanz 1, 52064 Aachen � Kerstin Stettner � 0179 7212130, 0241 89427972 � info@bsv-staedteregion.de � www.bsv-staedteregion.de 7

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